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   OLG Nürnberg, 11.06.2015 - 9 UF 1430/14   

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OLG Nürnberg, 11.06.2015 - 9 UF 1430/14 (https://dejure.org/2015,13301)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11.06.2015 - 9 UF 1430/14 (https://dejure.org/2015,13301)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - 9 UF 1430/14 (https://dejure.org/2015,13301)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rewis.io

    Entzug von Teilbereichen der elterlichen Sorge bei wiederholter körperlicher Bestrafung des Kindes durch die Eltern

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Zwölf-Stämme-Verfahren: Beschwerden der Eltern zurückgewiesen

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zwölf-Stämme-Verfahren: Züchtigungen mit Rute rechtfertigen Trennung der Eltern von ihren Kindern

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Körperliche Züchtigungen gefährden das Kindeswohl

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Entziehung der elterlichen Sorge bei körperlicher Züchtigung

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Zwölf-Stämme: Beschwerden zurückgewiesen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 1908
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 14.06.2014 - 1 BvR 725/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die im Wege der einstweiligen Anordnung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.06.2015 - 9 UF 1430/14
    Eine Trennung des Kindes von seinen Eltern gegen deren Willen stellt den stärksten Eingriff in das Elterngrundrecht dar (BVerfG NJW 2014, S. 2936; FamRZ 2015, S. 112).

    Dabei berechtigen nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern den Staat, auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG zukommenden Wächteramts die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (BVerfG FamRZ 2015, S. 112; FamRZ 2014, S. 1266; NJW 2014, S. 2936).

    Es gehört nicht zur Ausübung des Wächteramts, gegen den Willen der Eltern für eine bestmögliche Förderung der Fähigkeiten des Kindes zu sorgen (BVerfG FamRZ 2015, S. 112; FamRZ 2010, S. 713; NJW 2014, S. 2936; Palandt, BGB, 74. Aufl., § 1666 Rz. 7).

    Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, muss das elterliche Fehlverhalten vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (BVerfG FamRZ 2015, S. 112; FamRZ 2014, S. 1266; NJW 2014, S. 2936; FamRZ 2014, S. 907).

    Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt dabei voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder sich eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BVerfG FamRZ 2015, S. 112; FamRZ 2014, S. 1266; NJW 2014, S. 2936).

    Sie darf nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (BVerfG FamRZ 2014, S. 1266; NJW 2014, S. 2936).

  • BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14

    Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.06.2015 - 9 UF 1430/14
    Erforderlich ist dabei eine gegenwärtige und in einem solchen Maß vorhandene Gefahr, dass bereits ein Schaden eingetreten ist oder sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit vorhersehen lässt (BVerfG FamRZ 2015, 112; 2014, 1005; BGH FamRZ 2005, 344).

    Eine Trennung des Kindes von seinen Eltern gegen deren Willen stellt den stärksten Eingriff in das Elterngrundrecht dar (BVerfG NJW 2014, S. 2936; FamRZ 2015, S. 112).

    Dabei berechtigen nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern den Staat, auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG zukommenden Wächteramts die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (BVerfG FamRZ 2015, S. 112; FamRZ 2014, S. 1266; NJW 2014, S. 2936).

    Es gehört nicht zur Ausübung des Wächteramts, gegen den Willen der Eltern für eine bestmögliche Förderung der Fähigkeiten des Kindes zu sorgen (BVerfG FamRZ 2015, S. 112; FamRZ 2010, S. 713; NJW 2014, S. 2936; Palandt, BGB, 74. Aufl., § 1666 Rz. 7).

    Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, muss das elterliche Fehlverhalten vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (BVerfG FamRZ 2015, S. 112; FamRZ 2014, S. 1266; NJW 2014, S. 2936; FamRZ 2014, S. 907).

    Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt dabei voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder sich eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BVerfG FamRZ 2015, S. 112; FamRZ 2014, S. 1266; NJW 2014, S. 2936).

  • BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 2882/13

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch teilweise Entziehung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.06.2015 - 9 UF 1430/14
    Dabei berechtigen nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern den Staat, auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 S. 2 GG zukommenden Wächteramts die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (BVerfG FamRZ 2015, S. 112; FamRZ 2014, S. 1266; NJW 2014, S. 2936).

    Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, muss das elterliche Fehlverhalten vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (BVerfG FamRZ 2015, S. 112; FamRZ 2014, S. 1266; NJW 2014, S. 2936; FamRZ 2014, S. 907).

    Die Annahme einer nachhaltigen Gefährdung des Kindes setzt dabei voraus, dass bereits ein Schaden des Kindes eingetreten ist oder sich eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BVerfG FamRZ 2015, S. 112; FamRZ 2014, S. 1266; NJW 2014, S. 2936).

    Sie darf nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (BVerfG FamRZ 2014, S. 1266; NJW 2014, S. 2936).

  • BVerfG, 22.09.2014 - 1 BvR 2108/14

    Keine Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 GG) durch Sorgerechtsentzug bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.06.2015 - 9 UF 1430/14
    Die Trennung der Kinder von ihren Eltern ist nach Art. 6 Abs. 3 GG allein zu dem Zweck zulässig, das Kind vor nachhaltigen Gefährdungen zu schützen, wenn die Eltern versagen oder die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen (BVerfG FamRZ 2015, 208; 2014, 1005).

    Das Gericht muss daher feststellen, dass die getroffene Anordnung die Kindeswohlgefährdung abzuwenden vermag und geeignet ist, wobei die negativen Folgen einer Trennung des Kindes von den Eltern und der Fremdunterbringung zu berücksichtigen sind (BVerfG FamRZ 2015, 208; 2014, 1005), ferner, dass andere mildere Maßnahmen, insbesondere die Inanspruchnahme öffentlicher Hilfen nicht ausreichen, und die Trennung im Vergleich zur Schwere der abzuwendenden Gefährdung nicht außer Verhältnis steht (BVerfG FamRZ 2014, 1270).

  • BGH, 03.05.1960 - 1 StR 131/60

    Abgrenzung zwischen erzieherischen Maßnahmen und Mißhandlung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.06.2015 - 9 UF 1430/14
    Darunter fällt nach dem Gesetz jedes üble, unangemessene Behandeln, das entweder das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt (st. Rspr; BGHSt 14, 269; Schönke/Schröder/Eser, Strafgesetzbuch, 29. Auflage, § 223 Rz. 3).
  • BGH, 17.02.2010 - XII ZB 68/09

    Verweigerung der Mitwirkung eines Elternteils an einer psychiatrischen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.06.2015 - 9 UF 1430/14
    Insoweit gilt der Grundsatz der "perpetuatio fori", der auch in Art. 8 Abs. 1 EuEheVO verankert ist (BGH FamRZ 2010, 720; Andrae, Internationales Familienrecht, 3. Auflage, § 6 Rn. 27 und 49).
  • BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 374/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch unzureichende

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.06.2015 - 9 UF 1430/14
    Es gehört nicht zur Ausübung des Wächteramts, gegen den Willen der Eltern für eine bestmögliche Förderung der Fähigkeiten des Kindes zu sorgen (BVerfG FamRZ 2015, S. 112; FamRZ 2010, S. 713; NJW 2014, S. 2936; Palandt, BGB, 74. Aufl., § 1666 Rz. 7).
  • BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts (§ 1666 Abs 1

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.06.2015 - 9 UF 1430/14
    Um eine Trennung des Kindes von den Eltern zu rechtfertigen, muss das elterliche Fehlverhalten vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei den Eltern in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (BVerfG FamRZ 2015, S. 112; FamRZ 2014, S. 1266; NJW 2014, S. 2936; FamRZ 2014, S. 907).
  • BGH, 15.12.2004 - XII ZB 166/03

    Zur Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts bei drohender Beschneidung eines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.06.2015 - 9 UF 1430/14
    Erforderlich ist dabei eine gegenwärtige und in einem solchen Maß vorhandene Gefahr, dass bereits ein Schaden eingetreten ist oder sich bei der weiteren Entwicklung der Dinge eine erhebliche Schädigung des geistigen oder leiblichen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit vorhersehen lässt (BVerfG FamRZ 2015, 112; 2014, 1005; BGH FamRZ 2005, 344).
  • BVerfG, 21.06.2002 - 1 BvR 605/02

    Anforderungen an das gerichtliche Eilverfahren zum Entzug der elterlichen Sorge

    Auszug aus OLG Nürnberg, 11.06.2015 - 9 UF 1430/14
    Eine Trennung des Kindes von den Eltern ist danach nur zulässig, wenn nur durch sie einer bestehenden Gefährdung des Kindes begegnet werden kann und mildere Eingriffe das Kind nicht hinreichend schützen würden (BVerfG FamRZ 2002, 1021; Staudinger-Coester, 2009, § 1666a Rz. 9 mN).
  • BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 3190/13

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts für 15-jährige

  • OLG Jena, 10.03.2003 - 1 UF 264/02

    Zur Frage der Entziehung des elterlichen Sorgerechts wegen - nicht bewiesenen -

  • OLG Frankfurt, 09.09.2013 - 1 UF 105/13

    Ausbleiben von Nachweisen für die Vorsorgeuntersuchungen von Kindern

  • OLG Hamm, 23.11.2009 - 11 UF 99/09

    Entziehung des Sorgerechts wegen Gefährdung des Kindeswohls

  • OLG Nürnberg, 27.05.2015 - 9 UF 1549/14

    Zwölf-Stämme-Verfahren: Beschwerden der Eltern zurückgewiesen

    (Oberlandesgericht Nürnberg, Beschlüsse vom 27.5.2015, 9 UF 1549/14 und vom 11.6.2015, 9 UF 1430/14).
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