Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 12.05.2023 - 10 UF 316/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,22430
OLG Nürnberg, 12.05.2023 - 10 UF 316/23 (https://dejure.org/2023,22430)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12.05.2023 - 10 UF 316/23 (https://dejure.org/2023,22430)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 12. Mai 2023 - 10 UF 316/23 (https://dejure.org/2023,22430)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,22430) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 1632 Abs. 4; FamFG § 59 Abs. 1; GG Art. 6
    Gefahrenprognose bei Pflegestellenwechsel

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 12.02.2021 - 1 BvR 1780/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend eine gerichtliche

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.05.2023 - 10 UF 316/23
    Umgekehrt scheidet ein Verbleib des Kindes in der bisherigen Pflegefamilie bzw. eine Rückführung dorthin aus, wenn das Kind in diesem Fall in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet würde (BVerfG FamRZ 2021, 672).

    In diesem Zusammenhang von Bedeutung ist zudem die Erziehungsfähigkeit der Pflegeeltern (BVerfG FamRZ 2021, 672).

    Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass das Kind bei einer Rückkehr in die bisherige Pflegefamilie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre, wird das Gericht dem Schutzanspruch des Kindes nur dann gerecht, wenn es nachvollziehbar begründen kann, warum eine Gefahr für das Wohl des Kindes im Falle der Rückführung in die bisherige Pflegefamilie tatsächlich nicht droht (BVerfG FamRZ 2021, 672; BVerfG NZFam 2017, 261).

  • BVerfG, 23.08.2006 - 1 BvR 476/04

    Recht der leiblichen Eltern auf Rückkehr eines zu Behandlungszwecken nach

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.05.2023 - 10 UF 316/23
    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass die Bindungen des Kindes zu seiner Pflegeperson dem Schutz des Art. 6 Abs. 1 und Abs. 3 GG unterliegen, auch wenn sich Pflegeeltern - anders als Herkunftseltern - nicht auf den Schutz des Art. 6 Abs. 2 GG berufen können (BVerfG FamRZ 2006, 1593).

    Auch eine gewachsene Bindung zwischen dem Kind und den Pflegeeltern darf bei der Entscheidung über die Herausnahme des Kindes nicht außer Acht bleiben (BVerfG FamRZ 2006, 1593).

  • AG Regensburg, 15.03.2023 - 205 F 345/23

    Herausnahme aus einer Pflegefamilie wegen Kindeswohlgefährdung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.05.2023 - 10 UF 316/23
    Die Beschwerde der Mutter gegen den Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 15.03.2023, Az. 205 F 345/23, wird als unzulässig verworfen.

    Die Beschwerde der Pflegeeltern S... und T... R... gegen den Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 15.03.2023, Az. 205 F 345/23, wird zurückgewiesen.

  • BVerfG, 03.02.2017 - 1 BvR 2569/16

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Rückführung eines Kindes aus der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.05.2023 - 10 UF 316/23
    Bestehen Anhaltspunkte dafür, dass das Kind bei einer Rückkehr in die bisherige Pflegefamilie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet wäre, wird das Gericht dem Schutzanspruch des Kindes nur dann gerecht, wenn es nachvollziehbar begründen kann, warum eine Gefahr für das Wohl des Kindes im Falle der Rückführung in die bisherige Pflegefamilie tatsächlich nicht droht (BVerfG FamRZ 2021, 672; BVerfG NZFam 2017, 261).
  • BVerfG, 22.05.2014 - 1 BvR 2882/13

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch teilweise Entziehung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.05.2023 - 10 UF 316/23
    Das Kindeswohl gebietet es daher, die Bindungen des Kindes zu seinen Pflegeeltern in die Entscheidung über den weiteren Aufenthalt des Kindes einzubeziehen (BVerfG FamRZ 2014, 1266).
  • BVerfG, 31.03.2010 - 1 BvR 2910/09

    Zur Berücksichtigung der Grundrechte eines Kindes aus Art 2 Abs 1 GG iVm Art 1

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.05.2023 - 10 UF 316/23
    Die Trennung eines Pflegekindes von seinen unmittelbaren Bezugspersonen bedeutet regelmäßig eine erhebliche psychische Belastung für das Kind und ist mit einem schwer bestimmbaren Zukunftsrisiko verbunden (BVerfG FamRZ 2010, 865; BGH FamRZ 2014, 543).
  • BGH, 22.01.2014 - XII ZB 68/11

    Elterliche Sorge: Abwehr der Kindeswohlgefährdung durch Anordnung des Verbleibens

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.05.2023 - 10 UF 316/23
    Die Trennung eines Pflegekindes von seinen unmittelbaren Bezugspersonen bedeutet regelmäßig eine erhebliche psychische Belastung für das Kind und ist mit einem schwer bestimmbaren Zukunftsrisiko verbunden (BVerfG FamRZ 2010, 865; BGH FamRZ 2014, 543).
  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.05.2023 - 10 UF 316/23
    Ist nicht etwa die Rückführung des Kindes zu seinen Herkunftseltern, sondern ein Pflegestellenwechsel geplant, so muss mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können, dass das Kindeswohl durch die Herausnahme des Kindes aus der bisherigen Pflegefamilie und dessen Zuführung zu einer anderen Pflegefamilie gefährdet wird (BVerfG NJW 1988, 125).
  • OLG Frankfurt, 03.04.2014 - 5 UF 345/13

    Zu den Voraussetzungen der Anordnung des Verbleibs des Kindes bei den

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.05.2023 - 10 UF 316/23
    So können etwa krankheitsbedingte Einschränkungen des Kindes einer Änderung der Lebensumstände im Wege stehen (OLG Frankfurt FamRZ 2014, 1787) oder einen Wechsel der Pflegestelle gerade erst erfordern.
  • BVerfG, 12.06.2007 - 1 BvR 1426/07

    Erlass einer einstweiligen Anordnung, die Übertragung des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 12.05.2023 - 10 UF 316/23
    Regelmäßig entspricht es nicht dem Wohl eines Kindes, vor der Entscheidung in der Hauptsache einen erneuten Ortswechsel vorzunehmen (BVerfG, Einstweilige Anordnung vom 12. Juni 2007 - 1 BvR 1426/07 -, Rn. 12; Saarländisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30. September 2010 - 6 UF 99/10 -, Rn. 14).
  • OLG Frankfurt, 03.03.2022 - 6 UF 225/21

    Beurteilung der Kindeswohlgefährdung bei Rückführung eines kurz nach der Geburt

  • OLG Saarbrücken, 05.12.2013 - 6 UF 132/13

    Sorgerechtsverfahren: Beteiligung der Pflegeeltern zum Wohle des Kindes;

  • OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 99/10

    Elterliche Sorge: Abänderung einer bereits vollzogenen einstweiligen Anordnung

  • OLG Hamm, 03.05.2011 - 13 UF 81/11
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht