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   OLG Nürnberg, 16.02.2024 - Ws 1142/23   

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https://dejure.org/2024,4691
OLG Nürnberg, 16.02.2024 - Ws 1142/23 (https://dejure.org/2024,4691)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.02.2024 - Ws 1142/23 (https://dejure.org/2024,4691)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. Februar 2024 - Ws 1142/23 (https://dejure.org/2024,4691)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    StGB § 68b Abs. 1 S. 1 Nr. 10
    Strafvollstreckungskammer, Abstinenzweisung, Nicht geringe Menge, Handeltreiben mit Betäubungsmitteln, Aufhebung, Entziehungsanstalt, Zurückverweisung, Beschwerdegericht, Weitere Straftat, Sachverständige, Andere berauschende Mittel, Tateinheitliches, Kostenentscheidung, ...

  • rewis.io
  • strafrechtsiegen.de

    Abstinenzweisungen: Strengen Anforderungen im Strafrecht

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Braunschweig, 18.11.2013 - 1 Ws 333/13

    Voraussetzungen für das Eintreten der Führungsaufsicht bei einem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.02.2024 - Ws 1142/23
    So ist ein generelles Alkoholverbot unzumutbar und unverhältnismäßig, wenn die verurteilte Person bislang keine Alkoholprobleme hatte und auch ansonsten die Umstände des Einzelfalles eine solche Weisung nicht angezeigt erscheinen lassen (Schönke/Schröder/Kinzig, 30. Auflage 2019, StGB § 68b Rn. 14a, OLG Braunschweig, Beschluss vom 18.11.2013, 1 Ws 333/13).
  • OLG Köln, 10.08.2007 - 2 Ws 392/07

    Weisungen zur Führungsaufsicht - Verbot alkoholischer Getränke und anderer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.02.2024 - Ws 1142/23
    Nach dem Wortlaut der Vorschrift ist es nicht notwendig, dass es unmittelbar infolge des Alkoholkonsums zu Straftaten kommt, ausreichend ist es, dass der Konsum (mittelbar) zur Begehung der Straftaten beiträgt (vgl. MüKoStGB/Groß/Ruderich, 4. Auflage, StGB § 68b Rn. 22 m.w.N.; OLG Köln, Beschluss vom 10.08.2007, 2 Ws 392/07, BeckRS 2007, 16800).
  • OLG Nürnberg, 15.06.2011 - 1 Ws 253/11

    Weisungen während der Führungsaufsicht: Voraussetzungen für ein Verbot des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.02.2024 - Ws 1142/23
    Verstößt sie gegen dieses Gebot, ist der Beschluss aufzuheben und die Sache zurückzuverweisen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 15.06.2011, 1 Ws 253/11, Rn. 6, juris).
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