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   OLG Nürnberg, 16.08.2011 - 2 Ws 365/11   

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https://dejure.org/2011,10147
OLG Nürnberg, 16.08.2011 - 2 Ws 365/11 (https://dejure.org/2011,10147)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16.08.2011 - 2 Ws 365/11 (https://dejure.org/2011,10147)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 16. August 2011 - 2 Ws 365/11 (https://dejure.org/2011,10147)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    §§ 66b Abs. 2, 67d Abs. 3 StGB

  • openjur.de

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (NJW 2011, 1003) ist während der bis zum 31.05.2013 übergangsweisen Fortgeltung der Vorschriften zur Verlängerung der Sicherungsverwahrung über zehn Jahre hinaus (§ 67d Abs. 3 StGB) und zur nachträglichen Anordnung der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten zur Verlängerung oder nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung; Abzuwägende Kriterien zur näheren Bestimmung des Begriffs der "hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- oder ...

Besprechungen u.ä.

  • bag-jugendschutz.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Wegsperren für immer - oder von den Abwägungsschwierigkeiten bei der Anordnung von Sicherungsverwahrung für junge Menschen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 10 (Ls.)
  • StV 2012, 43
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.08.2011 - 2 Ws 365/11
    Auf die Verfassungsbeschwerde des Verurteilten hat das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 4.5.2011 (Az.: 2 BvR 2365/09 u.a. - NJW 2011, 1931) festgestellt, dass die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 22.10.2008 (2 Ws 499/08) und des Landgerichts Regensburg vom 14.7.2008 (KLs 121 Js 17270/98 jug.) den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 104 Abs. 1 Satz 1 des Grundgesetzes und Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes verletzen und die Sache zur Entscheidung über die Kosten und die notwendigen Auslagen an das Oberlandesgericht Nürnberg zurückverwiesen.

    24 2) Mit seinem Urteil vom 4.5.2011 hat das Bundesverfassungsgericht § 7 Abs. 2 JGG i.d.F. des Gesetzes zur Einführung der nachträglichen Sicherungsverwahrung bei Verurteilten nach Jugendstrafrecht vom 8.7.2008 (BGBl. I, S. 1212) mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 104 Abs. 1 des GG und mit Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 des GG für unvereinbar erklärt (NJW 2011, 1931).

  • LG Regensburg, 03.08.2012 - NSV 121 Js 17270/98

    Mord an Joggerin: Täter muss erneut in Sicherungsverwahrung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.08.2011 - 2 Ws 365/11
    Mit Urteil vom 22.6.2009 (Az.: NSV 121 Js 17270/98) ordnete das Landgericht Regensburg gemäß § 7 Abs. 2 JGG nachträglich die Unterbringung des Beschwerdeführers in der Sicherungsverwahrung an.

    Gleichzeitig hat das Bundesverfassungsgericht das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 9.3.2010 und das Urteil des Landgerichts Regensburg vom 22.6.2009 (Az.: NSV 121 Js 17270/98 jug.) wegen Verletzung der Grundrechte des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 104 Abs. 1 Satz 1 des GG und Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i.V.m. Art. 20 Abs. 3 des GG aufgehoben und die Sache an das Landgericht Regensburg zurückverwiesen.

  • BGH, 25.04.2003 - 1 AR 266/03

    Vollstreckung der beiden Strafreste zur Bewährung (Sicherheitsinteressen der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.08.2011 - 2 Ws 365/11
    Bei besonders gefährlichen vorausgegangenen Taten ist die Aussetzung dann in der Regel weniger leicht zu verantworten (BGH NStZ-RR 2003, 200; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346; Fischer, StGB 58. Aufl. § 57 Rdn. 12a m.w.N.).
  • BGH, 26.01.2005 - 2 StR 456/04

    Widerstandsunfähigkeit (geistige Behinderung; Überzeugungsbildung; Begründung)

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.08.2011 - 2 Ws 365/11
    Es sind daher ähnliche, wenn auch von den Maßstäben her verschiedene Erwägungen anzustellen wie bei der Prognose nach § 57 Abs. 1 Nr. 2 StGB, wo ebenfalls je nach Schwere möglicher neuer Taten unterschiedliche Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit der Legalbewährung zu stellen sind (BGH NStZ-RR 2005, 172; OLG Hamm StV 1988, 340).
  • OLG Frankfurt, 11.03.1999 - 3 Ws 218/99
    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.08.2011 - 2 Ws 365/11
    Bei besonders gefährlichen vorausgegangenen Taten ist die Aussetzung dann in der Regel weniger leicht zu verantworten (BGH NStZ-RR 2003, 200; OLG Frankfurt NStZ-RR 1999, 346; Fischer, StGB 58. Aufl. § 57 Rdn. 12a m.w.N.).
  • BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.08.2011 - 2 Ws 365/11
    Für diesen auslegungsbedürftigen Begriff verweist das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom 4.5.2011 auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 9.11.2010 (BGH NJW 2011, 240), in dem diese Begrifflichkeit verwendet, jedoch nicht erläutert wird.
  • OLG Nürnberg, 07.07.2010 - 1 Ws 342/10

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Bindungswirkung einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.08.2011 - 2 Ws 365/11
    Dies würde dem Prinzip widersprechen, dass die staatliche Ordnung die Intensität des geschuldeten Rechtsschutzes nach dem Grad der bedrohten Rechtsgüter zu richten hat (vgl. hierzu schon die Beschlüsse des Senats vom 16.8.2010, 2 Ws 288/10 und vom 24.8.2010, 2 Ws 414/10, sowie des 1. Senats des Oberlandesgericht Nürnberg vom 24.6.2010, 1 Ws 315/10 und vom 7.7.2010, 1 Ws 342/10).
  • OLG Nürnberg, 24.06.2010 - 1 Ws 315/10

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Bindungswirkung einer

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.08.2011 - 2 Ws 365/11
    Dies würde dem Prinzip widersprechen, dass die staatliche Ordnung die Intensität des geschuldeten Rechtsschutzes nach dem Grad der bedrohten Rechtsgüter zu richten hat (vgl. hierzu schon die Beschlüsse des Senats vom 16.8.2010, 2 Ws 288/10 und vom 24.8.2010, 2 Ws 414/10, sowie des 1. Senats des Oberlandesgericht Nürnberg vom 24.6.2010, 1 Ws 315/10 und vom 7.7.2010, 1 Ws 342/10).
  • KG, 02.09.2010 - 2 Ws 288/10

    Datenschutz im Strafvollzug: Aufnahme eines im Vollstreckungsverfahren

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.08.2011 - 2 Ws 365/11
    Dies würde dem Prinzip widersprechen, dass die staatliche Ordnung die Intensität des geschuldeten Rechtsschutzes nach dem Grad der bedrohten Rechtsgüter zu richten hat (vgl. hierzu schon die Beschlüsse des Senats vom 16.8.2010, 2 Ws 288/10 und vom 24.8.2010, 2 Ws 414/10, sowie des 1. Senats des Oberlandesgericht Nürnberg vom 24.6.2010, 1 Ws 315/10 und vom 7.7.2010, 1 Ws 342/10).
  • BGH, 09.03.2010 - 1 StR 554/09

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung bei Heranwachsenden (Jugendliche; Altfälle;

    Auszug aus OLG Nürnberg, 16.08.2011 - 2 Ws 365/11
    Die gegen dieses Urteil gerichtete Revision hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 9.3.2010, 1 StR 554/09 (NStZ 2010, 381), als unbegründet verworfen.
  • OLG Saarbrücken, 14.05.2012 - 5 W 44/12

    Verfahren nach dem Gesetz zur Therapierung und Unterbringung psychisch gestörter

    Stehen, wie hier, schwerste Gewalttaten, sogar Tötungsdelikte, im Raum, so liegt eine hohe Wahrscheinlichkeit nicht erst dann vor, wenn, wie es der allgemeine Sprachgebrauch nahe legen mag, nach wissenschaftlich begründeter sachverständiger Einschätzung eine statistische Quote deutlich oberhalb von 50 Prozent erreicht wird (siehe auch OLG Nürnberg, Beschl. v. 16.8.2011 - 2 Ws 365/11 - zur "hochgradigen Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten": drohe ein Tötungsdelikt in Form eines Mordes, sei eine hochgradige Gefahr jedenfalls bereits dann anzunehmen, wenn die Gefährlichkeit den Bereich der mittleren Rückfallgefahr verlassen habe; anders in der Tendenz wohl Rissing-van Saan/Peglau in: Leipziger Kommentar zum StGB , 12. Aufl. 2008, § 66b Rdn. 140: ob es ausreiche, dass die konkrete Rückfallgefahr lediglich wahrscheinlicher sei als der Nichtrückfall, erscheine zweifelhaft).
  • OLG Nürnberg, 19.07.2012 - 15 W 1110/12

    Unterbringung eines jugendlichen Straftäters nach dem

    Dessen hiergegen gerichtete Beschwerde verwarf der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg mit Beschluss vom 16.8.2011 (Az. 2 Ws 365/11).
  • OLG Karlsruhe, 14.01.2014 - 2 Ws 284/13

    Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Absehen von der

    Dies würde dem Prinzip widersprechen, dass die staatliche Ordnung die Intensität des geschuldeten Rechtsschutzes nach dem Grad der bedrohten Rechtsgüter zu bemessen hat (vgl. hierzu insgesamt OLG Nürnberg NJW-Spezial 2011, 665 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 09.08.2019 - 2 Ws 257/19

    Erlass und Vollstreckung eines Unterbringungsbefehls über die einstweilige

    Nach allgemeinen Grundsätzen (vgl. §§ 111a Abs. 1, 126a Abs. 1, 132a Abs. 1 StPO) sind diese dann anzunehmen, wenn nach dem bisherigen Ermittlungsstand eine hohe Wahrscheinlichkeit für die endgültige Verhängung der Maßregel spricht (OLG Nürnberg, Beschluss vom 16.08.2011 - 2 Ws 365/11, juris Rn. 26; KK-StPO/Greger a.a.O., § 275a Rn. 26), so dass es für den Erlass des Unterbringungsbefehls nicht genügt, dass andernfalls die hinsichtlich ihres Ausgangs noch offene Prüfung der Voraussetzungen der Anordnung erschwert oder vereitelt werden könnte (Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 62. Aufl. 2019, § 275a Rn. 16 m.w.N.).
  • OLG Köln, 01.02.2012 - 2 Ws 36/12

    Anordnung der Fortdauer der Sicherungsverwahrung in einem sog. Altfall;

    Dies würde dem Prinzip widersprechen, dass die staatliche Ordnung die Intensität des geschuldeten Rechtsschutzes nach dem Grad der bedrohten Rechtsgüter zu bemessen hat (vgl. hierzu insgesamt OLG Nürnberg, NJW-Spezial 2011, 665 m.w.N.).
  • LG Aachen, 16.11.2011 - 33 StVK 394/10
    Dies würde dem Prinzip widersprechen, dass die staatliche Ordnung die Intensität des geschuldeten Rechtsschutzes nach dem Grad der bedrohten Rechtsgüter zu bemessen hat (vgl. hierzu insgesamt OLG Nürnberg, NJW-Spezial 2011, 665 m.w.N.).
  • OLG Köln, 01.02.2012 - 2 Ws 27/12

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung in den sog. Altfällen; Begriff der

    Dies würde dem Prinzip widersprechen, dass die staatliche Ordnung die Intensität des geschuldeten Rechtsschutzes nach dem Grad der bedrohten Rechtsgüter zu bemessen hat (vgl. hierzu insgesamt OLG Nürnberg, NJW-Spezial 2011, 665 m.w.N.).
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