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   OLG Nürnberg, 19.02.2024 - 3 U 2291/23   

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https://dejure.org/2024,3883
OLG Nürnberg, 19.02.2024 - 3 U 2291/23 (https://dejure.org/2024,3883)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19.02.2024 - 3 U 2291/23 (https://dejure.org/2024,3883)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 19. Februar 2024 - 3 U 2291/23 (https://dejure.org/2024,3883)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • BAYERN | RECHT

    BGB § 133, § 157, § 339 S. 2; UrhG § 15 Abs. 2, Abs. 3, § 19a
    Unterlassungsvertrag, Öffentliche Wiedergabe, Öffentliche Zugänglichmachung, Unterwerfungsvertrag, Unterlassungsanspruch, Unterlassungsschuldner, Unterlassungspflichten, Unterlassungsversprechen, Vertragliche Unterlassungsverpflichtung, Zuwiderhandlung, ...

  • JurPC

    Auslegung eines urheberrechtlichen Unterwerfungsantrages

  • rewis.io

Kurzfassungen/Presse (3)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Keine Vertragsstrafe, wenn urheberrechtlich geschützte Werke nur über Waybackmaschine und direkte Links auffindbar sind

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein Verstoß gegen Unterlassungserklärung und keine Vertragsstrafe wenn urheberrechtswidrige Inhalte noch im Internetarchiv Wayback Machine aufrufbar sind

  • anwalt.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Kein Verstoß gegen Unterlassungserklärung durch Inhalte im Wayback Machine-Archiv

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BGH, 27.05.2021 - I ZR 119/20

    Lautsprecherfoto

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.02.2024 - 3 U 2291/23
    Da diese Kriterien im jeweiligen Einzelfall in sehr unterschiedlichem Maß vorliegen können, sind sie einzeln und in ihrem Zusammenwirken mit den anderen Kriterien anzuwenden (BGH GRUR 2021, 1286 Rn. 13 - Lautsprecherfoto).

    Der Begriff der "Öffentlichkeit" erfordert, dass (kumulativ) eine unbestimmte Anzahl möglicher Adressaten gegeben ist und diese auch recht viele Personen umfasst (BGH GRUR 2021, 1286 Rn. 14 - Lautsprecherfoto).

    Bei dem behaupteten Verstoß der weiterhin bestehenden Auffindbarkeit der streitgegenständlichen Kartenausschnitte über Eingabe der genauen URL fehlt es an der Öffentlichkeit der Zugänglichmachung (vgl. BGH GRUR 2021, 1286 Rn. 16 ff. - Lautsprecherfoto).

  • EuGH, 31.05.2016 - C-117/15

    Reha Training

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.02.2024 - 3 U 2291/23
    Der Begriff der "Wiedergabe" erfasst jede Übertragung eines geschützten Werkes unabhängig vom eingesetzten technischen Mittel oder Verfahren (EuGH GRUR 2016, 684 Rn. 38 - Reha Training).

    Schließlich muss das Publikum, an das sich die Wiedergabe wendet, für diese aufnahmebereit sein und darf nicht bloß zufällig erreicht werden (EuGH GRUR 2016, 684 Rn. 48 ff. - Reha Training/GEMA); dies ist zu verneinen, wenn die Wiedergabe nicht darauf abzielt, einer Öffentlichkeit das Werk als solches zu vermitteln (Schricker/Loewenheim/v. Ungern-Sternberg, 6. Aufl. 2020, UrhG § 15 Rn. 90).

  • BGH, 28.03.2019 - I ZR 132/17

    Darstellen des Bereithaltens eines Computerprogramms zum Abruf auf einem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.02.2024 - 3 U 2291/23
    Der gesetzliche Tatbestand des öffentlichen Zugänglichmachens nach § 19a UrhG erfordert, dass Dritten der Zugriff auf ein urheberrechtlich geschütztes Werk eröffnet wird, das sich in der Zugriffssphäre des Vorhaltenden befindet (BGH GRUR 2019, 950 Rn. 43 - Testversion).

    aa) Im Streitfall kann bereits deshalb kein öffentliches Zugänglichmachen i.S.v. § 19a UrhG angenommen werden, weil die Beklagte auf dem Internetarchiv "w..." nicht die Kontrolle über die Bereithaltung der Kartenausschnitte ausübt und sich diese daher nicht in ihrer Zugriffssphäre befinden (vgl. BGH GRUR 2019, 950 Rn. 44 - Testversion).

  • BGH, 13.09.2018 - I ZR 187/17

    Schadensersatzanspruch für die unberechtigte Vervielfältigung und öffentliche

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.02.2024 - 3 U 2291/23
    Diese grundsätzliche Beschränkung der Einwirkungspflicht auf solche selbstständig handelnden Dritte, deren Handeln dem Schuldner wirtschaftlich zugutekommt, gilt grundsätzlich - sofern nicht gesonderte Anhaltspunkte für einen abweichenden Parteiwillen bestehen - auch bei urheberrechtsbezogenen vertraglichen Unterlassungspflichten (vgl. BGH GRUR 2019, 292 Rn. 41 - Foto eines Sportwagens), selbst wenn eine Urheberrechtsverletzung grundsätzlich bei privaten Verwertungshandlungen ebenfalls möglich ist.

    Es entspricht regelmäßig dem Parteiwillen, dass der Schuldner vertraglich keine weitergehenden Unterlassungspflichten übernimmt, als diejenigen, die zum Ausschluss des gesetzlichen Unterlassungsanspruchs erforderlich sind (BGH GRUR 2019, 292 Rn. 41 - Foto eines Sportwagens).

  • BGH, 29.04.2010 - I ZR 69/08

    Vorschaubilder

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.02.2024 - 3 U 2291/23
    Die Werke sind in der Ergebnisliste weder als Vorschaubilder (vgl. BGH GRUR 2010, 628 Rn. 19 - Vorschaubilder) noch sonst erkennbar.
  • BGH, 11.10.2017 - I ZB 96/16

    Markenverletzung: Auslegung einer Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.02.2024 - 3 U 2291/23
    Einen Erfolg des Bemühens der Einwirkung auf Dritte schuldet der Unterlassungsschuldner nicht (vgl. BGH GRUR 2018, 292 Rn. 33 - Produkte zur Wundversorgung).
  • EuGH, 20.04.2023 - C-775/21

    Die Ausstrahlung eines Musikwerks als Hintergrundmusik in einem

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.02.2024 - 3 U 2291/23
    Unter diesen Kriterien ist zum einen die zentrale Rolle des Nutzers und - wie bereits ausgeführt - die Vorsätzlichkeit seines Tätigwerdens hervorgehoben; der Nutzer nimmt nämlich eine Handlung der Wiedergabe vor, wenn er in voller Kenntnis der Folgen seines Verhaltens tätig wird, um seinen Kunden Zugang zu einem geschützten Werk zu verschaffen (EuGH GRUR 2023, 717 Rn. 49 - Blue Air und UPFR).
  • EuGH, 08.09.2016 - C-160/15

    Das Setzen eines Hyperlinks auf eine Website zu urheberrechtlich geschützten

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.02.2024 - 3 U 2291/23
    Die Vorsätzlichkeit des Handelns ist an dieser Stelle von nicht unerheblicher Bedeutung (EuGH GRUR 2016, 1152 Rn. 35 - Sanoma).
  • BGH, 18.09.2014 - I ZR 76/13

    CT-Paradies - Urheberschutz: Übliche Benennung des Urhebers bei

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.02.2024 - 3 U 2291/23
    Ist Anlass des Unterwerfungsvertrags das urheberrechtswidrige Einstellen einer Fotografie in das Internet, ist ein Unterlassungsversprechen daher dahin auszulegen, dass der Schuldner im Rahmen des ihm Möglichen und Zumutbaren zur Beseitigung des durch das öffentliche Zugänglichmachen der Fotografie geschaffenen Störungszustands verpflichtet ist (vgl. BGH GRUR 2015, 258 Rn. 62 - CT-Paradies).
  • BGH, 04.05.2017 - I ZR 208/15

    Luftentfeuchter - Wettbewerbsverstoß: Vorbehaltskäufer als Erfüllungsgehilfe des

    Auszug aus OLG Nürnberg, 19.02.2024 - 3 U 2291/23
    b) Für die durch Auslegung zu bestimmende Reichweite der Unterlassungsverpflichtung ist für den Streitfall einerseits maßgeblich, dass die Verpflichtung zur Unterlassung einer Handlung, durch die ein fortdauernder Störungszustand geschaffen wurde, mangels abweichender Anhaltspunkte regelmäßig dahin auszulegen ist, dass sie nicht nur die Unterlassung derartiger Handlungen, sondern auch die Vornahme möglicher und zumutbarer Handlungen zur Beseitigung des Störungszustands umfasst (BGH GRUR 2017, 823 Rn. 26 - Luftentfeuchter).
  • EuGH, 14.06.2017 - C-610/15

    Die Bereitstellung und das Betreiben einer Plattform für das Online-Filesharing

  • BGH, 17.09.2015 - I ZR 92/14

    Smartphone-Werbung - Wettbewerbsverstoß: Irreführende Internet- und

  • BGH, 11.11.2014 - VI ZR 18/14

    Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch Bildnisveröffentlichung im Rahmen

  • BGH, 18.06.2020 - I ZR 171/19

    Rundfunkübertragung in Ferienwohnungen

  • BGH, 16.03.2017 - I ZR 35/15

    externe Festplatten - Urheberrechtliche Gerätevergütung: Grundlage der

  • OLG Nürnberg, 16.06.2021 - 3 U 458/21

    Auslegung einer Unterwerfungsvereinbarung

  • LG Nürnberg-Fürth, 19.10.2023 - 19 O 6791/22

    Öffentliche Zugänglichmachung, Unterlassungsvertrag, Unterlassungsschuldner,

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