Rechtsprechung
OLG Nürnberg, 23.03.2000 - 13 U 3948/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit; Verbraucherkreditgesetz; Schuldbeitritt
- Judicialis
VerbrKrG § 1; ; VerbrKrG § 3; ; VerbrKrG § 4; ; VerbrKrG § 6
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VerbrKrG §§ 1 2 4 6
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf Schuldbeitritt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- archive.org (Leitsatz)
VerbrKrG §§ 1, 2, 4, 6
Verbraucherkreditgesetz - Schuldbeitritt
Verfahrensgang
- LG Nürnberg-Fürth, 23.09.1999 - 17 O 3462/99
- OLG Nürnberg, 23.03.2000 - 13 U 3948/99
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 25.02.1997 - XI ZR 49/96
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf die Mithaftung eines GmbH-Gesellschafters für …
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.03.2000 - 13 U 3948/99
Auch der Schuldbeitritt zu einem gewerblichen Kredit unterfällt deshalb dem Verbraucherkreditgesetz, sofern nur der Beitretende, hier also der Beklagte, Verbraucher ist (BGH LM § 1 VerbrKrG Nr. 7 Blatt 4), als in seiner Person die Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des Verbraucherkreditgesetzes erfüllt sind (BGH NJW 1997, 1443).Für ihn kommt im Falle der Formnichtigkeit seines Schuldbeitritts eine Verpflichtung zur Rückzahlung der an den Darlehensnehmer ausgezahlten Darlehensmittel nicht in Betracht (BGH NJW 1997, 654 LM § 1 VerbrKrG Nr. 7; BGH NJW 1997, 1443 = LM § 1. VerbrKrG Nr. 8).
- BGH, 05.06.1996 - VIII ZR 151/95
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.03.2000 - 13 U 3948/99
Daß der Kredit nach dem Inhalt des Schuldbeitrittsvertrages vom 20. Juni 1997 für eine bereits ausgeübte gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit des Beklagten bestimmt und der Beklagte mithin nicht Verbraucher gewesen ist (BGH NJW 1999 2264 = LM § 1 VerbrKrG Nr. 11/12 Blatt 5; BGH NJW 1996, 2156 = LM § 1 VerbrKrG Nr. 5 Blatt 3), hat die - insoweit darlegungs- und beweispflichtige (BGJ NJW 1996, 2367, 2368) - Klägerin nicht dargetan. - BGH, 14.12.1994 - VIII ZR 46/94
Anwendung des VerbrKrG auf den Bezug von Waren im Rahmen eines Franchisevertrages
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.03.2000 - 13 U 3948/99
Die verschiedentlich vertretene Gegenmeinung, wonach eine zusätzliche Existenzgründung mangels Schutzbedürftigkeit des Verbrauchers generell oder jedenfalls dann nicht mehr in der Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes fallen soll, wenn die Gründung der ursprünglichen Existenz im Wege einer Kreditaufnahme erfolgte, beachtet nicht, daß nach dem eindeutigen Wortlaut des § 1 Abs. 1 VerbrKrG ein "Kredit" nur dann nicht mehr als privater Verbraucherkredit anzusehen ist, wenn er für die vom Kreditnehmer bereits ausgeübte, d. h. für eine konkret schon bestehende gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit bestimmt ist (BGH NJW 1995, 722, 723).
- BGH, 05.11.1997 - VIII ZR 351/96
Zur Unterschrift des Verbrauchers unter Widerrufsbelehrung des Kreditgebers
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.03.2000 - 13 U 3948/99
Denn um ein von der Ausnahmeregelung des § 1 Abs. 1 VerbrKrG nicht erfasstes Verbrauchergeschäft im Existenzgründungsstadium handelt es sich auch dann, wenn der Verbraucher zwar bereits über ein gewerbliches Unternehmen verfügt, die "Kreditmittel" aber zum Aufbau eines neuen, mit dem ersten nicht in Zusammenhang stehenden, sondern davon klar abgegrenzten gewerblichen oder selbständigen beruflichen Unternehmens bestimmt sind (BGH WM 1998, 126, 127). - BGH, 12.11.1996 - XI ZR 202/95
Anwendbarkeit des VerbrKrG auf den Schuldbeitritt zu einem Kreditvertrag
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.03.2000 - 13 U 3948/99
Für ihn kommt im Falle der Formnichtigkeit seines Schuldbeitritts eine Verpflichtung zur Rückzahlung der an den Darlehensnehmer ausgezahlten Darlehensmittel nicht in Betracht (BGH NJW 1997, 654 LM § 1 VerbrKrG Nr. 7; BGH NJW 1997, 1443 = LM § 1. VerbrKrG Nr. 8). - VerfGH Rheinland-Pfalz, 04.11.1998 - VGH B 5/98
Auskunft über Informanten durch Finanzverwaltung
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.03.2000 - 13 U 3948/99
Daß der Kredit nach dem Inhalt des Schuldbeitrittsvertrages vom 20. Juni 1997 für eine bereits ausgeübte gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit des Beklagten bestimmt und der Beklagte mithin nicht Verbraucher gewesen ist (BGH NJW 1999 2264 = LM § 1 VerbrKrG Nr. 11/12 Blatt 5; BGH NJW 1996, 2156 = LM § 1 VerbrKrG Nr. 5 Blatt 3), hat die - insoweit darlegungs- und beweispflichtige (BGJ NJW 1996, 2367, 2368) - Klägerin nicht dargetan. - BGH, 12.06.1996 - VIII ZR 248/95
Anspruch des Leasinggebers auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung nach Kündigung …
Auszug aus OLG Nürnberg, 23.03.2000 - 13 U 3948/99
Daß der Kredit nach dem Inhalt des Schuldbeitrittsvertrages vom 20. Juni 1997 für eine bereits ausgeübte gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit des Beklagten bestimmt und der Beklagte mithin nicht Verbraucher gewesen ist (BGH NJW 1999 2264 = LM § 1 VerbrKrG Nr. 11/12 Blatt 5; BGH NJW 1996, 2156 = LM § 1 VerbrKrG Nr. 5 Blatt 3), hat die - insoweit darlegungs- und beweispflichtige (BGJ NJW 1996, 2367, 2368) - Klägerin nicht dargetan.