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   OLG Naumburg, 03.08.2021 - 12 Wx 18/20   

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OLG Naumburg, 03.08.2021 - 12 Wx 18/20 (https://dejure.org/2021,50999)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03.08.2021 - 12 Wx 18/20 (https://dejure.org/2021,50999)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 03. August 2021 - 12 Wx 18/20 (https://dejure.org/2021,50999)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 3 Abs 1 Nr 1 HöfeVfO, § 5 HöfeVfO
    Grundbuchsache in Sachsen-Anhalt: Eintragung eines Hofvermerks für Ausmärkergrundstücke auf Basis des Gewohnheitsrechts

  • Deutsches Notarinstitut

    HöfeVfO §§ 3 Abs. 1 Nr. 1, 5
    Hofvermerkeintrag für Ausmärkergrundstücke nach Gewohnheitsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Im Ergebnis der Ermittlungen des Senats hat sich nach dem 3. Oktober 1990 kein Gewohnheitsrecht fortgesetzt, auf Ersuchen niedersächsischer Landwirtschaftsgerichte gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 HöfeVfO, Hofvermerke nach § 5 HöfeVfO in die Grundbücher von grenznahen ...

  • rechtsportal.de

    Zurückweisung eines Antrags auf Eintragung eines Hofzugehörigkeitsvermerks Rechtliche Zugehörigkeit eines Ausmärkergrundstücks zu einem Hof im Sinne der HöfeO Gewohnheitsrecht durch längere tatsächliche Übung

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 26.06.2014 - V ZB 1/12

    Grundbuchsache: Hofzugehörigkeit eines aus mehreren Flurstücken bestehenden

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.08.2021 - 12 Wx 18/20
    Wird ein solches Ersuchen zurückgewiesen, gelten für die Behörde die allgemeinen Rechtsmittelvorschriften (z.B. BGH, Beschluss vom 26. Juni 2014, V ZB 1/12, zitiert nach Juris).

    Lediglich dann, wenn das Grundbuchamt die sichere Kenntnis hat, dass dem Ersuchen jede Rechtsgrundlage fehlt, hat es das Ersuchen zurückzuweisen, weil es nicht daran mitwirken darf, das Grundbuch unrichtig zu machen (Demharter, GBO, 32. Aufl., Rdn. 73 f. zu § 38 GBO; Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 15. Aufl., Rdn. 219; BGH, Beschluss vom 26. Juni 2014, V ZB 1/12, Rn. 14, zitiert nach Juris).

    Insoweit ist die Reichweite der Vorschrift betroffen, auf die das Ersuchen gestützt wird, und damit die Prüfungskompetenz des Grundbuchamts eröffnet (BGH, Beschluss vom 26. Juni 2014, V ZB 1/12, Rz. 15, für Abschreibungen gemäß § 7 Abs. 3 HöfeVfO, zitiert nach Juris).

  • OLG Jena, 07.08.2013 - 9 W 227/13

    Höferecht: Eintragung eines Hofvermerks für ein so genanntes Ausmärkergrundstück

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.08.2021 - 12 Wx 18/20
    Dies wird, soweit ersichtlich, auch weder in der Rechtsprechung noch in der höferechtlichen Literatur vertreten (OLG Jena, Beschluss vom 7. August 2013, 9 W 227/13, zitiert nach Juris).

    Das entspricht der, soweit ersichtlich, einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur; fraglich ist allenfalls, ob das bereits mit Inkrafttreten der ersten Verfassung der DDR am 7. Oktober 1949 oder erst mit dem Erlass des Rechtsanwendungsgesetzes vom 5. Dezember 1975 erfolgte (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 7. August 2013, 9 W 227/13, Rz. 6; Beschluss vom 5. Dezember 1996, LWU 989/94, Rz. 22; OLG Celle, Beschluss vom 18. April 1994, 7 W 62/93, Rz. 14; sämtlich zitiert nach Juris).

  • BGH, 04.09.2013 - XII ZB 526/12

    Personenstandssache: Eintragung eines akademischen Grades eines Elternteils im

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.08.2021 - 12 Wx 18/20
    Denn Entstehung und Untergang von Gewohnheitsrecht verhalten sich spiegelbildlich zueinander; die Geltung einer gewohnheitsrechtlichen Regel entfällt, wenn bei einer großen Mehrheit der beteiligten Verkehrskreise die bisherige Übung tatsächlich nicht mehr fortgesetzt oder wesentlich abgewandelt wird oder wenn die Rechtsüberzeugung, mit der Anwendung der bisherigen Übung geltendes Recht zu befolgen, weitestgehend abhandenkommt (z. B. BGH, Beschluss vom 4. September 2013, XII ZB 526/12, zitiert nach Juris).
  • BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18

    Gewohnheitsrechtliches Wegerecht auf Nachbargrundstücken

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.08.2021 - 12 Wx 18/20
    Gewohnheitsrecht kann als dem Gesetz gleichwertige Rechtsquelle allgemeiner Art nur zwischen einer Vielzahl von Rechtsindividuen und in Bezug auf eine Vielzahl von Rechtsverhältnissen entstehen (z. B. BGH, Urteil vom 24. Januar 2020, V ZR 155/18, zitiert nach Juris).
  • BGH, 11.12.1956 - V BLw 30/56

    Ausmärkergrundstücke

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.08.2021 - 12 Wx 18/20
    Allerdings hat der Bundesgerichtshof (Beschluss vom 11. Dezember 1956, V BLw 30/56, BGHZ 22, 317) entschieden, dass sich die rechtliche Zugehörigkeit eines Ausmärkergrundstücks zu einem Hof im Sinne der Höfeordnung und damit deren Geltung für das Ausmärkergrundstück auch aus einer langjährigen Übung im Verhältnis der benachbarten Bundesländer ergeben kann und ein solches Gewohnheitsrecht sowie dessen Fortgeltung für den norddeutschen Raum (konkret im Verhältnis zwischen Nordrhein-Westfalen und Hessen) bejaht.
  • OLG Celle, 18.04.1995 - 7 W 62/93

    Anerbenrecht in der DDR

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.08.2021 - 12 Wx 18/20
    Das entspricht der, soweit ersichtlich, einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur; fraglich ist allenfalls, ob das bereits mit Inkrafttreten der ersten Verfassung der DDR am 7. Oktober 1949 oder erst mit dem Erlass des Rechtsanwendungsgesetzes vom 5. Dezember 1975 erfolgte (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 7. August 2013, 9 W 227/13, Rz. 6; Beschluss vom 5. Dezember 1996, LWU 989/94, Rz. 22; OLG Celle, Beschluss vom 18. April 1994, 7 W 62/93, Rz. 14; sämtlich zitiert nach Juris).
  • OLG Jena, 05.12.1996 - Lw U 989/94

    Versterben einer Klägerin nicht als Verfahrensunterbrechung , sondern Ermittlung

    Auszug aus OLG Naumburg, 03.08.2021 - 12 Wx 18/20
    Das entspricht der, soweit ersichtlich, einhelligen Auffassung in Rechtsprechung und Literatur; fraglich ist allenfalls, ob das bereits mit Inkrafttreten der ersten Verfassung der DDR am 7. Oktober 1949 oder erst mit dem Erlass des Rechtsanwendungsgesetzes vom 5. Dezember 1975 erfolgte (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 7. August 2013, 9 W 227/13, Rz. 6; Beschluss vom 5. Dezember 1996, LWU 989/94, Rz. 22; OLG Celle, Beschluss vom 18. April 1994, 7 W 62/93, Rz. 14; sämtlich zitiert nach Juris).
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