Rechtsprechung
OLG Naumburg, 16.04.2015 - 10 W 157/14 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,19015) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stendal, 11.09.2014 - 21 O 99/13
- OLG Naumburg, 16.04.2015 - 10 W 157/14
- OLG Naumburg, 16.04.2015 - 10 W 57/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.04.2007 - VII ZB 18/06
Verwertung des Gutachtens eines später erfolgreich abgelehnten Sachverständigen
Auszug aus OLG Naumburg, 16.04.2015 - 10 W 157/14
Welche Folgen die erfolgreiche Ablehnung insbesondere auf die bisherige Mitwirkung des abgelehnten Sachverständigen hat, ist vom Gericht im Rahmen seiner Entscheidung, welche Beweise noch zu erheben sind, zu beurteilen (BGH, NJW-RR 2007, 1293). - OLG Nürnberg, 08.09.2011 - 8 U 2204/08
Sachverständigenentschädigung: Entfallen des Vergütungsanspruchs wegen grob …
Auszug aus OLG Naumburg, 16.04.2015 - 10 W 157/14
Grundsätzlich sind die Feststellungen, die in der Entscheidung über das Ablehnungsgesuch über das der Ablehnung zugrunde liegende Verhalten des Sachverständigen getroffen wurden, für das Gericht, das über die Aberkennung des Vergütungsanspruchs zu befinden hat, nicht bindend (vgl. OLG Nürnberg, Beschluss zu 8 U 2204/08 vom 08.09.2011, zitiert nach juris, Rdnr. 41, m.w.N.). - OLG München, 11.05.1998 - 11 W 864/98
Ablehnung eines Sachverständigen: Verliert er seinen Entschädigungsanspruch?
Auszug aus OLG Naumburg, 16.04.2015 - 10 W 157/14
Auf die diesbezüglichen Ausführungen des OLG München (Beschluss vom 11.05.1998 zu 11 W 864/98, zitiert nach juris, Rdnr. 11 und 12) zur Neuentstehung eines Entschädigungsanspruches in solchen Fällen wird verwiesen. - OLG Nürnberg, 06.02.2007 - 2 W 192/07
Sachverständigenvergütung: Versagung und Rückforderung
Auszug aus OLG Naumburg, 16.04.2015 - 10 W 157/14
Bei einem erst im Verlauf des Verfahrens entstandenen Ablehnungsgrund kommen allerdings nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit in Betracht (vgl. OLG Nürnberg vom 06.02.2007 zu 2 W 192/07, zitiert nach juris, Rdnr. 6, m.w.N.).