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   OLG Oldenburg, 06.01.2009 - 9 U 17/07   

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https://dejure.org/2009,31075
OLG Oldenburg, 06.01.2009 - 9 U 17/07 (https://dejure.org/2009,31075)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06.01.2009 - 9 U 17/07 (https://dejure.org/2009,31075)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 06. Januar 2009 - 9 U 17/07 (https://dejure.org/2009,31075)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Voraussetzungen für die Einstandspflicht des Schiffsversicherers bei Fahruntüchtigkeit des Schiffes i.S. v. § 138 S. 1 VVG; Möglichkeit zur Abbedingung des Haftungsausschlusses für Ersatzansprüche Dritter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Einstandspflicht des Schiffsversicherers bei Fahruntüchtigkeit des Schiffes i.S. v. § 138 S. 1 VVG; Möglichkeit zur Abbedingung des Haftungsausschlusses für Ersatzansprüche Dritter

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintrittspflicht des Schiffsversicherers bei Fahruntüchtigkeit des Schiffs i.S. von § 132 Abs. 1 VVG a.F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 24.04.1989 - II ZR 208/88

    Verantwortlichkeit des Schiffseigners und des Schiffers für Fehler der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.01.2009 - 9 U 17/07
    Ein Schiff, dessen Umsteueranlage jederzeit, auch nur vorübergehend ausfallen kann, ist nicht fähig, die gewöhnlichen Gefahren der geplanten Reise zu bestehen und damit objektiv fahruntüchtig im Sinne von § 132 Abs. 1 VVG (vgl. dazu BGH VersR 1989, 761 , [BGH 24.04.1989 - II ZR 208/88] betreffend den Ausfall einer elektrischhydraulischen Ruderanlage infolge unzureichenden Spritzschutzes eines Stromverteilerkastens).
  • BGH, 15.10.1979 - II ZR 80/77

    Anfängliche Fahruntüchtigkeit eines Schiffes, das für einen Teil der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.01.2009 - 9 U 17/07
    Der in § 132 Abs. 1 VVG verwendete Begriff der Fahruntüchtigkeit entspricht dem des § 8 BinSchG (BGH VersR 1980, 65 ), so dass neben der absoluten Fahruntüchtigkeit auch die relative Fahruntüchtigkeit ausreicht, also wenn das Schiff allein aufgrund der konkreten Gegebenheiten die gewöhnlichen Gefahren einer Fahrt nicht zu bestehen vermag.
  • OLG Köln, 03.07.1998 - 3 U 105/93

    Ersatz eines Ladungsschadens beim Transport einer Ladung Kraftwerksfeinkohle auf

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.01.2009 - 9 U 17/07
    Dies ist etwa bei mangelhafter Abdeckung des Frachtgutes (Rheinschiffahrtsobergericht Köln, TranspR 2000, 130 [OLG Köln 03.07.1998 - 3 U 105/93 BSch] ) oder aber - höchstrichterlich - für den Fall der fehlerhaften Beladung bejaht worden (BGH aaO. VersR 1975, 1117 ).
  • BGH, 21.04.1975 - II ZR 164/73

    Schiff - Falsche Beladung - Anfängliche Fahruntüchtigkeit - Kentern -

    Auszug aus OLG Oldenburg, 06.01.2009 - 9 U 17/07
    Dies ist etwa bei mangelhafter Abdeckung des Frachtgutes (Rheinschiffahrtsobergericht Köln, TranspR 2000, 130 [OLG Köln 03.07.1998 - 3 U 105/93 BSch] ) oder aber - höchstrichterlich - für den Fall der fehlerhaften Beladung bejaht worden (BGH aaO. VersR 1975, 1117 ).
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