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   OLG Oldenburg, 27.02.2020 - 1 U 14/20   

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https://dejure.org/2020,82295
OLG Oldenburg, 27.02.2020 - 1 U 14/20 (https://dejure.org/2020,82295)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27.02.2020 - 1 U 14/20 (https://dejure.org/2020,82295)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 27. Februar 2020 - 1 U 14/20 (https://dejure.org/2020,82295)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Formelle Anforderungen an eine Änderungsmitteilung; Umschulung auf einen anderen Beruf; Verweisung des Versicherten auf eine andere ausgeübte Tätigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung Formelle Anforderungen an eine Änderungsmitteilung Umschulung auf einen anderen Beruf Verweisung des Versicherten auf eine andere ausgeübte Tätigkeit

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 26.06.2019 - IV ZR 19/18

    Klage auf Fortzahlung einer monatlichen Berufsunfähigkeitsrente; Bedingungen der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.02.2020 - 1 U 14/20
    Eine Vergleichstätigkeit ist dann gefunden, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung sowie in ihrer sozialen Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt ( BGH, Urteil vom 07.12.2016 - IV ZR 434/15 [juris], Rn. 15; BGH, Urteil vom 26.06.2019 - IV ZR 19/18 [juris], Rn. 17).

    Dies gilt auch bei der Nachprüfung des Fortbestehens der Berufsunfähigkeit ( BGH, Urteil vom 07.12.2016 - IV ZR 434/15 [juris], Rn. 16; BGH, Urteil vom 26.06.2019 - IV ZR 19/18 [juris], Rn. 18).

    Bei der Prüfung einer Verweisung des Klägers auf die inzwischen ausgeübte Tätigkeit bedarf es stets einer auf den Einzelfall abgestellten Wertung, ob mit der neuen Tätigkeit ein spürbarer sozialer Abstieg verbunden ist ( BGH, Beschluss vom 23.11.2016 - IV ZR 502/15 [juris], Rn. 7; BGH, Urteil vom 26.06.2019 - IV ZR 19/18 [juris], Rn. 14).

    Die Lohn- und Gehaltsentwicklung im Ursprungsbedarf nach Eintritt des Versicherungsfalls hat demnach grundsätzlich außer Betracht zu bleiben ( BGH, Urteil vom 26.06.2019 - IV ZR 19/18 [juris], Rn. 28).

    Richtig ist, dass auch der Bundesgerichtshof davon ausgeht, dass von dem Grundsatz, dass eine Fortschreibung des Gehalts nicht zu erfolgen hat, eine Ausnahme gemacht werden kann, wenn sonst aufgrund eines besonders langen Zeitraums zwischen dem Eintritt der Berufsunfähigkeit und ihrer Nachprüfung eine objektive Vergleichbarkeit des Einkommens und der damit verbundenen Lebensstellung nicht mehr gewährleistet wäre ( BGH, Urteil vom 26.06.2019 - IV ZR 19/18 [juris], Rn. 31).

  • BGH, 07.12.2016 - IV ZR 434/15

    Besondere Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (BB-BUZ) § 6

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.02.2020 - 1 U 14/20
    Ein Nachprüfungsrecht in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist von einem solchen Vorbehalt nicht abhängig ( BGH, Urteil vom 07.12.2016 - IV ZR 434/15 [juris], Rn. 11).

    Eine Vergleichstätigkeit ist dann gefunden, wenn die neue Erwerbstätigkeit keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten erfordert und in ihrer Vergütung sowie in ihrer sozialen Wertschätzung nicht spürbar unter das Niveau des bislang ausgeübten Berufs absinkt ( BGH, Urteil vom 07.12.2016 - IV ZR 434/15 [juris], Rn. 15; BGH, Urteil vom 26.06.2019 - IV ZR 19/18 [juris], Rn. 17).

    Dies gilt auch bei der Nachprüfung des Fortbestehens der Berufsunfähigkeit ( BGH, Urteil vom 07.12.2016 - IV ZR 434/15 [juris], Rn. 16; BGH, Urteil vom 26.06.2019 - IV ZR 19/18 [juris], Rn. 18).

  • OLG Oldenburg, 07.12.2016 - 5 U 84/16

    Ermittlung des maßgeblichen Verdienstes bei Verweisung des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.02.2020 - 1 U 14/20
    In diese Richtung weist auch das Urteil des 5. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 07.12.2016 (5 U 84/16 [juris]), auf welches der Bundesgerichtshof a. a. O. Bezug nimmt.
  • BGH, 23.11.2016 - IV ZR 502/15

    Deckungsprozess gegen die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Prüfung der

    Auszug aus OLG Oldenburg, 27.02.2020 - 1 U 14/20
    Bei der Prüfung einer Verweisung des Klägers auf die inzwischen ausgeübte Tätigkeit bedarf es stets einer auf den Einzelfall abgestellten Wertung, ob mit der neuen Tätigkeit ein spürbarer sozialer Abstieg verbunden ist ( BGH, Beschluss vom 23.11.2016 - IV ZR 502/15 [juris], Rn. 7; BGH, Urteil vom 26.06.2019 - IV ZR 19/18 [juris], Rn. 14).
  • OLG Rostock, 23.10.2023 - 4 U 90/23

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Vergleich der Tätigkeiten

    (1) Die hier bestehende Spanne von gut sieben Jahren zwischen September 2013 und Oktober 2020 liegt ziemlich genau zwischen bisher entschiedenen Sachverhalten, bezüglich derer bei kürzeren Zeiträumen eine Einkommensanpassung abgelehnt wurde (vgl. OLG Köln, Urteil vom 15.01.2021, Az.: 20 U 29/20, Rn. 55: gut fünf Jahre; OLG Oldenburg, Beschluss vom 27.02.2020, Az.: 1 U 14/20, Rn. 41: sechs Jahre, jeweils zitiert nach juris) und längeren Spannen, bei denen man sie befürwortete (vgl. LG Mannheim, Urteil vom 11.10.2012, Az.: 10 O 45/11, - zitiert nach juris -, Rn. 32: acht Jahre).
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