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   OLG Rostock, 02.07.2020 - 10 UF 68/20   

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https://dejure.org/2020,56642
OLG Rostock, 02.07.2020 - 10 UF 68/20 (https://dejure.org/2020,56642)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02.07.2020 - 10 UF 68/20 (https://dejure.org/2020,56642)
OLG Rostock, Entscheidung vom 02. Juli 2020 - 10 UF 68/20 (https://dejure.org/2020,56642)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

    Auszug aus OLG Rostock, 02.07.2020 - 10 UF 68/20
    Die gemeinsame Ausübung der Elternverantwortung setzt eine tragfähige soziale Beziehung zwischen den Eltern voraus und erfordert daher ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen ihnen (BVerfG, FamRZ 2004, 354).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus OLG Rostock, 02.07.2020 - 10 UF 68/20
    Der Senat hat sowohl die betroffenen Grundrechtspositionen der Elternteile als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger zu berücksichtigen (vgl. BVerfGE 31, 194 ff.).
  • OLG Stuttgart, 23.02.2015 - 15 UF 192/13

    Umgangsrechtsregelung: Zeitlich befristeter Ausschluss bei Umgangsverweigerung

    Auszug aus OLG Rostock, 02.07.2020 - 10 UF 68/20
    Ab einem Alter von 11 bzw.12 Jahren ist der Kindeswille ein entscheidender Maßstab für alle umgangs- bzw. sorgerechtlichen Entscheidungen in Bezug auf die Kindeseltern (OLG Stuttgart, FamRZ 2015, 1727 ff, Rn. 19 [zitiert nach juris]).
  • OLG Köln, 28.06.2012 - 4 UF 91/12

    Übertragung der elterlichen Sorge auf die Mutter allein

    Auszug aus OLG Rostock, 02.07.2020 - 10 UF 68/20
    Fehlt es an der Kooperationsfähigkeit und der Kooperationsbereitschaft der Eltern und sind diese Voraussetzungen - prognostisch - auch für die Zukunft nicht zu erwarten, ist die gemeinsame elterliche Sorge aufzulösen und demjenigen Elternteil zuzuweisen, bei dem das Wohl des Kindes am besten gewahrt zu werden verspricht (OLG Köln, MDR 2012, 1346).
  • BVerfG, 14.04.2021 - 1 BvR 1839/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Sorgerechtsentscheidung unter Abweichung

    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Rostock vom 2. Juli 2020 - 10 UF 68/20 - verletzt die Beschwerdeführerin in ihrem Recht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.
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