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   OLG Rostock, 11.04.2023 - 4 U 150/22   

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https://dejure.org/2023,24673
OLG Rostock, 11.04.2023 - 4 U 150/22 (https://dejure.org/2023,24673)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11.04.2023 - 4 U 150/22 (https://dejure.org/2023,24673)
OLG Rostock, Entscheidung vom 11. April 2023 - 4 U 150/22 (https://dejure.org/2023,24673)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 8 Abs 1 VVG, § 8 Abs 2 S 1 Nr 2 VVG, § 9 Abs 1 S 1 VVG, § 9 Abs 1 S 2 VVG, § 152 Abs 2 S 1 VVG
    Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung in fondsgebundenem Rentenversicherungsvertrag

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 14.05.2014 - IV ZA 5/14

    Gleichzeitiger Abschluss von Verträgen über eine fondsgebundene

    Auszug aus OLG Rostock, 11.04.2023 - 4 U 150/22
    setzt die Widerrufsfrist nach § 8 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VVG nicht in Lauf, weil sie die Rechtsfolgen des Widerrufes nach §§ 9, 152 VVG unzureichend wiedergibt (entgegen BGH, Beschluss vom 14. Mai 2014, Az.: IV ZA 5/14, - zitiert nach juris -, Rn. 1, 6 und 16).

    Eine derartige Abweichung zugunsten des Versicherungsnehmers sei gemäß § 18 VVG zulässig (vgl. so BGH, Beschluss vom 14.05.2014, Az.: IV ZA 5/14, - zitiert nach juris -, Rn. 1, 6 und 16).

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 381/16

    Zur Wirksamkeit einer Widerrufsbelehrung bei einem Präsenzgeschäft

    Auszug aus OLG Rostock, 11.04.2023 - 4 U 150/22
    Entscheidend ist nur, ob die Belehrung durch ihre missverständliche Fassung objektiv geeignet ist, den Verbraucher von der Ausübung seines Widerrufsrechts abzuhalten (vgl. BGH, Urteil vom 21.02.2017, Az.: XI ZR 381/16, - zitiert nach juris -, Rn. 18).
  • BGH, 07.05.2014 - IV ZR 76/11

    Unanwendbarkeit des § 5a Abs. 2 Satz 4 VVG a.F. auf Lebens- und

    Auszug aus OLG Rostock, 11.04.2023 - 4 U 150/22
    Soweit es in Fällen der vorliegenden Art im Weiteren grundsätzlich an dem notwendigen Umstandsmoment bereits deshalb fehlt, weil der Versicherer die Situation mangels einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung selbst herbeigeführt hat und deshalb ein schutzwürdiges Vertrauen nicht in Anspruch nehmen kann (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2014, Az.: IV ZR 76/11, - zitiert nach juris -, Rn. 39), soll auch hier die Geltendmachung des Widerrufsrechtes und das Verlangen nach einer Rückabwicklung des Versicherungsvertrages nach Treu und Glauben doch zumindest dann unzulässig sein, wenn besonders gravierende Umstände des Einzelfalles vorliegen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 11.05.2016, Az.: IV ZR 334/15, - zitiert nach juris -, Rn. 16).
  • BGH, 16.11.2016 - VIII ZR 297/15

    Anforderungen an die Klageschrift: Hinreichende Bestimmtheit des Gegenstands bei

    Auszug aus OLG Rostock, 11.04.2023 - 4 U 150/22
    Damit ergibt sich der eingangs unter Ziffer 1) genannte Betrag, wobei der Klageantrag unter Heranziehung seiner Begründung auslegungsfähig ist (vgl. BGH, Versäumnisurteil vom 16.11.2016, Az.: VIII ZR 297/15, - zitiert nach juris -, Rn. 17 m. w. N.).
  • BGH, 01.06.2016 - IV ZR 343/15

    Fondsgebundene Lebensversicherung nach dem sog. Policenmodell: Widerspruchsrecht

    Auszug aus OLG Rostock, 11.04.2023 - 4 U 150/22
    Die Frage der Ordnungsgemäßheit der Belehrung ist abstrakt zu beurteilen (vgl. BGH, Urteil vom 1.06.2016, Az.: IV ZR 343/15, - zitiert nach juris -, Rn. 19).
  • BGH, 23.01.2014 - VII ZR 177/13

    Überzahltes Architektenhonorar: Verwirkung des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus OLG Rostock, 11.04.2023 - 4 U 150/22
    Ferner muss sich der Verpflichtete im Vertrauen auf das Verhalten des Berechtigten in seinen Maßnahmen so eingerichtet haben, dass ihm durch die verspätete Durchsetzung des Rechts ein unzumutbarer Nachteil entstünde (vgl. BGH, Urteil vom 23.01.2014, Az.: VII ZR 177/13, - zitiert nach juris -, Rn. 13 m. w. N.).
  • OLG Karlsruhe, 17.05.2019 - 12 U 141/17

    Widerruf eines Lebensversicherungsvertrags: Anforderungen an die

    Auszug aus OLG Rostock, 11.04.2023 - 4 U 150/22
    Daneben liegt ein weiterer Belehrungsmangel insoweit vor, dass es außerdem an einem Hinweis dazu fehlt, dass bei nicht erteilter Zustimmung zu einem Versicherungsbeginn vor Ablauf der Widerrufsfrist die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzuerstatten sowie die von dem Versicherer gezogenen Nutzungen zurück zu gewähren sind (vgl. dazu OLG Karlsruhe, Urteil vom, Az.: 12 U 141/17, - zitiert nach juris -, Rn. 60 ff. m. w. N.); die Widerrufsbelehrung muss zur Darstellung eines vollständigen Bildes über die Rechtsfolgen auch den Fall erfassen, dass das Widerrufsrecht nach einem längeren Zeitraum bzw. bei einem Beginn des Versicherungsschutzes erst nach dem Ablauf der Widerrufsfrist berechtigt ausgeübt wird (vgl,. OLG Stuttgart, Urteil vom 21.02.2021, Az.: 2 U 565/19, - zitiert nach juris -, Rn. 55).
  • BGH, 11.05.2016 - IV ZR 334/15

    Fortbestehen des Widerspruchsrechts bei der Kapitallebensversicherung wegen nicht

    Auszug aus OLG Rostock, 11.04.2023 - 4 U 150/22
    Soweit es in Fällen der vorliegenden Art im Weiteren grundsätzlich an dem notwendigen Umstandsmoment bereits deshalb fehlt, weil der Versicherer die Situation mangels einer ordnungsgemäßen Widerrufsbelehrung selbst herbeigeführt hat und deshalb ein schutzwürdiges Vertrauen nicht in Anspruch nehmen kann (vgl. BGH, Urteil vom 07.05.2014, Az.: IV ZR 76/11, - zitiert nach juris -, Rn. 39), soll auch hier die Geltendmachung des Widerrufsrechtes und das Verlangen nach einer Rückabwicklung des Versicherungsvertrages nach Treu und Glauben doch zumindest dann unzulässig sein, wenn besonders gravierende Umstände des Einzelfalles vorliegen (vgl. etwa BGH, Urteil vom 11.05.2016, Az.: IV ZR 334/15, - zitiert nach juris -, Rn. 16).
  • BGH, 21.12.2016 - IV ZR 217/15

    Altvertrag über eine fondsgebundene Lebensversicherung im Policenmodell:

    Auszug aus OLG Rostock, 11.04.2023 - 4 U 150/22
    Ein solches Verhalten des Klägers konnte die Beklagte nicht dahingehend verstehen, dass er unabhängig von einem etwaigen Lösungsrecht unbedingt am Vertrag festhalten wollte (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 07.05.2019, Az.: 4 U 1316/18, Rn. 23 m. w. N.; siehe insbesondere auch BGH, Urteil vom 21.12.2016, Az.: IV ZR 217/15, Rn. 14, zu Vertragsänderungen und der Übertragung des Vertrages auf einen Versicherungsmakler, und Urteil vom 27.04.2016, Az.: IV ZR 486/14, Rn. 15, zu einem Policendarlehen, jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 27.04.2016 - IV ZR 486/14

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung eines Altvertrages über eine

    Auszug aus OLG Rostock, 11.04.2023 - 4 U 150/22
    Ein solches Verhalten des Klägers konnte die Beklagte nicht dahingehend verstehen, dass er unabhängig von einem etwaigen Lösungsrecht unbedingt am Vertrag festhalten wollte (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 07.05.2019, Az.: 4 U 1316/18, Rn. 23 m. w. N.; siehe insbesondere auch BGH, Urteil vom 21.12.2016, Az.: IV ZR 217/15, Rn. 14, zu Vertragsänderungen und der Übertragung des Vertrages auf einen Versicherungsmakler, und Urteil vom 27.04.2016, Az.: IV ZR 486/14, Rn. 15, zu einem Policendarlehen, jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Brandenburg, 08.02.2017 - 4 U 190/15

    Immobilienfinanzierung, fehlerhafte Widerrufsbelehrung, späte Ausübung des

  • OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 U 565/19

    Sofortrente - Rentenversicherungsvertrag: Belehrung über Rechtsfolgen des

  • OLG Dresden, 07.05.2019 - 4 U 1316/18

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer fondsgebundenen Lebensversicherung

  • BGH, 29.07.2015 - IV ZR 94/14

    Lebensversicherung nach dem Policenmodell: Widerspruchsrecht bei fehlerhafter

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