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   OLG Rostock, 21.01.2022 - 4 U 132/18   

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https://dejure.org/2022,21394
OLG Rostock, 21.01.2022 - 4 U 132/18 (https://dejure.org/2022,21394)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21.01.2022 - 4 U 132/18 (https://dejure.org/2022,21394)
OLG Rostock, Entscheidung vom 21. Januar 2022 - 4 U 132/18 (https://dejure.org/2022,21394)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 19 VVG, § 20 VVG, § 21 VVG, § 142 Abs 1 BGB
    Rücktritt des Versicherers vom Versicherungsvertrag aufgrund Anzeigepflichtverletzung durch den Versicherungsnehmer

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen Rücktritts vom Versicherungsvertrag; Rechtsfolgen unrichtiger Beantwortung von Fragen seiner Vorversicherung des Objekts und zu eingetretenen Schäden

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Keine Unterscheidung zwischen erheblichen und unerheblichen Vorschäden bei der Anzeigepflicht des Versicherungsnehmers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 14.04.1999 - IV ZR 181/98

    Anforderungen an die richterliche Überzeugungsbildung

    Auszug aus OLG Rostock, 21.01.2022 - 4 U 132/18
    Die im Falle von Kraftfahrzeugschlüsseln bestehenden Möglichkeiten, dass etwa auf elektronischem Wege ein Schlüsselabdruck hergestellt werden kann oder dass ein unbefugter Dritter Kenntnis von der Schlüsselnummer erhält, die sich häufig auf Werkstattrechnungen und anderen Unterlagen befindet, und sich damit beim Hersteller einen passenden Schlüssel beschafft oder dass das Auslieferungsunternehmen einen Schlüssel zurückbehält, lassen sich auf Hausschlüssel nicht ohne Hinzutreten besonderer und in dem vorliegenden Fall nicht erkennbarer Umstände übertragen (vgl. BGH, Urteil vom 14.04.1999, Az.: IV ZR 181/98, - zitiert nach juris -, Rn. 11).
  • LG Aachen, 14.07.2016 - 9 O 288/15

    Gebäudeversicherung muss ohne fristgemäße Wiederherstellung des Gebäudes nur

    Auszug aus OLG Rostock, 21.01.2022 - 4 U 132/18
    Inwiefern angesichts dessen (allein) das zerstörte Bauwerk (über) 300.000,00 ? oder auch nur im Umfang des zwischenzeitlich weiter verfolgten Teilbetrages (wenigstens) 20.000,00 ? wert gewesen sein sollte, erschließt sich nicht (vgl. Prölss/Martin-Armbrüster, a. a. O., § 93 Rn. 6 m. w. N.; siehe insbesondere LG Aachen, Urteil vom 14.07.2016, Az.: 9 O 288/15, - zitiert nach juris -, Rn. 30 und 33); dies gilt umso mehr, als die Beklagte angesichts des von dem Kläger für die Immobilie gezahlten Kaufpreises in Höhe von 25.000,00 ? sogar von einem Negativwert des auf dem Grundstück aufstehenden Gebäudes ausgeht.
  • OLG Braunschweig, 02.07.2014 - 3 U 40/13

    Brandlegung durch Dritte rein theoretisch: Versicherungsnehmer ist Brandstifter!

    Auszug aus OLG Rostock, 21.01.2022 - 4 U 132/18
    Das Urteil muss aber im Fall des Indizienbeweises die erforderliche zusammenfassende Würdigung und Gesamtschau erkennen lassen (vgl. OLG Braunschweig, Urteil vom 02.07.2014, Az.: 3 U 40/13, - zitiert nach juris -, Rn. 47 m. w. N.).
  • BGH, 27.05.2015 - IV ZR 278/14

    Brandstiftung durch Dritte nur theoretisch möglich: Versicherung wird

    Auszug aus OLG Rostock, 21.01.2022 - 4 U 132/18
    Der Kläger hat trotz umfangreichen Vortrages zu allen anderen gegen ihn angeführten Indizien zu keinem Zeitpunkt den Versuch unternommen, die nach dem Brand so vorgefundene Verschlusssituation zu erklären (vgl. auch OLG Braunschweig, a. a. O., Rn. 49 ff. m. w. N.; Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen durch BGH, Beschluss vom 27.05.2015, Az.: IV ZR 278/14, - zitiert nach juris -).
  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 306/13

    Keine Belehrungspflicht des Versicherers bei Arglist des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Rostock, 21.01.2022 - 4 U 132/18
    Denn - wie in der angefochtenen Entscheidung richtig angenommen - kann der Versicherer im Falle einer arglistigen Verletzung der Anzeigeobliegenheit aus § 19 Abs. 1 VVG durch den Versicherungsnehmer von dem Vertrag auch dann zurücktreten, wenn er ihn nicht entsprechend den Anforderungen des § 19 Abs. 5 VVG belehrt hat (vgl. BGH, Urteil vom 12.03.2014, Az.: IV ZR 306/13, - zitiert nach juris -, Rn. 9 ff.).
  • BGH, 12.03.2008 - IV ZR 330/06

    Beachtlichkeit von Angaben eines zukünftigen Versicherungsnehmers über Vorschäden

    Auszug aus OLG Rostock, 21.01.2022 - 4 U 132/18
    Eine Arglist auf Seiten des Klägers ist zu den eingangs genannten und unstreitig falsch beantworteten Punkten entsprechend dem oben unter lit. a ee) Gesagten ohne Weiteres zu bejahen; soweit § 20 VVG dabei hier nicht anwendbar ist (vgl. Prölss/Martin-Armbrüster, a. a. O., § 20 Rn. 4), wäre ein (alleiniges) Vorgehen des bevollmächtigten Maklers dem Kläger dann aber nach § 166 Abs. 1 BGB zuzurechnen (vgl. BGH, Beschluss vom 12.03.2008, Az.: IV ZR 330/06, - zitiert nach juris -, Rn. 8).
  • OLG Hamm, 03.02.2017 - 20 U 68/16

    Anfechtung des Versicherungsvertrages durch den Versicherer wegen Verschweigens

    Auszug aus OLG Rostock, 21.01.2022 - 4 U 132/18
    Liegen aber objektiv falsche Angaben vor, so trifft den Versicherungsnehmer eine sekundäre Darlegungslast; er muss plausibel darlegen, wie und weshalb es zu den objektiv falschen Angaben gekommen ist (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 03.02.2017, Az.: 20 U 68/16, - zitiert nach juris -, Rn. 31 ff. m. w. N.).
  • OLG Saarbrücken, 12.07.2006 - 5 U 6/06

    Obliegenheitsverletzung durch den Versicherten

    Auszug aus OLG Rostock, 21.01.2022 - 4 U 132/18
    (a) Danach ist bedingter Vorsatz zum einen gegeben, wenn der Versicherungsnehmer das Ausfüllen der Antragsunterlagen einem Dritten überlässt, der von den maßgeblichen Umständen selbst keine Kenntnis sowie eine solche von dem Versicherungsnehmer auch nicht vermittelt bekommen hat, und letzterer die daraufhin gemachten Angaben keiner anschließenden eigenen Kontrolle mehr unterzieht (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 12.07.2006, Az.: 5 U 6/06, - zitiert nach juris -, Rn. 15 f.).
  • BGH, 26.10.1994 - IV ZR 151/93

    Arglistige Täuschung bei Abschluss eines Versicherungsvertrages; Pflicht zur

    Auszug aus OLG Rostock, 21.01.2022 - 4 U 132/18
    Angesichts der nicht irgendwie eingeschränkten Fragestellung ist es ohne Bedeutung, ob der Kläger den Vorschaden für unerheblich hielt (vgl. BGH, Urteil vom 26.10.1994, Az.: IV ZR 151/93, - zitiert nach juris -, Rn. 16, wonach eine Antragsfrage nach "Krankheiten, Störungen oder Beschwerden" erkennbar auch die Angabe gesundheitlicher Beeinträchtigungen erfasst, die noch nicht die Schwere oder Intensität einer Krankheit aufweisen), und bezogen auf eine Kenntnis (auch) des den Antrag ausfüllenden Maklers kann auf die Erläuterungen zuvor unter lit. (a bb) verwiesen werden.
  • BGH, 18.12.1989 - II ZR 34/89

    Auslegung einer Klausel in den Kasko-Bedingungen eines Schiffsversicherers

    Auszug aus OLG Rostock, 21.01.2022 - 4 U 132/18
    (1) Unrichtige Angaben zu Vorschäden, anderweitigen Versicherungen und sonstigen für das subjektive Risiko bedeutsame Umstände können zwar nicht als solche den Versicherungsfall herbeiführen, sondern nur - was für einen Rücktritt nach § 21 VVG nicht genügte - Anknüpfungspunkte für ein seinerseits nicht anzeigepflichtiges Verhalten des Versicherungsnehmers bilden; sie können aber den Versicherer von eingehenderen Ermittlungen in einem Schadensfall abhalten und insofern den Umfang der Versicherungsleistung beeinflussen (vgl. Prölss/Martin-Armbrüster, a. a. O., § 21 Rn. 37 m. w. N; siehe insbesondere BGH, Urteil vom 18.12.1989, Az.: II ZR 34/89, - zitiert nach juris -, Rn. 14).
  • OLG Nürnberg, 15.02.2011 - 14 U 691/09

    Zwangsverwaltung: Zulässigkeit einer auf mehrere selbstständige prozessuale

  • OLG Koblenz, 29.05.1998 - 10 U 430/97

    Wiederinkraftsetzung einer ruhenden Versicherung unter Vorbehalt

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