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   OLG Rostock, 22.11.2022 - 4 U 40/22   

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https://dejure.org/2022,33823
OLG Rostock, 22.11.2022 - 4 U 40/22 (https://dejure.org/2022,33823)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22.11.2022 - 4 U 40/22 (https://dejure.org/2022,33823)
OLG Rostock, Entscheidung vom 22. November 2022 - 4 U 40/22 (https://dejure.org/2022,33823)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 305c Abs 1 BGB, § 307 Abs 1 S 1 BGB, § 307 Abs 2 BGB, Nr A.2.5.6 AKB
    Kfz-Kaskoversicherung: Wirksamkeit der formularmäßigen Höchstentschädigung bei Diebstahl eines Gebrauchtwagens

  • IWW
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2023, 301
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 83/04

    Unbeschränkte Haftung von Kapitän, Schiffseigner und Reiseveranstalter für

    Auszug aus OLG Rostock, 22.11.2022 - 4 U 40/22
    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Gericht die von einer Partei unter Beweis gestellten Behauptungen nicht berücksichtigt, die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich ist oder gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Tatsachengericht bei seinen Feststellungen von einer falschen Beweislastverteilung ausgegangen ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 25.03.2004, Az.: I ZR 205/01, Rn. 24, Urteil vom 12.07.2005, Az.: VI ZR 83/04, Rn. 47, und Urteil vom 30.09.2010, Az.: I ZR 39/09, Rn. 25; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.06.2017, Az.: 21 U 106/16, Rn. 18, jeweils zitiert nach juris und m. w. N.).
  • BGH, 24.05.2006 - IV ZR 263/03

    Umfang der Ersatzpflicht der Mehrwertsteuer bei einem Verkehrsunfallschaden in

    Auszug aus OLG Rostock, 22.11.2022 - 4 U 40/22
    Insofern ist die Kaskoversicherung ihrer Natur nach typischerweise nicht auf vollen Ersatz des Vermögensschadens nach den Maßstäben der §§ 249 ff. BGB gerichtet; denn es werden etwa Sachfolgeschäden nicht ersetzt und bei einem reinen Sachschaden sind Einschränkungen durch Selbstbeteiligungen und den Ausschluss des Ersatzes von Wertminderungen üblich (vgl. BGH, Urteil vom 24.05.2006, Az.: IV ZR 263/03, - zitiert nach juris -, Rn. 20); ebenso haben die Versicherer von der Möglichkeit, den Versicherungswert in Allgemeinen Versicherungsbedingungen abweichend von § 88 VVG zu regeln, umfassend Gebrauch gemacht (vgl. Marlow/Spuhl-Rust, a. a. O., § 88 Rn. 23).
  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01

    Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines

    Auszug aus OLG Rostock, 22.11.2022 - 4 U 40/22
    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Gericht die von einer Partei unter Beweis gestellten Behauptungen nicht berücksichtigt, die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich ist oder gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Tatsachengericht bei seinen Feststellungen von einer falschen Beweislastverteilung ausgegangen ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 25.03.2004, Az.: I ZR 205/01, Rn. 24, Urteil vom 12.07.2005, Az.: VI ZR 83/04, Rn. 47, und Urteil vom 30.09.2010, Az.: I ZR 39/09, Rn. 25; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.06.2017, Az.: 21 U 106/16, Rn. 18, jeweils zitiert nach juris und m. w. N.).
  • BGH, 24.01.1990 - VIII ZR 296/88

    Schriftform für Nachträge zum Mietvertrag - Anfall des Hilfsantrages bei Revision

    Auszug aus OLG Rostock, 22.11.2022 - 4 U 40/22
    Bei einer unterstellten Postlaufzeit von einem Tag ist für den Beginn des Zinslaufes dann unter Berücksichtigung des Rechtsgedankens aus § 187 Abs. 1 BGB auf den Tag abzustellen, welcher dem Eintritt des verzugsbegründenden Ereignisses folgt (vgl. BGH, Urteil vom 24.01.1990, Az.: VIII ZR 296/88, - zitiert nach juris -, Rn. 25).
  • OLG Naumburg, 23.10.2014 - 4 U 69/13

    Kfz-Kaskoversicherung: Nichtigkeit eines Versicherungsvertrages wegen erloschener

    Auszug aus OLG Rostock, 22.11.2022 - 4 U 40/22
    (b) Kann der Abschluss einer Kraftfahrzeugversicherung für einen PKW, dessen Betriebserlaubnis wegen vorgenommener Veränderungen erloschen ist, gemäß § 134 BGB nichtig sein, (vgl. OLG Naumburg, Urteil vom 23.10.2014, Az.: 4 U 69/13, - zitiert nach juris -, Rn. 17 ff.), ergibt sich aus dem Vorbringen der Beklagten im Übrigen nicht, aus welchen anderen Gründen als einer nicht eingetragenen Optimierung der Motorleistung dies der Fall gewesen sein sollte.
  • BGH, 30.09.2010 - I ZR 39/09

    Grenzüberschreitender Straßengüterverkehr: Fahrzeug- und Ladungsdiebstahl in

    Auszug aus OLG Rostock, 22.11.2022 - 4 U 40/22
    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Gericht die von einer Partei unter Beweis gestellten Behauptungen nicht berücksichtigt, die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich ist oder gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Tatsachengericht bei seinen Feststellungen von einer falschen Beweislastverteilung ausgegangen ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 25.03.2004, Az.: I ZR 205/01, Rn. 24, Urteil vom 12.07.2005, Az.: VI ZR 83/04, Rn. 47, und Urteil vom 30.09.2010, Az.: I ZR 39/09, Rn. 25; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.06.2017, Az.: 21 U 106/16, Rn. 18, jeweils zitiert nach juris und m. w. N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.06.2017 - 21 U 106/16

    Auftraggeber kündigt "frei" und muss 10% pauschalierten Schadensersatz zahlen!

    Auszug aus OLG Rostock, 22.11.2022 - 4 U 40/22
    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Gericht die von einer Partei unter Beweis gestellten Behauptungen nicht berücksichtigt, die Beweiswürdigung in sich widersprüchlich ist oder gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstößt oder wenn das Tatsachengericht bei seinen Feststellungen von einer falschen Beweislastverteilung ausgegangen ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 25.03.2004, Az.: I ZR 205/01, Rn. 24, Urteil vom 12.07.2005, Az.: VI ZR 83/04, Rn. 47, und Urteil vom 30.09.2010, Az.: I ZR 39/09, Rn. 25; OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.06.2017, Az.: 21 U 106/16, Rn. 18, jeweils zitiert nach juris und m. w. N.).
  • OLG Dresden, 28.11.2017 - 4 U 1002/17

    Formularmäßige Vereinbarung der Begrenzung des Wiederbeschaffungswerts gemäß den

    Auszug aus OLG Rostock, 22.11.2022 - 4 U 40/22
    Zum anderen kann der Versicherungsnehmer Nachteile vermeiden, wenn ihm die betreffenden Konsequenzen in den Versicherungsbedingungen ausreichend deutlich vor Augen geführt werden (vgl. auch BGH, a. a. O., Rn. 23); hinsichtlich der Transparenz des Klauselwerkes bestehen insofern keine Bedenken (vgl. auch OLG Dresden, Urteil vom 28.11.2017, Az.: 4 U 1002/17, - zitiert nach juris -, Rn. 3 ff.).
  • LG Bielefeld, 08.06.2015 - 8 O 40/14

    Rückzahlungsbegehren der Kaskoversicherung bzgl. erbrachter

    Auszug aus OLG Rostock, 22.11.2022 - 4 U 40/22
    a. Zwar ist es für das Bestehen eines Versicherungsschutzes für den streitgegenständlichen PKW aufgrund des betreffenden Vertrages zunächst unerheblich, ob die Motorleistung des Fahrzeugs korrekt in den Versicherungsschein übernommen worden ist; denn die Identität des versicherten Autos ist durch dessen dort ausgewiesenes amtliches Kennzeichen sowie seine Fahrzeug-Identifikations-Nummer bestimmt, während es sich bei der Motorleistung lediglich um eine objektive Tatsache betreffend die Eigenschaften des zu versichernden Objekts handelt (vgl. LG Bielefeld, Urteil vom 08.06.2015, Az.: 8 O 40/14, - zitiert nach juris -, Rn. 29).
  • OLG Celle, 03.07.2023 - 11 U 109/22

    Nichtigkeit; Kasko-Versicherungsvertrag; Kasko-Versicherung; Betriebserlaubnis;

    In seinem Urteil vom 22. November 2022 (4 U 40/22, juris Rn. 70) zitiert das Oberlandesgericht R. das N. Urteil im Rahmen einer Beweiswürdigung und zieht in diesem Rahmen die Möglichkeit einer Nichtigkeit allgemein in Betracht, ohne sich dazu abschließend zu äußern.
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