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   OLG Saarbrücken, 04.03.2020 - 5 U 64/19   

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https://dejure.org/2020,8455
OLG Saarbrücken, 04.03.2020 - 5 U 64/19 (https://dejure.org/2020,8455)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.03.2020 - 5 U 64/19 (https://dejure.org/2020,8455)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. März 2020 - 5 U 64/19 (https://dejure.org/2020,8455)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 23 Abs 1 VVG, § 26 Abs 2 VVG
    Kfz-Kaskoversicherung: Gefahrerhöhung und Leistungskürzung bei Einbau eines leistungsstärkeren Fahrzeugmotors; grob fahrlässige Verletzung der Gefahrstandspflicht durch den Versicherungsnehmer

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Gefahrerhöhung/Leistungskürzung - Einbau leistungsstärkerer Fahrzeugmotor

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 23; VVG § 26
    Gefahrerhöhung durch Einbau eines deutlich leistungsstärkeren Motors

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Einbau eines deutlich leistungsstärkeren Motors und der Versicherungsschutz

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Gefahrerhöhung durch Einbau eines deutlich leistungsstärkeren Motors

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Dem Kfz-Versicherer Motorwechsel nicht gemeldet - Versicherungsnehmer erhöhte mit einem stärkeren Motor das Unfallrisiko: Kaskoleistung gekürzt

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Versicherungsleistung bei Unfall mit nach Vertragsschluss eingebautem stärkeren Motor

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tuning kann zum Verlust des Versicherungsschutzes führen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 1041
  • MDR 2020, 857
  • VersR 2020, 840
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 10.09.2014 - IV ZR 322/13

    Versicherung einer Photovoltaikanlage auf einem Scheunendach: Zerstörung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2020 - 5 U 64/19
    Denn der Tatbestand der "subjektiven", "gewollten" oder "gewillkürten" Gefahrerhöhung ist nur erfüllt, wenn der Versicherungsnehmer die Gefahrenlage durch ein gewolltes Eingreifen verändert, mithin in dem Bewusstsein der vorgenommenen oder gestatteten Änderung der Gefahrenlage gehandelt hat; dass er auch den gefahrerhöhenden Charakter oder die Pflichtwidrigkeit dieser Umstände erkennt, ist hierfür aber nicht erforderlich (BGH, a.a.O.; Urteil vom 10. September 2014 - IV ZR 322/13, VersR 2014, 1313; Armbrüster, in: Prölss/Martin, VVG 30. Aufl. § 23 Rn. 95 f.; Matusche-Beckmann, in: Bruck/Möller, VVG 9. Aufl. § 23 Rn. 25).

    Dabei kann die notwendige Kenntnis der gefahrerhöhenden Umstände i.S. von § 23 Abs. 1 VVG, die hier nach dem oben Gesagten vorlag, mit dem nach § 26 Abs. 1 VVG erforderlichen Verschulden, insbesondere der Schuldform des Vorsatzes in § 26 Abs. 1 Satz 1 VVG, nicht ohne weiteres gleichgesetzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 2014 - IV ZR 322/13, VersR 2014, 1313; Koch, in: Bruck/Möller, VVG 9. Aufl., D AKB Rn. 247, 286).

    Der Senat kann mangels Relevanz für das Berufungsverfahren offen lassen, ob der Kläger durch die Benutzung des in seinem Auftrag bauartbedingt geänderten Fahrzeuges seine gesetzliche Obliegenheit aus § 23 Abs. 1 VVG vorsätzlich, nämlich wissentlich und willentlich im Bewusstsein der betroffenen Verhaltensnorm, verletzt hat, oder ob es angesichts seiner Einwände, die im Wesentlichen auf Beurteilungsfehler hinsichtlich des gefahrerhöhenden Charakters der in Frage stehenden Umstände abzielen (vgl. BGH, Urteil vom 10. September 2014 - IV ZR 322/13, VersR 2014, 1313; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 26 Rn. 3; Looschelders, in: Looschelders/Pohlmann, VVG 3. Aufl. § 26 Rn. 4), an hinreichenden Anhaltspunkten für den von der Beklagten zu erbringenden Vorsatznachweis fehlte.

  • BGH, 25.02.1970 - IV ZR 639/68

    Kfz-Haftpflichtversicherungsvertrag - Fahrzeugtyp - Höchstgeschwindigkeit -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2020 - 5 U 64/19
    Dass der Einbau eines anderen Fahrzeugmotors und die anschließende Benutzung des dergestalt in der Bauart geänderten Fahrzeugs eine beachtliche Gefahrerhöhung in der Fahrzeug-Kaskoversicherung darstellt, wenn die Leistung des neuen Motors und die daraufhin erzielbare Höchstgeschwindigkeit die des früheren Zustandes erheblich übersteigt, ist in der Rechtsprechung und der versicherungsrechtlichen Literatur allgemein anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1970 - IV ZR 639/68, VersR 1970, 412; Urteil vom 18. Oktober 1989 - IVa ZR 29/88, VersR 1990, 80; SaarlOLG, Urteil vom 17. März 1989 - 3 U 164/84, VersR 1990, 779; OLG Koblenz, VersR 2007, 534; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 23 Rn. 81; Maier, in: Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung 19. Aufl., § 23 VVG Rn. 42; vgl. auch OGH Wien, VersR 1981, 768).

    Dass dadurch das mit dem Betrieb dieses Fahrzeugs verbundene Risiko messbar erhöht wird, weil mit der Leistung und der Geschwindigkeit die Gefahr schwerer(er) Unfälle steigt, liegt auf der Hand (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1970 - IV ZR 639/68, VersR 1970, 412).

    Fest steht auch, dass der Kläger von den die Gefahrerhöhung begründenden Umständen Kenntnis hatte, nämlich in dem Bewusstsein der vorgenommenen oder gestatteten Änderung der Gefahrenlage gehandelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1968 - IV ZR 514/68, BGHZ 50, 385; Urteil vom 25. Februar 1970 - IV ZR 639/68, VersR 1970, 412).

  • OLG Saarbrücken, 15.01.2003 - 5 U 261/02

    Leistungsfreiheit des Vollkaskoversicherers bei unfallursächlichen Reifenmängeln

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2020 - 5 U 64/19
    Dabei scheidet für den hier gegenständlichen Fall des § 23 Abs. 1 VVG die Alternative des § 26 Abs. 3 Nr. 2 VVG von vornherein aus: Von einer Kündigung des Vertrages durch den Versicherer hängt die Leistungsfreiheit nach § 23 Abs. 1 VVG nicht ab, solange - wie hier - nicht ersichtlich ist, dass der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der Gefahrerhöhung hatte und deshalb schon vorher zur Kündigung des Versicherungsvertrages berechtigt war (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 1996 - IV ZR 226/95, VersR 1997, 485; Senat, Urteil vom 15. Januar 2003 - 5 U 261/02-25, RuS 2003, 147).

    Um dies zu beweisen, muss der Versicherungsnehmer jede nur mögliche Mitursächlichkeit der Gefahrerhöhung für den Versicherungsfall und die Leistungspflicht des Versicherers ausschließen können (BGH, Urteil vom 8. Januar 1969 - IV ZR 505/68, VersR 1969, 247; Senat, Urteil vom 15. Januar 2003 - 5 U 261/02-25, RuS 2003, 147; Looschelders, in: Looschelders/Pohlmann, a.a.O., § 26 Rn. 21).

  • BGH, 20.06.2012 - IV ZR 150/11

    Gebäudeversicherung: Gefahrerhöhung durch Änderung der gewerblichen Nutzung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2020 - 5 U 64/19
    Durch die Bestimmungen der §§ 23 ff. VVG soll das Gleichgewicht zwischen Prämienaufkommen und Versicherungsleistung aufrechterhalten bleiben: Der Versicherer soll nicht gezwungen sein, sich an einem Versicherungsvertrag festhalten zu lassen, obwohl sich die Risikolage so geändert hat, dass nach den Erkenntnissen der Versicherungsmathematik und den Grundsätzen der Versicherungstechnik die Erhebung einer höheren Prämie geboten gewesen wäre (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2012 - IV ZR 150/11, VersR 2012, 1300).

    Dabei sind alle aus dem Parteivortrag ersichtlichen gefahrerheblichen Tatsachen in Betracht zu ziehen (BGH, Beschluss vom 20. Juni 2012 - IV ZR 150/11, VersR 2012, 1300; OLG Hamm, VersR 2016, 249).

  • OLG Koblenz, 14.07.2006 - 10 U 56/06

    Kfz-Kaskoversicherung: Leistungsfreiheit bei unfallursächlicher Beeinflussung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2020 - 5 U 64/19
    Dass der Einbau eines anderen Fahrzeugmotors und die anschließende Benutzung des dergestalt in der Bauart geänderten Fahrzeugs eine beachtliche Gefahrerhöhung in der Fahrzeug-Kaskoversicherung darstellt, wenn die Leistung des neuen Motors und die daraufhin erzielbare Höchstgeschwindigkeit die des früheren Zustandes erheblich übersteigt, ist in der Rechtsprechung und der versicherungsrechtlichen Literatur allgemein anerkannt (vgl. BGH, Urteil vom 25. Februar 1970 - IV ZR 639/68, VersR 1970, 412; Urteil vom 18. Oktober 1989 - IVa ZR 29/88, VersR 1990, 80; SaarlOLG, Urteil vom 17. März 1989 - 3 U 164/84, VersR 1990, 779; OLG Koblenz, VersR 2007, 534; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 23 Rn. 81; Maier, in: Stiefel/Maier, Kraftfahrtversicherung 19. Aufl., § 23 VVG Rn. 42; vgl. auch OGH Wien, VersR 1981, 768).

    Darüber hinaus und ohne dass dies noch entscheidend wäre, liegt es nahe, anzunehmen, dass sich derartige Fahrzeugveränderungen auch auf das Fahrverhalten des Benutzers auswirken und auch dadurch noch zusätzlich risikoerhöhend wirken (vgl. OLG Koblenz, VersR 2007, 534).

  • BGH, 25.09.1968 - IV ZR 514/68

    Gefahrerhöhung durch Benutzung eines nicht verkehrssicheren Kfz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2020 - 5 U 64/19
    Im Rahmen des § 23 Abs. 1 VVG muss der Versicherungsnehmer die Erhöhung der Gefahr außerdem willentlich, d.h. mit natürlichem Handlungswillen, vorgenommen oder gestattet haben (BGH, Urteil vom 25. September 1968 - IV ZR 514/68, BGHZ 50, 385).

    Fest steht auch, dass der Kläger von den die Gefahrerhöhung begründenden Umständen Kenntnis hatte, nämlich in dem Bewusstsein der vorgenommenen oder gestatteten Änderung der Gefahrenlage gehandelt hat (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 1968 - IV ZR 514/68, BGHZ 50, 385; Urteil vom 25. Februar 1970 - IV ZR 639/68, VersR 1970, 412).

  • BGH, 12.10.2011 - IV ZR 199/10

    Unterbliebene Anpassung von Allgemeinen Versicherungsbedingungen an das VVG 2008

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2020 - 5 U 64/19
    Schließlich ist auch das weiterhin erforderliche Element einer gewissen Dauerhaftigkeit des Zustandes (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 2011 - IV ZR 199/10, BGHZ 191, 159; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 23 Rn. 32) hier offensichtlich erfüllt, nachdem der Einbau des neuen Motors bereits im März 2015 erfolgte und das Fahrzeug in der Folgezeit vom Kläger über eine einmalige Gefährdungshandlung hinaus (vgl. BGH, Urteil vom 2. Oktober 1968 - IV ZR 533/68, VersR 1968, 1081; Urteil vom 22. Januar 1971 - IV ZR 121/69, VersR 1971, 407) genutzt wurde, als es am 1. Oktober 2015, anlässlich einer Fahrt in der Saarbrücker Innenstadt, in nicht unerheblicher Entfernung zum Wohnort des Klägers, zu dem Unfallereignis gekommen ist.
  • OLG Saarbrücken, 26.01.2011 - 5 U 356/10

    Kfz-Teilkaskoversicherung: Kürzung des Rettungskostenersatzes wegen grob

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2020 - 5 U 64/19
    Bemessungskriterien sind vor allem die objektive Bedeutung der Obliegenheit für die Vermeidung des Risikos, das Gewicht, die Dauer und die Offenkundigkeit des Verstoßes gegen die Pflicht und die Vorhersehbarkeit seiner Folgen, außerdem der konkret erforderliche Aufwand für ihre Erfüllung einerseits und die Höhe des drohenden Schadens andererseits (Senat, Urteile vom 1. Dezember 2010, vom 15. Dezember 2010 und vom 13. März 2018, jew. a.a.O.; Urteil vom 26. Januar 2011 - 5 U 356/10-57, VersR 2012, 55).
  • BGH, 13.11.1996 - IV ZR 226/95

    Leistungsfreiheit des Feuerversicherers wegen der Verletzung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2020 - 5 U 64/19
    Dabei scheidet für den hier gegenständlichen Fall des § 23 Abs. 1 VVG die Alternative des § 26 Abs. 3 Nr. 2 VVG von vornherein aus: Von einer Kündigung des Vertrages durch den Versicherer hängt die Leistungsfreiheit nach § 23 Abs. 1 VVG nicht ab, solange - wie hier - nicht ersichtlich ist, dass der Versicherer vor Eintritt des Versicherungsfalles Kenntnis von der Gefahrerhöhung hatte und deshalb schon vorher zur Kündigung des Versicherungsvertrages berechtigt war (vgl. BGH, Urteil vom 13. November 1996 - IV ZR 226/95, VersR 1997, 485; Senat, Urteil vom 15. Januar 2003 - 5 U 261/02-25, RuS 2003, 147).
  • OLG Saarbrücken, 01.12.2010 - 5 U 395/09

    Versicherungsbedingungen - Einbeziehung - Darlegungslast

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.03.2020 - 5 U 64/19
    Für die Bemessung der Kürzung gilt nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass insoweit nicht von einem "festen" oder "regelmäßigen Einstiegswert" auszugehen ist, sondern erst eine Würdigung aller Umstände des Einzelfalls das konkrete Kürzungsmaß ergibt (vgl. Senat, Urteil vom 1. Dezember 2010 - 5 U 395/09-93, RuS 2013, 169; Urteil vom 15. Dezember 2010 - 5 U 147/10-29, RuS 2012, 392; Urteil vom 13. März 2018 - 5 U 35/17).
  • OLG Saarbrücken, 15.12.2010 - 5 U 147/10

    Gebäudeversicherung - Kürzung

  • BGH, 20.12.1974 - IV ZR 171/73

    Gefahrstandspflicht - Festgestellter Mangel - Kurzfristige Nutzung - TÜV -

  • BGH, 22.01.1971 - IV ZR 121/69

    Verkehrssicherheit - Gefahrerhöhung - Grobe Fahrlässigkeit - Leichtfertigkeit

  • BGH, 02.10.1968 - IV ZR 533/68

    Rechtsmittel

  • BGH, 08.01.1969 - IV ZR 505/68

    Anforderungen an die Verkehrssicherheit eines Kraftfahrzeuges - Rechtsmittel

  • BGH, 29.01.2003 - IV ZR 173/01

    Zu den Folgen eines Rotlichtverstoßes für die Vollkaskoversicherung

  • OLG Hamm, 12.11.2014 - 20 U 261/12

    Leistungsfreiheit des Gebäudeversicherers wegen Gefahrerhöhung

  • BGH, 11.12.1980 - IVa ZR 18/80

    Unterlassen der Beseitigung einer Gefahrerhöhung

  • BGH, 18.10.1989 - IVa ZR 29/88

    Folgen der Weiterbenutzung eines Fahrzeuges trotz Verstoßes gegen bauartabhängige

  • OLG Saarbrücken, 17.03.1989 - 3 U 164/84

    Befestigung des Versicherungskennzeichens; Zeitpunkt des Verkehrsunfalls; Mofa

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