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   OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 44/21   

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OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 44/21 (https://dejure.org/2022,25359)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04.08.2022 - 4 U 44/21 (https://dejure.org/2022,25359)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 04. August 2022 - 4 U 44/21 (https://dejure.org/2022,25359)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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    Wirksamkeit und Rechtsfolgen des Widerrufs einer Vertragserklärung zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags zur Finanzierung eines Kraftfahrzeugs; Leistungsverweigerungsrecht eines Darlehensgebers bis zur Rückgabe des finanzierten Fahrzeugs; Tatsächliches ...

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    Wirksamkeit und Rechtsfolgen des Widerrufs einer Vertragserklärung zum Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags zur Finanzierung eines Kraftfahrzeugs Leistungsverweigerungsrecht eines Darlehensgebers bis zur Rückgabe des finanzierten Fahrzeugs Tatsächliches ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2022, 1422
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (29)

  • OLG Celle, 02.02.2022 - 3 U 51/21

    Rückabwicklung eines Verbraucherdarlehensvertrags nach Widerruf; Unzureichende

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 44/21
    Abgesehen davon, dass das klägerische Begehren, nicht mehr zu Zins- und Tilgungsleistungen aus dem mit dem Fahrzeugkauf verbundenen Darlehensvertrag verpflichtet (gewesen) zu sein, sich mit einer Klage auf Leistung nach §§ 355 Abs. 3, 358 Abs. 4 Satz 1 BGB nicht abbilden lässt (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2017 - XI ZR 586/15 -, juris Rn. 16; OLG Celle, Urteil vom 02.02.2022 - 3 U 51/21 -, juris Rn. 30 ff.), fehlt es in Fällen der hier in Rede stehenden Art an der Zumutbarkeit einer vorrangig zu erhebenden Leistungsklage (a.A. - für einen positiven Feststellungsantrag - OLG Stuttgart, Urteil vom 19.07.2022 - 6 U 90/20 -, juris Rn. 26).

    Die im streitgegenständlichen Darlehensvertrag gemäß Darlehensantrag vom 20.09.2018 (vgl. Anlage B 1, Anlagenband Beklagte) - im Klage-/Berufungsantrag zu 1 ist offenbar versehentlich das Datum 13.09.2019 genannt - enthaltene Regelung zum Verzugszins wird diesen Vorgaben nicht gerecht (vgl. BGH, Urteil vom 12.04.2022 - XI ZR 179/21 -, juris; OLG Celle, Urteil vom 02.02.2022 - 3 U 51/21 -, juris).

    Es kann dahingestellt bleiben, ob die Rechtsfolgen des § 494 Abs. 4 Satz 1 BGB einerseits und des § 356b Abs. 2 BGB andererseits nebeneinander bestehen oder ob es sich bei den in § 494 Abs. 4 Satz 1 BGB geregelten Folgen um hinreichende Sanktionen im Sinne des Art. 23 der Verbraucherkreditrichtlinie handelt, die eine Widerruflichkeit des Vertrages ausschließen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 02.02.2022 - 3 U 51/21 -, juris Rn. 62).

    Aber selbst wenn man eine prinzipielle Geltung auch des Satzes 1 der Vorschrift des § 494 Abs. 4 Satz 1 BGB für Zinsen bejahen wollte, wären hiermit nur solche Zinsen gemeint, die zu den preisbestimmenden Faktoren gerechnet werden können und den Preis des Kredits bestimmen (vgl. OLG Celle, Urteil vom 02.02.2022 - 3 U 51/21 -, juris Rn. 64; OLG Stuttgart, Urteil vom 02.11.2021 - 6 U 32/19 -, juris Rn. 34).

  • OLG Frankfurt, 09.02.2022 - 17 U 52/21

    Zum Widerruf eines noch nicht beendeten Darlehensvertrages im Verbund zur

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 44/21
    Entsprechendes gilt, wenn er sie in sonstiger Weise an unberechtigte Bedingungen knüpft (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 09.02.2022 - 17 U 52/21 -, juris Rn. 89; Ernst in: MünchKommBGB, 9. Auflage 2022, § 295 Rn. 4).

    Das in dieser Weise formulierte wörtliche Angebot genügte wegen der ohne Berücksichtigung eines Abzugs für den Wertverlust des Fahrzeugs überhöhten Forderung den Anforderungen des § 295 BGB nicht (vgl. auch OLG Frankfurt, Urteil vom 09.02.2022 - 17 U 52/21 -, juris Rn. 89).

    Der Einwand der Verwirkung greift schon deshalb nicht durch, weil der streitgegenständliche Darlehensvertrag im Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht beendet war und sonstige Gesichtspunkte, die das Umstandsmoment begründen könnten, nicht vorliegen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 09.02.2022 - 17 U 52/21 -, juris Rn. 82; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.02.2022 - 6 U 268/18 -, juris Rn. 63 ff.).

    Ein Fall des Rechtsmissbrauchs kann auch nicht damit begründet werden, dass der Kläger das finanzierte Fahrzeug - hier unter zumindest anfänglicher Leugnung von Wertersatzansprüchen der Darlehensgeberin - weiter nutzt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 09.02.2022 - 17 U 52/21 -, juris Rn. 84 ff., zur Weiternutzung siehe auch OLG Stuttgart, Urteil vom 15.02.2022 - 6 U 268/18 -, juris Rn. 18; zur Frage des Rechtsmissbrauchs, wenn der Darlehensnehmer nach Widerruf von einem ihm vom Fahrzeugverkäufer eingeräumten Rückgaberecht Gebrauch macht, OLG Brandenburg, Urteil vom 09.02.2022 - 4 U 202/20 -, juris Rn. 71 ff.).

  • EuGH, 09.09.2021 - C-33/20

    Volkswagen Bank - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verbraucherschutz - Richtlinie

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 44/21
    Der vom Kläger als europarechtswidrig gerügte Kaskadenverweis sei auch im Hinblick auf die Entscheidung des EuGH vom 09.09.2021 (verbundene Rechtssachen C-33/20, C-155/20 und C-187/20), die entsprechend dem Beschluss des BGH vom 31.03.2020 (XI ZR 198/19) die Gesetzlichkeitsfiktion nicht entfallen lasse, nicht zu beanstanden.

    Sei im Kreditvertrag vereinbart worden, dass der Verzugszinssatz nach Maßgabe des von der Zentralbank eines Mitgliedstaats festgelegten und in einem für jedermann leicht zugänglichen Amtsblatt bekannt gegebenen Änderung des Basiszinssatzes geändert werde, reiche ein Verweis im Kreditvertrag auf diesen Basiszinssatz aus, sofern die Methode zur Berechnung des Satzes der Verzugszinsen nach Maßgabe des Basiszinssatzes im Vertrag beschrieben werde (EuGH, Urteil vom 09.09.2021 - C-33/20, C-155/20 und C-187/20 -, juris Rn. 95).

    Abgesehen davon sind bei der gebotenen unionsrechtskonformen Auslegung des § 242 BGB, in dem der hier relevante Verwirkungseinwand normativ verortet ist, die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs in seinem Urteil vom 09.09.2021 (C-33/20, C-155/20 und C-187/20, juris) zu beachten.

  • BGH, 25.01.2022 - XI ZR 559/20

    Widerruf der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags gerichteten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 44/21
    Der Beklagten steht nämlich insoweit gemäß § 358 Abs. 4 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB ein Leistungsverweigerungsrecht zu, bis sie das finanzierte Fahrzeug zurückerhalten oder der Kläger den Nachweis erbracht hat, das Fahrzeug abgesandt zu haben (vgl. BGH, Urteil vom 25.01.2022 - XI ZR 559/20 -, juris Rn. 15; BGH, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 608/20 -, juris Rn. 14; OLG Stuttgart, Urteil vom 01.03.2022 - 6 U 551/19 -, juris Rn. 10).

    Soweit der Kläger Zahlung "nach" Herausgabe des Fahrzeugs begehrt, setzt dies in entsprechender Anwendung des § 322 Abs. 2 BGB voraus, dass die Beklagte mit der Entgegennahme des Fahrzeugs im Verzug der Annahme ist (vgl. BGH, Urteil vom 25.01.2022 - XI ZR 559/20 -, juris Rn. 15; OLG Stuttgart, Urteil vom 01.03.2022 - 6 U 551/19 -, juris Rn. 14).

    Etwas Anderes wäre schon aus praktischen Gründen in der Regel undurchführbar und widerspräche dem gesetzlichen Regelungskonzept (so BGH, Urteil vom 25.01.2022 - XI ZR 559/20 -, juris Rn. 17).

  • BGH, 16.05.2017 - XI ZR 586/15

    Zur Zulässigkeit einer negativen Feststellungsklage in Widerrufsfällen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 44/21
    Die Rechtsstellung des Klägers ist schutzwürdig betroffen, wenn der Beklagte geltend macht, aus dem bestehenden Rechtsverhältnis könne sich unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch gegen den Kläger ergeben (BGH, Urteil vom 16.05.2017 - XI ZR 586/15 -, juris Rn. 15).

    Abgesehen davon, dass das klägerische Begehren, nicht mehr zu Zins- und Tilgungsleistungen aus dem mit dem Fahrzeugkauf verbundenen Darlehensvertrag verpflichtet (gewesen) zu sein, sich mit einer Klage auf Leistung nach §§ 355 Abs. 3, 358 Abs. 4 Satz 1 BGB nicht abbilden lässt (vgl. BGH, Urteil vom 16.05.2017 - XI ZR 586/15 -, juris Rn. 16; OLG Celle, Urteil vom 02.02.2022 - 3 U 51/21 -, juris Rn. 30 ff.), fehlt es in Fällen der hier in Rede stehenden Art an der Zumutbarkeit einer vorrangig zu erhebenden Leistungsklage (a.A. - für einen positiven Feststellungsantrag - OLG Stuttgart, Urteil vom 19.07.2022 - 6 U 90/20 -, juris Rn. 26).

  • BGH, 24.11.2006 - LwZR 6/05

    Rechtsnatur des Zurückbehaltungsrechts wegen Nichtaushändigung einer Urkunde über

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 44/21
    Zahlt der Schuldner hingegen ohne Anerkennung seiner Schuld unter Vorbehalt der Rückforderung, beispielsweise zur Abwendung der Zwangsvollstreckung wegen eines vorläufig vollstreckbaren Urteils, findet keine Erfüllung statt (BGH, Urteil vom 15.03.2012 - IX ZR 34/11 -, juris Rn. 7; Urteil vom 24.11.2006 - LwZR 6/05 - NJW 2007, 1269, juris Rn. 19).

    Denn auch hier muss der Gläubiger davon ausgehen, dass der Schuldner die Rechtsfolgen einer Erfüllung, vor allem die mit einer solchen verbundene Beweislastumkehr, nicht eintreten lassen will (vgl. BGH, Urteil vom 24.11.2006 - LwZR 6/05 - NJW 2007, 1269, juris Rn. 19; Fetzer in: MünchKommBGB, 8. Auflage 2019, § 362 Rn. 8).

  • OLG Celle, 25.03.2022 - 3 U 130/21

    Wirksamkeit des Widerrufs einer auf den Abschluss eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 44/21
    Insbesondere ist durch die weitere Bedienung der Darlehensraten keine Erledigung eingetreten (a.A. OLG Celle, Urteil vom 25.03.2022 - 3 U 130/21 -, juris Rn. 70 ff.; OLG Brandenburg Urteil vom 21.04.2021 - 4 U 95/20 -, juris Rn. 35).

    Hinsichtlich der vom Kläger geleisteten Zahlungen ist wegen des hierbei erklärten Vorbehalts zu keinem Zeitpunkt eine die Streitpunkte erledigende Erfüllung eingetreten (anders insoweit OLG Celle, Urteil vom 25.03.2022 - 3 U 130/21 -, juris Rn. 71).

  • OLG Stuttgart, 15.02.2022 - 6 U 268/18

    Einwand der Verwirkung sowie des Rechtsmissbrauchs bezüglich der Ausübung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 44/21
    Der Einwand der Verwirkung greift schon deshalb nicht durch, weil der streitgegenständliche Darlehensvertrag im Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht beendet war und sonstige Gesichtspunkte, die das Umstandsmoment begründen könnten, nicht vorliegen (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 09.02.2022 - 17 U 52/21 -, juris Rn. 82; OLG Stuttgart, Urteil vom 15.02.2022 - 6 U 268/18 -, juris Rn. 63 ff.).

    Ein Fall des Rechtsmissbrauchs kann auch nicht damit begründet werden, dass der Kläger das finanzierte Fahrzeug - hier unter zumindest anfänglicher Leugnung von Wertersatzansprüchen der Darlehensgeberin - weiter nutzt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 09.02.2022 - 17 U 52/21 -, juris Rn. 84 ff., zur Weiternutzung siehe auch OLG Stuttgart, Urteil vom 15.02.2022 - 6 U 268/18 -, juris Rn. 18; zur Frage des Rechtsmissbrauchs, wenn der Darlehensnehmer nach Widerruf von einem ihm vom Fahrzeugverkäufer eingeräumten Rückgaberecht Gebrauch macht, OLG Brandenburg, Urteil vom 09.02.2022 - 4 U 202/20 -, juris Rn. 71 ff.).

  • BGH, 27.10.2020 - XI ZR 498/19

    Autokreditwiderruf mittels Widerrufsjoker

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 44/21
    Hierauf komme es jedoch im Ergebnis nicht an, weil sich der Wertersatz nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach der Vergleichswertmethode und nicht nach der Wertverzehrmethode bestimme (BGH, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19).

    Vielmehr genügt es für die Begründung des Wertersatzanspruchs im Fall des Verbunds eines Darlehensvertrages mit einem, wie hier, im stationären Handel geschlossenen Kaufvertrag, wenn der Darlehensgeber den Verbraucher über eine mögliche Wertersatzpflicht informiert hat (BGH, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19 -, BGHZ 227, 253, juris Rn. 31 ff.; OLG Brandenburg, Urteil vom 26.01.2022 - 4 U 168/21 -, juris Rn. 32).

  • OLG Stuttgart, 01.03.2022 - 6 U 551/19

    Widerruf eines mit einem Kraftfahrzeugkauf verbundenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 04.08.2022 - 4 U 44/21
    Der Beklagten steht nämlich insoweit gemäß § 358 Abs. 4 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 357 Abs. 4 Satz 1 BGB ein Leistungsverweigerungsrecht zu, bis sie das finanzierte Fahrzeug zurückerhalten oder der Kläger den Nachweis erbracht hat, das Fahrzeug abgesandt zu haben (vgl. BGH, Urteil vom 25.01.2022 - XI ZR 559/20 -, juris Rn. 15; BGH, Urteil vom 26.10.2021 - XI ZR 608/20 -, juris Rn. 14; OLG Stuttgart, Urteil vom 01.03.2022 - 6 U 551/19 -, juris Rn. 10).

    Soweit der Kläger Zahlung "nach" Herausgabe des Fahrzeugs begehrt, setzt dies in entsprechender Anwendung des § 322 Abs. 2 BGB voraus, dass die Beklagte mit der Entgegennahme des Fahrzeugs im Verzug der Annahme ist (vgl. BGH, Urteil vom 25.01.2022 - XI ZR 559/20 -, juris Rn. 15; OLG Stuttgart, Urteil vom 01.03.2022 - 6 U 551/19 -, juris Rn. 14).

  • OLG Stuttgart, 02.11.2021 - 6 U 32/19

    Pflichtangaben in Verbraucherdarlehensvertrag zu Verzugszinssatz bei

  • BGH, 21.02.2017 - XI ZR 467/15

    Verbraucherdarlehen - Feststellungsklage im Widerrufsfall unzulässig

  • BGH, 31.01.2022 - XI ZR 113/21

    Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zur Auslegung der Richtlinie über

  • BGH, 15.03.2012 - IX ZR 34/11

    Annahmeverzug: Zurückweisung von Zahlungen aufgrund eines vorläufig

  • BGH, 12.04.2022 - XI ZR 179/21

    Wirksamkeit des Widerrufs der auf Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrags

  • BGH, 27.04.2022 - IV ZR 344/20

    Richten einer isolierten Drittwiderklage auf die Feststellung des Nichtbestehens

  • BGH, 08.06.1988 - IVb ZR 51/87

    Bereicherungsausgleich im Dreiecksverhältnis; Rückabwicklung der Zahlung auf eine

  • OLG Brandenburg, 21.04.2021 - 4 U 95/20

    Anforderungen an die Widerrufsbelehrung beim Abschluss eines

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2019 - 16 U 102/18

    Widerruf von verbundenen Verbraucherdarlehensverträgen - Nichteinhaltung der

  • BGH, 19.02.2019 - XI ZR 225/17

    Rechtsstreit über die Wirksamkeit des Widerrufs einer auf den Abschluss eines

  • OLG Düsseldorf, 04.11.2021 - 16 U 291/20

    1. Der Darlehensgeber kann im Rückabwicklungsschuldverhältnis, das im Falle des

  • OLG Brandenburg, 09.02.2022 - 4 U 202/20

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines

  • OLG Saarbrücken, 14.07.2022 - 4 U 113/21

    Weiternutzung und Verkauf eines Fahrzeugs nach Widerruf

  • OLG Stuttgart, 19.07.2022 - 6 U 90/20

    Verbraucherkredit: Leistungsverweigerungsrecht des Unternehmers (Darlehnsgeber)

  • BGH, 30.07.2020 - VI ZR 397/19

    Abgasskandal: Keine Deliktzinsen für geschädigte VW-Käufer

  • BGH, 31.03.2020 - XI ZR 198/19

    EuGH-Rechtsprechung zur Kaskadenverweisung ist für das deutsche Recht nicht

  • BGH, 26.10.2021 - XI ZR 608/20

    Die Rechtsfolgen des Widerrufs eines mit einem Kaufvertrag verbundenen

  • BGH, 14.06.2022 - XI ZR 552/20

    Zu den Voraussetzungen des Annahmeverzugs nach §§ 294, 295 BGB in Bezug auf die

  • OLG Brandenburg, 26.01.2022 - 4 U 168/21

    Wirksamkeit des Widerrufs eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines

  • KG, 21.06.2023 - 26 U 7/20

    Widerruf eines Verbraucherdarlehensvertrags: Zulässigkeit der Berufung des

    Daher ist eine unionsrechtkonforme, möglichst nah am Wortlaut und Zweck der Richtlinie orientierte Auslegung der Regelung in Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Nr. 11 EGBGB geboten (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 04.08.2022 - 4 U 44/21, juris Rn. 84).

    Es ist bereits fraglich, ob ein Kreditgeber dann überhaupt schutzwürdig erscheint und sich dann überhaupt auf ein möglicherweise widersprüchliches Verhalten des Verbrauchers berufen kann (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, EuGH-Vorlage vom 31.03.2022 - 5 U 155/21 -, juris Rn.106, Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 04.08.2022 - 4 U 44/21, juris Rn. 99).

    Es genügt nämlich für die Begründung des Wertersatzanspruchs im Fall des Verbunds eines Darlehensvertrags mit einem im stationären Handel geschlossenen Kaufvertrages, wenn der Darlehensgeber den Verbraucher über eine mögliche Wertersatzpflicht informiert hat (BGH, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19, juris Rn. 31 ff., Brandenburgisches Oberlandesgericht, Urteil vom 26.01.2022 - 4 U 168/21, juris Rn. 32; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 04.08.2022 - 4 U 44/21, juris Rn. 64).

    Gegen die Annahme des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens sprechen im vorliegenden Fall auch die Erwägungen des OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.08.2022 - 4 U 44/21, juris Rn. 100, welche der Senat teilt und aufgreifen will:.

    Es kann dem Verbraucher nicht als Rechtsmissbrauch angelastet werden, wenn er sich für den ersten, aus seiner Sicht grundsätzlich wirtschaftlich vernünftigen Weg entscheidet, zumal es der Kreditgeber grundsätzlich in der Hand hat, das nach europarechtlichen Vorgaben bestehende Widerrufsrecht zu akzeptieren (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 04.08.2022 - 4 U 44/21, juris Rn. 100).

  • KG, 06.03.2023 - 26 U 37/21

    Berufung: Beschwer des Klägers einer negativen Feststellungsklage bei einer

    Es ist bereits fraglich, ob ein Kreditgeber dann überhaupt schutzwürdig erscheint und sich dann überhaupt auf ein möglicherweise widersprüchliches Verhalten des Verbrauchers berufen kann (vgl. Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, EuGH-Vorlage vom 31.03.2022 - 5 U 155/21 -, juris Rn.106, OLG Saarbrücken Urteil vom 04.08.2022 - 4 U 44/21, juris Rn. 99).

    Es genügt nämlich für die Begründung des Wertersatzanspruchs im Fall des Verbunds eines Darlehensvertrages mit einem im stationären Handel geschlossenen Kaufvertrages, wenn der Darlehensgeber den Verbraucher über eine mögliche Wertersatzpflicht informiert hat (BGH, Urteil vom 27.10.2020 - XI ZR 498/19, juris Rn. 31 ff., OLG Brandenburg, Urteil vom 26.01.2022 - 4 U 168/21, juris Rn. 32; OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.08.2022 - 4 U 44/21, juris Rn. 64).

    Gegen die Annahme des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens sprechen im vorliegenden Fall auch die Erwägungen des OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.08.2022 - 4 U 44/21, juris Rn. 101, welche der Senat teilt und aufgreifen will:.

    Es kann dem Verbraucher nicht als Rechtsmissbrauch angelastet werden, wenn er sich für den ersten, aus seiner Sicht grundsätzlich wirtschaftlich vernünftigen Weg entscheidet, zumal es der Kreditgeber grundsätzlich in der Hand hat, das nach europarechtlichen Vorgaben bestehende Widerrufsrecht zu akzeptieren (OLG Saarbrücken Urteil vom 04.08.2022 - 4 U 44/21, juris Rn. 101).

    Daher ist eine unionsrechtkonforme, möglichst nah am Wortlaut und Zweck der Richtlinie orientierte Auslegung der Regelung in Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1, § 3 Nr. 11 EGBGB geboten (OLG Saarbrücken, Urteil vom 04.08.2022 - 4 U 44/21, juris Rn. 84).

    Die Einhaltung der Pflichtangaben gem. Art. 247, §§ 6-13 EGBGB ist zudem auch ohne entsprechende Rüge von Amts wegen zu prüfen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2019 - 16 U 102/18, juris Rn. 11, Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 04.08.2022 - 4 U 44/21 -, Rn. 87, juris).

  • OLG München, 26.06.2023 - 19 U 6613/22

    Wirksamkeit des Widerrufs eines zum Zwecke der Finanzierung eines Fahrzeugkaufs

    ee) Zu welchen Schwierigkeiten diese divergente höchstrichterliche Rechtsprechung in instanzgerichtlichen Entscheidungen führt, zeigt eindrücklich das Urteil des OLG Saarbrücken vom 04.08.2022 (Az. 4 U 44/21, juris), wenn dort einerseits festgestellt wird, dass der beklagten Bank aus dem mit dem Verbraucher geschlossenen Darlehensvertrag seit Zugang seines Widerrufsschreibens kein Anspruch mehr auf den Vertragszins und die vertragsgemäße Tilgung zustand, andererseits - damit denklogisch teils unvereinbar - die Feststellung getroffen wird, dass der Verbraucher verpflichtet ist, an die beklagte Bank den vereinbarten Sollzins für den Zeitraum zwischen Auszahlung und Rückzahlung des Darlehens zu zahlen.

    Angesichts der nach Senatsansicht diskrepanten Vorgaben im Urteil des BGH v. 25.10.2022 (Az. XI ZR 44/22, Rz. 35 einerseits, Rz. 37 andererseits) erscheint eine revisionsgerichtliche Klarstellung insoweit - mit Blick auf die Schwierigkeiten der instanzgerichtlichen Rechtsprechung, diesen Vorgaben sinnvoll zu folgen (z.B. OLG Saarbrücken, Urteil v. 04.08.2022, Az. 4 U 44/21, juris) - erstrebenswert.

  • OLG Rostock, 14.12.2021 - 4 U 37/21

    Umfang des Versicherungsschutzes einer Betriebsschließungsversicherung im

    Allerdings hat sich der Senat in einem Fall, in dem die einschlägigen Vertragsbedingungen eine Auflistung der Krankheiten und Krankheitserreger enthalten, der - soweit ersichtlich - einhelligen Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung angeschlossen, dass dann eine dynamische Verweisung nicht angenommen werden kann (Senatsurteil vom 30.11.2021 - 4 U 44/21 unter Ziff. II. 2. c. der Gründe, n.v.; so etwa auch OLG Karlsruhe, a.a.O., juris Rn. 52).
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