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   OLG Saarbrücken, 07.11.2023 - 5 W 62/23   

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https://dejure.org/2023,36074
OLG Saarbrücken, 07.11.2023 - 5 W 62/23 (https://dejure.org/2023,36074)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07.11.2023 - 5 W 62/23 (https://dejure.org/2023,36074)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07. November 2023 - 5 W 62/23 (https://dejure.org/2023,36074)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 375
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • OLG Saarbrücken, 27.08.2019 - 5 W 46/19

    1. Eine die Fälligkeit bewirkende Leistungsablehnung erfordert eine endgültige

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.11.2023 - 5 W 62/23
    Nötige Erhebungen sind diejenigen, die ein durchschnittlich sorgfältiger Versicherer des entsprechenden Versicherungszweigs anstellen muss, um den Versicherungsfall, seine Leistungspflicht und den Umfang der von ihm zu erbringenden Leistung zu prüfen und abschließend festzustellen (Senat, Beschluss vom 27. August 2019 - 5 W 46/19, VersR 2019, 1546; Urteil vom 9. November 2005 - 5 U 286/05-26, NJW-RR 2006, 462).

    Auch eine ernsthafte und endgültige Leistungsablehnung eines bestehenden Anspruchs führt zur Fälligkeit, weil der Versicherer dadurch zum Ausdruck bringt, er erachte die Ermittlungen für abgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2006 - IV ZR 34/05, VersR 2002, 472; Senat, Beschluss vom 27. August 2019 - 5 W 46/19, VersR 2019, 1546; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 14 Rn. 3; Reichel, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O., § 21 Rn. 9).

  • OLG Saarbrücken, 25.01.2018 - 5 W 5/18

    Anforderungen an die Darlegung der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.11.2023 - 5 W 62/23
    Allerdings muss auch hier konkret dargelegt werden, welche gesundheitlichen Hindernisse der Fortführung der zuletzt ausgeübten beruflichen Tätigkeit entgegenstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018 - 5 W 5/18, ZfS 2018, 523 = RuS 2019, 38 Ls.; Beschluss vom 2. November 2006 - 5 W 220/06-64, NJW-RR 2007, 755).

    Insbesondere bei vornehmlich psychischen Befindlichkeitsstörungen unklarer Wirkung wie z.B. Schlaf- und Konzentrationsstörungen, Nervosität, nicht näher bezeichnete "Angstzustände", die einen Berufstätigen mehr oder weniger oder überhaupt nicht nennenswert bei der Fortführung seiner Tätigkeit belasten, genügt die Behauptung nicht, die gesamte Tätigkeit könne nicht mehr ausgeübt werden; andernfalls müsste ein gerichtlicher Sachverständiger erst ausforschen, in welcher Form welche "gesundheitlichen"" Belastungen oder nur Stimmungsschwankungen der Ausübung der Berufstätigkeit entgegenstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018, a.a.O.; Urteil vom 8. März 2006 - 5 U 269/05-22, VersR 2007, 96).

  • OLG Saarbrücken, 02.09.2020 - 5 U 1/20

    Leistungen aus Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Nachweis der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.11.2023 - 5 W 62/23
    Im Gegensatz zur "klassischen" Berufsunfähigkeitsversicherung (§§ 172 ff. VVG) ist hier nicht der konkrete, zuletzt ausgeübte Beruf versichert, sondern die Fähigkeit, überhaupt noch irgendeiner bezahlten Tätigkeit regelmäßig nachzugehen (Senat, Urteil vom 2. September 2020 - 5 U 1/20, VersR 2020, 1434, m.w.N.).

    Anders als bei der Geltendmachung von Leistungen wegen Berufsunfähigkeit bedarf es dazu zwar keiner Angaben zum bisherigen Beruf, weil die Leistungspflicht der Antragsgegnerin nicht an die zuletzt konkret ausgeübte berufliche Tätigkeit des Versicherten anknüpft (vgl. Senat, Urteil vom 2. September 2020 - 5 U 1/20, VersR 2020, 1434, Baumann in: Bruck/Möller, VVG 9. Aufl., § 172 Rn. 107; daher besteht auch keine entsprechende Aufzeigelast des Versicherers).

  • BGH, 18.11.2020 - IV ZR 217/19

    D&O-Versicherer muss für Schäden nach § 64 GmbHG eintreten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.11.2023 - 5 W 62/23
    Für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer (bzw. Versicherten) ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnis, auf dessen Verständnis es für die Auslegung von Versicherungsbedingungen ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2020 - IV ZR 217/19, BGHZ 227, 279, 282; Senat, Urteil vom 20. Juli 2022 - 5 U 72/21, VersR 2022, 1426), wird daraus ohne weiteres erkennbar, dass die Antragsgegnerin nach Eintritt dieses Versicherungsfalles Leistungen wegen Schulunfähigkeit nur bis zum Ende der laufenden Schulausbildung erbringt, die nach den korrekten und auch von der Beschwerde nicht durchgreifend in Zweifel gezogenen Feststellungen des Landgerichts hier mit dem geplanten Abschluss der gymnasialen Oberstufe spätestens im Juli 2019 abgeschlossen worden wäre, und dass weitere Leistungen nach diesem Zeitpunkt nur geschuldet sein sollen, wenn die Voraussetzungen eines anderen Versicherungsfalles - "Erwerbsunfähigkeit" oder, bei entsprechender Vereinbarung, "Berufsunfähigkeit" - vorliegen.
  • BGH, 06.12.2006 - IV ZR 34/05

    Beginn der Verjährungsfrist für Zinsforderungen aus Versicherungsleistungen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.11.2023 - 5 W 62/23
    Auch eine ernsthafte und endgültige Leistungsablehnung eines bestehenden Anspruchs führt zur Fälligkeit, weil der Versicherer dadurch zum Ausdruck bringt, er erachte die Ermittlungen für abgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2006 - IV ZR 34/05, VersR 2002, 472; Senat, Beschluss vom 27. August 2019 - 5 W 46/19, VersR 2019, 1546; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 14 Rn. 3; Reichel, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O., § 21 Rn. 9).
  • BGH, 27.02.2002 - IV ZR 238/00

    Rechtsfolgen der Leistungsablehnung des Versicherers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.11.2023 - 5 W 62/23
    Auch eine ernsthafte und endgültige Leistungsablehnung eines bestehenden Anspruchs führt zur Fälligkeit, weil der Versicherer dadurch zum Ausdruck bringt, er erachte die Ermittlungen für abgeschlossen (vgl. BGH, Urteil vom 6. Dezember 2006 - IV ZR 34/05, VersR 2002, 472; Senat, Beschluss vom 27. August 2019 - 5 W 46/19, VersR 2019, 1546; Armbrüster, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 14 Rn. 3; Reichel, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O., § 21 Rn. 9).
  • OLG Hamm, 26.09.2012 - 20 U 23/12

    Berufsunfähigkeitsversicherung; Fälligkeit; Mitwirkungspflicht

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.11.2023 - 5 W 62/23
    Der Versicherer kann den so zu bestimmenden Zeitpunkt der Fälligkeit nicht dadurch hinauszögern, dass er entgegen der ihm obliegenden Beschleunigungspflicht keine oder lediglich unnütze oder nicht sachdienliche Erhebungen anstellt oder die Erhebungen ohne Grund in die Länge zieht; vielmehr ist dann als Fälligkeit der Zeitpunkt maßgebend, an dem die Erhebungen bei korrektem Vorgehen beendet gewesen wären (Senat, a.a.O.; Urteil vom 20. September 1995 - 5 U 84/95-10, VersR 1996, 1494; OLG Oldenburg, VersR 2010, 471; OLG Hamm, RuS 2015, 204).
  • OLG Saarbrücken, 26.07.2004 - 5 W 85/04

    Krankentagegeldversicherung: Fälligkeit des Anspruchs auf Versicherungsleistungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.11.2023 - 5 W 62/23
    Fälligkeit tritt ein, wenn der Versicherer die ihm vorliegenden Unterlagen und Erkenntnisse geprüft hat und er - auch unter Berücksichtigung einer gewissen Überlegungsfrist - weiß, ob und in welcher Höhe er leisten muss (Senat, a.a.O.; Beschluss vom 26. Juli 2004 - 5 W 85/04-31, VersR 2004, 1301; OLG Karlsruhe, RuS 1999, 468; Reichel, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, Versicherungsrechts-Handbuch 3. Aufl., § 21 Rn. 21).
  • OLG Saarbrücken, 20.07.2022 - 5 U 72/21

    Inanspruchnahme von Krankentagegeldversicherer bei Altersrentenbezug

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.11.2023 - 5 W 62/23
    Für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer (bzw. Versicherten) ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnis, auf dessen Verständnis es für die Auslegung von Versicherungsbedingungen ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2020 - IV ZR 217/19, BGHZ 227, 279, 282; Senat, Urteil vom 20. Juli 2022 - 5 U 72/21, VersR 2022, 1426), wird daraus ohne weiteres erkennbar, dass die Antragsgegnerin nach Eintritt dieses Versicherungsfalles Leistungen wegen Schulunfähigkeit nur bis zum Ende der laufenden Schulausbildung erbringt, die nach den korrekten und auch von der Beschwerde nicht durchgreifend in Zweifel gezogenen Feststellungen des Landgerichts hier mit dem geplanten Abschluss der gymnasialen Oberstufe spätestens im Juli 2019 abgeschlossen worden wäre, und dass weitere Leistungen nach diesem Zeitpunkt nur geschuldet sein sollen, wenn die Voraussetzungen eines anderen Versicherungsfalles - "Erwerbsunfähigkeit" oder, bei entsprechender Vereinbarung, "Berufsunfähigkeit" - vorliegen.
  • OLG Saarbrücken, 08.03.2006 - 5 U 269/05

    Verwirkung des Versicherungsanspruches gemäß § 12 Abs. 3 S. 1 VVG

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.11.2023 - 5 W 62/23
    Insbesondere bei vornehmlich psychischen Befindlichkeitsstörungen unklarer Wirkung wie z.B. Schlaf- und Konzentrationsstörungen, Nervosität, nicht näher bezeichnete "Angstzustände", die einen Berufstätigen mehr oder weniger oder überhaupt nicht nennenswert bei der Fortführung seiner Tätigkeit belasten, genügt die Behauptung nicht, die gesamte Tätigkeit könne nicht mehr ausgeübt werden; andernfalls müsste ein gerichtlicher Sachverständiger erst ausforschen, in welcher Form welche "gesundheitlichen"" Belastungen oder nur Stimmungsschwankungen der Ausübung der Berufstätigkeit entgegenstehen (vgl. Senat, Beschluss vom 25. Januar 2018, a.a.O.; Urteil vom 8. März 2006 - 5 U 269/05-22, VersR 2007, 96).
  • OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 5 U 286/05

    Lebensversicherung: Abwarten des Abschlusses sachverständiger Ermittlungen durch

  • OLG Hamm, 06.08.2020 - 20 U 89/20

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Verletzung von Mitwirkungs- und

  • OLG Saarbrücken, 02.11.2006 - 5 W 220/06

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Anzeigepflichten bei Abschluss des

  • OLG Oldenburg, 26.05.2009 - 5 U 23/09

    Anspruch des Versicherungsnehmers auf Erteilung einer Deckungszusage in der

  • OLG Saarbrücken, 20.09.1995 - 5 U 84/95

    Anspruch auf Ersatz eines durch Diebstahl entstandenen Schadens; Voraussetzungen

  • OLG Saarbrücken, 04.04.2001 - 5 U 1/99

    Voraussetzungen der Erwerbsunfähigkeit eines diplomierten Sportlehrers

  • OLG Karlsruhe, 06.05.1999 - 12 U 185/97
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