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   OLG Saarbrücken, 10.01.2024 - 5 U 26/23   

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OLG Saarbrücken, 10.01.2024 - 5 U 26/23 (https://dejure.org/2024,969)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10.01.2024 - 5 U 26/23 (https://dejure.org/2024,969)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 10. Januar 2024 - 5 U 26/23 (https://dejure.org/2024,969)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 387
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (47)

  • BGH, 27.09.2023 - IV ZR 177/22

    Zum Auskunftsanspruch über frühere Prämienanpassungen in der privaten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.01.2024 - 5 U 26/23
    Weil im Rahmen der Stufenklage die Auskunft lediglich ein Hilfsmittel ist, um die (noch) fehlende Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs herbeizuführen, steht die der Stufenklage eigene Verknüpfung von unbestimmtem Leistungs- und vorbereitendem Auskunftsanspruch nicht zur Verfügung, wenn die Auskunft nicht dem Zweck einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dienen, sondern dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht im Zusammenhang stehende Informationen über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll (BGH, Urteil vom 2. März 2000 - III ZR 65/99, NJW 2000, 1645; Urteil vom 29. März 2011 - IV ZR 117/10, BGHZ 189, 79; Urteil vom 17. Oktober 2012 - XII ZR 101/10, NJW 2012, 3722; Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514).

    Hieran gemessen, kann der Stufenklage vorliegend die Zulässigkeit nicht abgesprochen werden; insbesondere liegt angesichts der schlüssigen Behauptung des Klägers, die Beklagte habe in den Jahren 2012 bis 2018 unwirksame Beitragserhöhungen vorgenommen, kein Fall vor, in dem die beantragte Auskunft erst Klarheit darüber schaffen soll, ob ein Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht (ebenso u.a. Senat, Urteil vom 29. November 2023 - 5 U 6/23, juris; zur abweichenden Behandlung einer unter solchen - im vorliegenden Einzelfall nicht gegebenen - Voraussetzungen unzulässigen Stufenklage etwa: BGH, Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 m. zahlr.

    Dieser Anspruch folgt - worauf der Senat die Parteien in der mündlichen Verhandlung aufmerksam gemacht hat - im vorliegenden Fall, ungeachtet von ihnen erörterter, nicht einschlägiger anderer Rechtsgrundlagen (§ 3 Abs. 3 VVG, §§ 808, 242 BGB, Artikel 15 Abs. 1 und 3 DSGVO; dazu BGH, Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514), aus § 7 Abs. 4 VVG (Senat, Urteil vom 29. November 2023 - 5 U 6/23, juris; vgl. im Ansatz auch OLG Naumburg, VersR 2023, 436); er kann durch - ggf. kostenpflichtige - Übersendung der Vertragsdokumente oder entsprechender, diese Informationen beinhaltender Unterlagen erfüllt werden.

    Im Gegensatz zu der - dies ergänzenden, BT-Drucks. 16/3945, S. 61 - Regelung in § 3 Abs. 3 und 4 VVG, die der Informations-, Legitimierungs- und Beweisfunktion des Versicherungsscheins Rechnung tragen will (vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514; BT-Drucks. 16/3945, S. 57), besteht der Sinn und Zweck des § 7 Abs. 4 VVG darin, dem Versicherungsnehmer eine effektive Wahrnehmung seiner vertraglichen Rechte zu ermöglichen (Rudy, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 7 Rn. 36; Ebers, in: Schwintowski/Brömmelmeyer/Ebers, a.a.O., § 7 Rn. 73; vgl. auch BT-Drucks. 16/3945, S. 61: "wenn der Versicherungsnehmer die Unterlagen für die Abwicklung des Vertrages benötigt").

    Weil diese Pflicht des Versicherers auch nach der Vertragsbeendigung fortbesteht, wenn der Versicherungsnehmer - wie hier - die Unterlagen für die Abwicklung des Vertrages benötigt (BT-Drucks. 16/3945 S. 61; Pohlmann, in: Looschelders/Pohlmann, a.a.O., § 7 Rn. 135), werden - anders als bei § 3 Abs. 3 VVG, vgl. BGH, Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 - auch frühere, durch nachfolgende Vertragsänderungen ggf. überholte Informationen von ihr erfasst.

    Ein Auskunftsanspruch nach § 242 BGB besteht bei jedem Rechtsverhältnis, dessen Wesen es mit sich bringt, dass der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen oder Umfang seines Rechts im Ungewissen und der Verpflichtete in der Lage ist, unschwer die zur Beseitigung dieser Ungewissheit erforderlichen Auskünfte zu erteilen (BGH, Urteil vom 7. Juni 2023 - IV ZR 252/22, VersR 2023, 977; Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514; vgl. BGH, Urteil vom 13. Juni 1985 - I ZR 35/83, BGHZ 95, 285; RGZ 158, 377, 379).

    Danach kommt ein solcher Auskunftsanspruch auch im Verhältnis des Versicherungsnehmers zu seinem Krankenversicherer grundsätzlich in Betracht (BGH, Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514).

    Der Kläger ist Versicherungsnehmer der Beklagten; beide verbindet damit ein Vertragsverhältnis, das allgemein in ganz besonderem Maße von Treu und Glauben beherrscht wird (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 2015 - IV ZR 43/14, VersR 2015, 230; Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514; RG, Urteil vom 23. August 1935 - VII 24/35, RGZ 148, 298, 301; Senat, Urteil vom 16. Juni 2021 - 5 U 57/20, VersR 2021, 1223).

  • BGH, 21.01.2011 - V ZR 243/09

    Nutzungsherausgabe für ein restituiertes Grundstück: Anspruch des Berechtigten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.01.2024 - 5 U 26/23
    Soweit die Stufenklage mithin auf der Auskunftsstufe begründet ist, war darüber durch Teilurteil zu befinden; im Übrigen war die Sache in entsprechender Anwendung des § 538 Abs. 1 Nr. 4 ZPO unter Aufhebung des angefochtenen Urteils an das Landgericht zurückzuverweisen, damit dieses die erforderlichen Feststellungen zur Höhe des geltend gemachten Anspruchs treffen kann (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 243/09, NJW 2011, 1436).

    Diese Vorschrift ist entsprechend anzuwenden, wenn der dem Ausnahmetatbestand vergleichbare Fall gegeben ist, dass das erstinstanzliche Gericht - wie im vorliegenden Fall - eine Stufenklage insgesamt abgewiesen hat, das Berufungsgericht hingegen dem Rechnungslegungs- oder Auskunftsanspruch stattgibt (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2006 - VIII ZR 168/05, NJW 2006, 2626; Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 243/09, NJW 2011, 1436).

    Eines besonderen Antrags nach § 538 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2 ZPO bedarf es dafür in der vorliegenden Konstellation richtigerweise nicht (BGH, Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 243/09, NJW 2011, 1436); ein solcher wurde hier vom Kläger aber ohnehin ausdrücklich gestellt.

    Denn bei einer Stufenklage, bei der die erste Stufe - wie hier - durch die Entscheidung des Berufungsgerichts erledigt ist, die Voraussetzungen für die weiteren Stufen aber noch nicht eingetreten sind, ist eine Entscheidung über die weiteren Stufen in der zweiten Instanz auch dann nicht erreichbar, wenn die Klage zunächst insgesamt abgewiesen worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2011 - V ZR 243/09, NJW 2011, 1436).

  • OLG Saarbrücken, 29.11.2023 - 5 U 6/23

    Private Krankenversicherung: Zulässigkeit einer Stufenklage; Anspruch eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.01.2024 - 5 U 26/23
    Der mittels zulässiger Stufenklage auf Auskunft über frühere Beitragsanpassungen in Anspruch genommene private Krankenversicherer kann seiner gesetzlichen Verpflichtung aus § 7 Abs. 4 VVG zur jederzeitigen Übermittlung der Vertragsbestimmungen - bzw. Mitteilung der darin enthaltenen Informationen - kein Zurückbehaltungsrecht wegen einer ihm deswegen gebührenden Kostenerstattung entgegenhalten (Fortführung von Senat, Urteil vom 29. November 2023 - 5 U 6/23, juris = BeckRS 2023, 34213).

    Diese ist hier, entgegen der Ansicht des Landgerichts, nicht aus prozessualen Gründen unzulässig (vgl. Senat, Urteil vom 29. November 2023 - 5 U 6/23, juris).

    Hieran gemessen, kann der Stufenklage vorliegend die Zulässigkeit nicht abgesprochen werden; insbesondere liegt angesichts der schlüssigen Behauptung des Klägers, die Beklagte habe in den Jahren 2012 bis 2018 unwirksame Beitragserhöhungen vorgenommen, kein Fall vor, in dem die beantragte Auskunft erst Klarheit darüber schaffen soll, ob ein Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht (ebenso u.a. Senat, Urteil vom 29. November 2023 - 5 U 6/23, juris; zur abweichenden Behandlung einer unter solchen - im vorliegenden Einzelfall nicht gegebenen - Voraussetzungen unzulässigen Stufenklage etwa: BGH, Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514 m. zahlr.

    Dieser Anspruch folgt - worauf der Senat die Parteien in der mündlichen Verhandlung aufmerksam gemacht hat - im vorliegenden Fall, ungeachtet von ihnen erörterter, nicht einschlägiger anderer Rechtsgrundlagen (§ 3 Abs. 3 VVG, §§ 808, 242 BGB, Artikel 15 Abs. 1 und 3 DSGVO; dazu BGH, Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514), aus § 7 Abs. 4 VVG (Senat, Urteil vom 29. November 2023 - 5 U 6/23, juris; vgl. im Ansatz auch OLG Naumburg, VersR 2023, 436); er kann durch - ggf. kostenpflichtige - Übersendung der Vertragsdokumente oder entsprechender, diese Informationen beinhaltender Unterlagen erfüllt werden.

  • BGH, 25.07.2017 - VI ZR 222/16

    Allgemeiner Auskunftsanspruch: Verjährung vor dem Hauptanspruch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.01.2024 - 5 U 26/23
    Voraussetzung ist vielmehr, dass zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten eine besondere rechtliche Beziehung besteht (BGH, Urteil vom 25. Juli 2017 - VI ZR 222/16, NJW 2017, 2755; Urteil vom 7. Juni 2023 - IV ZR 252/22, VersR 2023, 977).

    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung verjähren Hilfsansprüche, wie insbesondere Auskunftsansprüche, grundsätzlich selbständig und unabhängig vom Hauptanspruch nach der allgemeinen Verjährungsfrist (§ 195 BGB; vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 1989 - IVa ZR 198/88, BGHZ 108, 393, 399; Urteil vom 25. Juli 2017 - VI ZR 222/16, VersR 2017, 1160; Ellenberger, in: Grüneberg, a.a.O., § 195 Rn. 15); der Verjährungsbeginn richtet sich nach § 199 Abs. 1 BGB, setzt mithin das Entstehen des Anspruchs sowie die Kenntnis oder grobfahrlässige Unkenntnis des Versicherungsnehmers von den den Anspruch begründenden Tatsachen und der Person des Schuldners voraus.

    Allerdings kann der Auskunftsanspruch nicht vor dem Hauptanspruch verjähren, dessen Durchsetzung er dient (BGH, Urteil vom 25. Juli 2017 - VI ZR 222/16, VersR 2017, 1160).

  • BGH, 06.04.2016 - VIII ZR 143/15

    Entstehung eines Vorkaufsrechts des Mieters durch Begründung von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.01.2024 - 5 U 26/23
    Eine Stufenklage scheidet aber dann nicht aus, wenn nur ein Teil der für die Bezifferung benötigten Informationen im Weg der Auskunftsklage zu erlangen ist; vielmehr ist eine Stufenklage nur dann ausgeschlossen, wenn der in erster Stufe verfolgte Auskunftsanspruch in keiner Weise der näheren Bestimmung eines noch nicht hinreichend bestimmten, in einer nachfolgenden Stufe geltend gemachten Leistungsbegehrens, sondern anderen Zwecken dient (BGH, Urteil vom 6. April 2016 - VIII ZR 143/15 Rn. 15, NJW 2017, 156).

    Dieses Vorbringen des Klägers zugrunde gelegt, liegt hier jedoch kein Fall vor, in dem der in erster Stufe verfolgte Auskunftsanspruch "in keiner Weise" (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2016 - VIII ZR 143/15, NJW 2017, 156 Rn. 15) bzw. "überhaupt nicht" (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2011 - VI ZR 117/10, BGHZ 189, 79 Rn. 8) der näheren Bestimmung eines noch nicht hinreichend bestimmten, in einer nachfolgenden Stufe geltend gemachten Leistungsbegehrens, sondern anderen Zwecken diente, und deshalb aus prozessualen Gründen ausgeschlossen wäre.

  • BGH, 02.12.2015 - IV ZR 28/15

    Kapitalbildende Lebensversicherung: Auskunftsanspruch des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.01.2024 - 5 U 26/23
    Auch ein Versicherer kann unter diesen Voraussetzungen seinem Versicherungsnehmer zur Auskunft verpflichtet sein; so insbesondere, wenn dieser einen Anspruch geltend macht, für dessen Voraussetzungen er darlegungs- und beweisbelastet ist, und zu dessen Durchsetzung er die geforderten Auskünfte benötigt (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2015 - IV ZR 28/15, VersR 2016, 173; Beschluss vom 1. Juni 2016 - IV ZR 507/15, VersR 2016, 1236, jeweils zur Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung).

    Die Zubilligung des Auskunftsanspruchs hat unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalles und unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu erfolgen (BGH, Urteil vom 2. Dezember 2015 - IV ZR 28/15, VersR 2016, 173).

  • BGH, 02.03.2000 - III ZR 65/99

    Rechtschutzbedürfnis für Stufenklage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.01.2024 - 5 U 26/23
    Abweichend von der Regel des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO ist es deswegen zulässig, einen insoweit noch unbestimmten Leistungsantrag zu stellen (BGH, Urteil vom 3. Juli 2003 - III ZR 109/02, NJW 2003, 2748; Urteil vom 2. März 2000 - III ZR 65/99, NJW 2000, 1645, 1646).

    Weil im Rahmen der Stufenklage die Auskunft lediglich ein Hilfsmittel ist, um die (noch) fehlende Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs herbeizuführen, steht die der Stufenklage eigene Verknüpfung von unbestimmtem Leistungs- und vorbereitendem Auskunftsanspruch nicht zur Verfügung, wenn die Auskunft nicht dem Zweck einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dienen, sondern dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht im Zusammenhang stehende Informationen über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll (BGH, Urteil vom 2. März 2000 - III ZR 65/99, NJW 2000, 1645; Urteil vom 29. März 2011 - IV ZR 117/10, BGHZ 189, 79; Urteil vom 17. Oktober 2012 - XII ZR 101/10, NJW 2012, 3722; Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514).

  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10

    Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz: Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.01.2024 - 5 U 26/23
    Weil im Rahmen der Stufenklage die Auskunft lediglich ein Hilfsmittel ist, um die (noch) fehlende Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs herbeizuführen, steht die der Stufenklage eigene Verknüpfung von unbestimmtem Leistungs- und vorbereitendem Auskunftsanspruch nicht zur Verfügung, wenn die Auskunft nicht dem Zweck einer Bestimmbarkeit des Leistungsanspruchs dienen, sondern dem Kläger sonstige mit der Bestimmbarkeit als solcher nicht im Zusammenhang stehende Informationen über seine Rechtsverfolgung verschaffen soll (BGH, Urteil vom 2. März 2000 - III ZR 65/99, NJW 2000, 1645; Urteil vom 29. März 2011 - IV ZR 117/10, BGHZ 189, 79; Urteil vom 17. Oktober 2012 - XII ZR 101/10, NJW 2012, 3722; Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514).

    Dieses Vorbringen des Klägers zugrunde gelegt, liegt hier jedoch kein Fall vor, in dem der in erster Stufe verfolgte Auskunftsanspruch "in keiner Weise" (vgl. BGH, Urteil vom 6. April 2016 - VIII ZR 143/15, NJW 2017, 156 Rn. 15) bzw. "überhaupt nicht" (vgl. BGH, Urteil vom 29. März 2011 - VI ZR 117/10, BGHZ 189, 79 Rn. 8) der näheren Bestimmung eines noch nicht hinreichend bestimmten, in einer nachfolgenden Stufe geltend gemachten Leistungsbegehrens, sondern anderen Zwecken diente, und deshalb aus prozessualen Gründen ausgeschlossen wäre.

  • BGH, 01.06.2016 - IV ZR 507/15

    Private Rentenversicherung/kapitalbildende Lebensversicherung: Auskunftsanspruch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.01.2024 - 5 U 26/23
    Auch ein Versicherer kann unter diesen Voraussetzungen seinem Versicherungsnehmer zur Auskunft verpflichtet sein; so insbesondere, wenn dieser einen Anspruch geltend macht, für dessen Voraussetzungen er darlegungs- und beweisbelastet ist, und zu dessen Durchsetzung er die geforderten Auskünfte benötigt (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2015 - IV ZR 28/15, VersR 2016, 173; Beschluss vom 1. Juni 2016 - IV ZR 507/15, VersR 2016, 1236, jeweils zur Überschussbeteiligung in der Lebensversicherung).

    Umfang und Inhalt der zu erteilenden Auskunft richten sich in diesen Fällen danach, welche Informationen der Berechtigte benötigt, um seinen Anspruch geltend machen zu können, soweit dem nicht Zumutbarkeitsgesichtspunkte oder andere Grenzen entgegenstehen (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2016 - IV ZR 507/15, VersR 2016, 1236; Urteil vom 24. März 2010 - IV ZR 296/07, BGHZ 185, 83).

  • BGH, 24.03.2010 - IV ZR 296/07

    Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes: Anspruch der Versicherten auf

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 10.01.2024 - 5 U 26/23
    Umfang und Inhalt der zu erteilenden Auskunft richten sich in diesen Fällen danach, welche Informationen der Berechtigte benötigt, um seinen Anspruch geltend machen zu können, soweit dem nicht Zumutbarkeitsgesichtspunkte oder andere Grenzen entgegenstehen (BGH, Beschluss vom 1. Juni 2016 - IV ZR 507/15, VersR 2016, 1236; Urteil vom 24. März 2010 - IV ZR 296/07, BGHZ 185, 83).

    Dementsprechend ist eine Verpflichtung der Beklagten zur Auskunftserteilung hier gegeben; sie ist im Übrigen - als notwendiges Gegenstück zur einseitigen Berechtigung des Versicherers, aus Gründen der Wahrung des Äquivalenzverhältnisses die Beiträge einseitig anzupassen (vgl. in diesem Sinne OLG Köln, Urteil vom 28. April 2023 - 20 U 261/22, juris) - auch im Hinblick auf einen effektiven Rechtsschutz nach § 242 BGB anzuerkennen, weil anderenfalls das Recht des Versicherungsnehmers zur Überprüfung der Berechtigung von einseitigen Beitragserhöhungen des Versicherers faktisch leerliefe (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2010 - IV ZR 296/07, BGHZ 185, 83, Rn. 28 zur Überschussbeteiligung).

  • BGH, 07.06.2023 - IV ZR 252/22

    Auskunftsanspruch des Gebäudeversicherers gegen den Mieter bezüglich des Inhalts

  • OLG Köln, 28.04.2023 - 20 U 261/22

    Geltendmachung von Erstattungsansprüchen aufgrund unwirksamer Prämienanpassungen

  • BGH, 16.12.2020 - IV ZR 294/19

    Begründung einer Prämienanpassung in der privaten Krankenversicherung

  • BGH, 14.04.2021 - IV ZR 36/20

    Rückforderung von unwirksamen Beitragserhöhungen in der PKV

  • BGH, 02.12.2010 - IX ZR 247/09

    Haftung wegen unerlassener Abführung von Arbeitnehmerbeiträgen zur

  • BGH, 28.06.2017 - IV ZR 440/14

    Versicherungsvertrag: Wirksamkeit trotz unterlassener Pflichtmitteilungen des

  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

  • BGH, 14.02.2019 - IX ZR 149/16

    Geltung des Bargeschäftsprivilegs bei der Anfechtung der Besicherung eines

  • BGH, 04.10.1989 - IVa ZR 198/88

    Ermittlungsanspruch des pflichtteilsergänzungsberechtigten Erben gegen den

  • BGH, 06.02.2007 - X ZR 117/04

    Meistbegünstigungsvereinbarung

  • OLG Hamm, 15.11.2021 - 20 U 269/21

    Feststellung der Unwirksamkeit von noch näher zu bezeichnenden Prämienerhöhungen

  • BGH, 20.12.2017 - XII ZB 333/17

    Vormundschaft für einen minderjährigen, aber über 18 Jahre alten, unbegleiteten

  • OLG Celle, 15.12.2022 - 8 U 165/22

    Voraussetzungen und Reichweite des Auskunftsanspruchs gemäß Art. 15 DS-GVO

  • BGH, 14.01.2015 - IV ZR 43/14

    Prämienanspruch der Krankheitskostenversicherung: Ausschluss des Einwandes einer

  • OLG Nürnberg, 14.03.2022 - 8 U 2907/21

    Erfolglose Klage gegen PKV-Beitragserhöhungen; rechtsmissbräuchliches

  • OLG Saarbrücken, 17.05.2017 - 5 U 35/16

    Kapitalbildende Lebensversicherung: Einwendung des Rechtsmissbrauchs bei

  • BGH, 17.10.2012 - XII ZR 101/10

    Stufenklage auf Zugewinnausgleich: Rechtsschutzbedürfnis für den Auskunftsantrag;

  • BGH, 21.06.2016 - II ZR 305/14

    Auslegung des Klagebegehrens

  • BGH, 03.05.2006 - VIII ZR 168/05

    Pflicht des Zwangsverwalters eines vermieteten Grundstücks zur Abrechnung von

  • BGH, 25.10.2016 - VI ZR 678/15

    Verletzung von Persönlichkeitsrechten in der Berichterstattung auf der

  • BGH, 25.11.1993 - IX ZR 32/93

    Vollstreckbarkeit eines ausländischen Urteils

  • BGH, 27.09.1984 - IX ZR 53/83

    Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen des Anspruchs auf

  • BGH, 27.11.1998 - V ZR 180/97

    Verfügung über ein Grundstück in Volkseigentum; Verbindung des Auskunfts- und

  • BGH, 13.06.1985 - I ZR 35/83

    GEMA-Vermutung II; Geltung der GEMA-Vermutung für die musikalische Vertonung

  • OLG München, 24.11.2021 - 14 U 6205/21

    Auskunftsklage wegen behauptet unwirksamer Prämienanpassungen

  • BGH, 09.02.2022 - IV ZR 291/20

    Klage gegen eine Beitragserhöhung in der privaten Krankenversicherung: Auslegung

  • BGH, 03.07.2003 - III ZR 109/02

    Formulierung des Leistungsantrags im Rahmen einer Stufenklage; Herausgabe von

  • OLG Saarbrücken, 16.06.2021 - 5 U 57/20

    Einem Krankentagegeldversicherer, der seine zunächst vorbehaltlos erbrachten

  • BGH, 31.05.2023 - IV ZR 299/22

    Begrenzung der Höhe der Versicherungsleistung um den Restwert des verminderten

  • OLG Brandenburg, 08.07.2014 - 6 U 196/12

    Stufenklage: Zulässigkeit eines Teilurteils; Auskunfts- und Zahlungsanspruch

  • OLG Saarbrücken, 01.12.2021 - 5 U 93/20

    Verjährung des Rückforderungsanspruchs wegen zuviel gezahlter Beiträge in der

  • BGH, 15.03.2023 - IV ZR 322/20

    Wirksamkeit von Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung; Erfüllen

  • RG, 19.11.1938 - II 69/38

    Besteht eine Verpflichtung zur Auskunftserteilung, wenn durch die Auskunft die

  • OLG Koblenz, 20.07.2023 - 10 U 1633/22

    Auskunftsanspruch über frühere Beitraganpassungen

  • OLG Saarbrücken, 28.08.2023 - 5 W 43/23

    Festsetzung des Gebührenwerts einer Stufenklage

  • OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 54/21

    Zulässigkeit einer Klage nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eines in

  • RG, 23.08.1935 - VII 24/35

    1. Unter welchen Umständen darf sich der Versicherer auf eine dem

  • OLG Saarbrücken, 07.02.2024 - 5 U 9/23
    Die gesetzliche Pflicht des privaten Krankenversicherers aus § 7 Abs. 4 VVG zur jederzeitigen Übermittlung der Vertragsbestimmungen - bzw. Mitteilung der darin enthaltenen Informationen - erstreckt sich auch auf die zum Zwecke einer Beitragsanpassung übermittelten Begründungen, gleichviel ob diese im Nachtrag zum Versicherungsschein selbst oder in gesonderten Dokumenten enthalten sind (Fortführung von Senat, Urteile vom 29. November 2023 - 5 U 6/23, juris = BeckRS 2023, 34213 und vom 10. Januar 2024 - 5 U 26/23, juris = BeckRS 2024, 689).

    Diese ist nach den hier vorliegenden Umständen, entgegen der Ansicht des Landgerichts, nicht aus prozessualen Gründen unzulässig (vgl. hierzu - u.a. - Senat, Urteil vom 29. November 2023 - 5 U 6/23, juris; Senat, Urteil vom 10. Januar 2024 - 5 U 26/23, juris).

    Hieran gemessen, kann der Stufenklage vorliegend die Zulässigkeit nicht abgesprochen werden; insbesondere liegt angesichts der schlüssigen Behauptung des Klägers, der Beklagte habe in den Jahren 2012 bis 2019 unwirksame Beitragserhöhungen vorgenommen, kein Fall vor, in dem die beantragte Auskunft erst Klarheit darüber schaffen soll, ob ein Leistungsanspruch dem Grunde nach besteht (ebenso u.a. Senat, Urteil vom 29. November 2023 - 5 U 6/23, juris; Urteil vom 10. Januar 2024 - 5 U 26/23, juris; zur abweichenden Behandlung einer unter solchen - im vorliegenden Einzelfall nicht gegebenen - Voraussetzungen unzulässigen Stufenklage etwa: BGH, Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514, m. zahlr.

    Dieser Anspruch folgt - worauf der Senat die Parteien in der mündlichen Verhandlung aufmerksam gemacht hat - im vorliegenden Fall, ungeachtet von ihnen erörterter, nicht einschlägiger anderer Rechtsgrundlagen (§ 3 Abs. 3 VVG, §§ 808, 242 BGB, Artikel 15 Abs. 1 und 3 DSGVO; dazu BGH, Urteil vom 27. September 2023 - IV ZR 177/22, VersR 2023, 1514), aus § 7 Abs. 4 VVG (Senat, Urteil vom 29. November 2023 - 5 U 6/23, juris; Senat, Urteil vom 10. Januar 2024 - 5 U 26/23, juris; im Ansatz auch OLG Naumburg, VersR 2023, 436); er kann durch - ggf. kostenpflichtige - Übersendung der Vertragsdokumente oder entsprechender, diese Informationen beinhaltender Unterlagen erfüllt werden.

    Eine Auskunftspflicht des Beklagten ist hier jedenfalls nach dem Grundsatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) anzunehmen (ebenso u.a. Senat, Urteil vom 29. November 2023 - 5 U 6/23, juris; Urteil vom 10. Januar 2024 - 5 U 26/23, juris):.

  • OLG Saarbrücken, 07.02.2024 - 5 U 28/23
    Ein solcher Fall liegt aber nicht vor, wenn sich im Einzelfall aus dem - für die Zulässigkeit der Klage maßgeblichen - schlüssigen Klägervorbringen ergibt, dass der Versicherer, wie hier, in der Vergangenheit unwirksame Beitragserhöhungen vorgenommen hat, aus denen dem Kläger Rückzahlungsansprüche erwachsen sein sollen (vgl. Senat, Urteile vom 29. November 2023 - 5 U 6/23 und vom 10. Januar 2024 - 5 U 26/23, juris).
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