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   OLG Saarbrücken, 11.10.2023 - 2 U 196/22   

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OLG Saarbrücken, 11.10.2023 - 2 U 196/22 (https://dejure.org/2023,28094)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11.10.2023 - 2 U 196/22 (https://dejure.org/2023,28094)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 11. Oktober 2023 - 2 U 196/22 (https://dejure.org/2023,28094)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Voraussetzungen des Verzugs des Bauunternehmers mit der Errichtung des Bauwerks; Anforderungen an die Bestimmtheit einer Vereinbarung von Ausführungsfristen im Bauvertrag; Auslegung des Vertrages hinsichtlich des Verzugszinssatzes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bauvertraglich geregelte Ausführungszeit beginnend mit Baugenehmigung oder Abruf der Leistung durch den Bauherrn stellt keine Leistungszeitbestimmung dar - Keine Entbehrlichkeit einer Mahnung gemäß § 286 Abs. 2 Nr. 2 BGB

Besprechungen u.ä. (3)

  • haufe.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Leistungszeitbestimmung im Bauvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Fristbeginn nach Baugenehmigung oder nach Abruf ist keine verbindliche Ausführungsfrist! (IBR 2023, 612)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Verzugszinsen gibt es nur in gesetzlicher Höhe! (IBR 2023, 609)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 290
  • MDR 2024, 29
  • NZBau 2024, 149
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • LG Fulda, 12.11.2019 - 3 O 64/19

    Verkehrsunfall: überholender Pkw mit aus Lkw aussteigenden Fahrer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.10.2023 - 2 U 196/22
    Auf die Berufung des Beklagten wird das am 22. September 2022 verkündete Urteil des Landgerichts Saarbrücken - 3 O 64/19 - unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels in Ziff. 1 Satz 1 des Tenors hinsichtlich des Zinsausspruchs abgeändert und insoweit wie folgt gefasst:.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Saarbrücken vom 22. September 2022, Az. 3 O 64/19, ihn zu verurteilen an die Klägerin 51.943,30 ? nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Lombardsatz der Deutschen Bundesbank seit dem 16. Dezember 2019.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Saarbrücken vom 22. September 2022, Az. 3 O 64/19, den Beklagten zu verurteilen, an sie 186.822,46 ? nebst Zinsen in Höhe von 4 Prozentpunkten über dem Zinssatz für die Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank (SRF-Satz) aus einem Betrag in Höhe von 75.000 ? seit dem 7. März 2018, aus einem Betrag in Höhe von 80.000 ? seit dem 13. April 2018, aus einem Betrag in Höhe von 20.000 ? seit dem 29. Mai 2018, aus einem Betrag von 10.000 ? seit dem 29. Mai 2018 und aus einem Betrag in Höhe von 1.822,46 ? seit dem 5. Dezember 2018.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Saarbrücken vom 22. September 2022, Az. 3 O 64/19, den Beklagten zu verurteilen, an sie 186.822,46 ? nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 75.000 ? seit dem 7. März 2018, aus einem Betrag in Höhe von 80.000 ? seit dem 13. April 2018, aus einem Betrag in Höhe von 20.000 ? seit dem 29. Mai 2018, aus einem Betrag von 10.000 ? seit dem 29. Mai 2018 und aus einem Betrag in Höhe von 1.822,46 ? seit dem 5. Dezember 2018.

  • BGH, 25.04.1991 - I ZR 134/90

    Anzeigenrubrik I - Irreführung/sonst

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.10.2023 - 2 U 196/22
    Unzulässig ist eine Anschlussberufung, die allein zur Klarstellung bzw. Konkretisierung des Klageantrags eingelegt wird und der durch eine Neufassung bzw. Umdeutung des Klageantrags entsprochen werden kann (BGH, Urteil vom 25. April 1991 - I ZR 134/90, NJW 1991, 3029; BeckOK ZPO/Wulf, 49. Ed. 1. Juli 2023, ZPO § 524 Rn. 8; Musielak/Voit/Ball, 20. Aufl. 2023, ZPO § 524 Rn. 8).

    Dieses Ziel kann sie ohne Erfordernis einer Anschlussberufung durch eine Neufassung ihres Klageantrags erreichen (vgl. BGH, Urteil vom 25. April 1991 - I ZR 134/90, a.a.O.).

  • BGH, 08.09.2021 - VIII ZR 97/19

    Inhaltskontrolle allgemeiner Geschäftsbedingungen eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.10.2023 - 2 U 196/22
    Zum einen ist deren Anwendungsbereich vorliegend bereits nicht eröffnet, da diese nur dann zum Tragen kommt, wenn nach Ausschöpfung aller in Betracht kommender Auslegungsmöglichkeiten Zweifel verbleiben und zumindest zwei Auslegungsergebnisse rechtlich vertretbar sind (BGH, Urteil vom 8. September 2021 - VIII ZR 97/19, BeckRS 2021, 30598 Rn. 19; BGH, Urteil vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 152/15, NZM 2016, 307, 308 Rn. 19; BGH, Urteil vom 3. Dezember 2014 - VIII ZR 224/13, NJW-RR 2015, 264, 265 Rn. 16), was vorliegend im Hinblick auf das eindeutige Auslegungsergebnis nicht der Fall ist.

    Ist der Wortlaut der Klausel nicht eindeutig, kommt es entscheidend darauf an, wie die Klausel aus der Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist (BGH, Urteil vom 28. September 2022 - VIII ZR 319/20, NJW 2023, 918, 920 Rn. 24; BGH, Urteil vom 8. September 2021 - VIII ZR 97/19, a.a.O. Rn. 18 ff.).

  • BGH, 14.01.1999 - VII ZR 73/98

    Inhaltskontrolle einer Vertragsstrafenregelung; Berufung auf fehlendes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.10.2023 - 2 U 196/22
    Diese Regelung bewirkt jedenfalls, dass im Falle der Erteilung von Zusatzaufträgen die Leistungszeit nicht mehr eindeutig bestimmt ist, so dass es nicht mehr gerechtfertigt erscheint, den Verzugseintritt ohne vorherige Mahnung bzw. ohne, dass sich die Vertragsparteien über den nunmehr relevanten Leistungstermin erneut ins Benehmen setzen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 1999 - VII ZR 73/98, NJW 1999, 1108, 1110; OLG Saarbrücken, Urteil vom 5. April 2001 - 8 U 642/00, juris Rn. 12), sogleich mit der Fälligkeit anzunehmen.
  • OLG Düsseldorf, 02.02.2018 - 22 U 33/17

    Rechtsfolgen der vertraglichen Übertragung eines Gesellschaftsanteils

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.10.2023 - 2 U 196/22
    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass ohnehin das durch den Beklagten gewünschte Ergebnis einer Streichung des Zusatzes in der Vertragsklausel, der nach seinem Dafürhalten zu einer Unklarheit der Regelung zu dem Beginn der Ausführungszeit führt, durch § 305c Abs. 2 BGB nicht erreicht werden könnte, da die von ihm vorgetragene Unklarheit sich nicht lediglich auf Randzonen beziehen, sondern den Kernbereich der Vertragsregelung betreffen würde, was deren Unwirksamkeit nach § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB bzw. § 305 Abs. 2 Nr. 2 BGB zur Folge hätte (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Urteil vom 2. Februar 2018 - I-22 U 33/17, BeckRS 2018, 1178 Rn. 124).
  • BGH, 25.11.1970 - VIII ZR 101/69

    Voraussetzungen für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.10.2023 - 2 U 196/22
    Dies hat zur Folge, dass er, wenn die Möglichkeit besteht, ein Zug-um-Zug-Verhältnis zu begründen, seine Leistung Zug um Zug gegen Bewirkung der Gegenleistung anbieten muss (BGH, Urteil vom 25. November 1970 - VIII ZR 101/69, NJW 1971, 421; MüKoBGB/Ernst, 9. Aufl., BGB § 286 Rn. 39).
  • OLG Saarbrücken, 05.04.2001 - 8 U 642/00

    Unangemessenheit einer Vertragsstrafe für verzögerte Fertigstellung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.10.2023 - 2 U 196/22
    Diese Regelung bewirkt jedenfalls, dass im Falle der Erteilung von Zusatzaufträgen die Leistungszeit nicht mehr eindeutig bestimmt ist, so dass es nicht mehr gerechtfertigt erscheint, den Verzugseintritt ohne vorherige Mahnung bzw. ohne, dass sich die Vertragsparteien über den nunmehr relevanten Leistungstermin erneut ins Benehmen setzen (vgl. BGH, Urteil vom 14. Januar 1999 - VII ZR 73/98, NJW 1999, 1108, 1110; OLG Saarbrücken, Urteil vom 5. April 2001 - 8 U 642/00, juris Rn. 12), sogleich mit der Fälligkeit anzunehmen.
  • BGH, 03.12.2014 - VIII ZR 224/13

    Zahlungsanspruch des Mieters für Schönheitsreparaturen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.10.2023 - 2 U 196/22
    Zum einen ist deren Anwendungsbereich vorliegend bereits nicht eröffnet, da diese nur dann zum Tragen kommt, wenn nach Ausschöpfung aller in Betracht kommender Auslegungsmöglichkeiten Zweifel verbleiben und zumindest zwei Auslegungsergebnisse rechtlich vertretbar sind (BGH, Urteil vom 8. September 2021 - VIII ZR 97/19, BeckRS 2021, 30598 Rn. 19; BGH, Urteil vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 152/15, NZM 2016, 307, 308 Rn. 19; BGH, Urteil vom 3. Dezember 2014 - VIII ZR 224/13, NJW-RR 2015, 264, 265 Rn. 16), was vorliegend im Hinblick auf das eindeutige Auslegungsergebnis nicht der Fall ist.
  • BGH, 28.09.2022 - VIII ZR 319/20

    Zur Zulässigkeit einer negativen Bewertung bei eBay (hier: "Versandkosten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.10.2023 - 2 U 196/22
    Ist der Wortlaut der Klausel nicht eindeutig, kommt es entscheidend darauf an, wie die Klausel aus der Sicht der typischerweise an Geschäften dieser Art beteiligten Verkehrskreise zu verstehen ist (BGH, Urteil vom 28. September 2022 - VIII ZR 319/20, NJW 2023, 918, 920 Rn. 24; BGH, Urteil vom 8. September 2021 - VIII ZR 97/19, a.a.O. Rn. 18 ff.).
  • BGH, 20.01.2016 - VIII ZR 152/15

    Allgemeine Geschäftsbedingungen für einen Altmietvertrag über eine Wohnung:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 11.10.2023 - 2 U 196/22
    Zum einen ist deren Anwendungsbereich vorliegend bereits nicht eröffnet, da diese nur dann zum Tragen kommt, wenn nach Ausschöpfung aller in Betracht kommender Auslegungsmöglichkeiten Zweifel verbleiben und zumindest zwei Auslegungsergebnisse rechtlich vertretbar sind (BGH, Urteil vom 8. September 2021 - VIII ZR 97/19, BeckRS 2021, 30598 Rn. 19; BGH, Urteil vom 20. Januar 2016 - VIII ZR 152/15, NZM 2016, 307, 308 Rn. 19; BGH, Urteil vom 3. Dezember 2014 - VIII ZR 224/13, NJW-RR 2015, 264, 265 Rn. 16), was vorliegend im Hinblick auf das eindeutige Auslegungsergebnis nicht der Fall ist.
  • BGH, 05.11.2015 - VII ZR 43/15

    Bauvertrag über die schlüsselfertige Errichtung einer Doppelhaushälfte:

  • OLG Saarbrücken, 17.04.2013 - 1 U 398/11

    Schuldnerverzug: Erstmalige Zusendung einer Rechnung an einen Verbraucher mit der

  • OLG Düsseldorf, 27.07.2016 - 22 U 54/16

    Kein Endtermin vereinbart: Wann muss das Bauvorhaben fertiggestellt sein?

  • BGH, 29.04.1992 - XII ZR 105/91

    Wirksamkeit einer Mahnung wegen nachehelichen Unterhalts vor Rechtskraft des

  • BGH, 19.11.1991 - X ZR 28/90

    Rechtmäßigkeit einer Befreiungsklausel; Schlüsseldienst

  • BGH, 16.12.1994 - V ZR 114/93

    Annahmeverzug hinsichtlich des Kaufpreises bei einem Grundstückskaufvertrag

  • OLG Koblenz, 25.09.2008 - 5 U 552/08

    Verzug eines Architekten mit der Vorlage von Konstruktionszeichnungen; Umfang des

  • OLG Düsseldorf, 07.03.1997 - 22 U 213/96

    Anforderungen an die Vereinbarung von Ausführungsfristen; Voraussetzungen eines

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