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   OLG Saarbrücken, 12.04.2024 - 1 Ws 42/24   

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https://dejure.org/2024,7664
OLG Saarbrücken, 12.04.2024 - 1 Ws 42/24 (https://dejure.org/2024,7664)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.04.2024 - 1 Ws 42/24 (https://dejure.org/2024,7664)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. April 2024 - 1 Ws 42/24 (https://dejure.org/2024,7664)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 2378/98

    Großer Lauschangriff: Erheblicher Teil der StPO-Regeln zur akustischen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.04.2024 - 1 Ws 42/24
    Wie jede staatliche Eingriffsmaßnahme muss die Anordnung jedoch verhältnismäßig (MüKo-StPO/Nestler, 1. Aufl., § 463a Rn. 16; SK-StPO/Paeffgen/Greco, 5. Aufl., § 463a Rn. 8), d.h. zum Erreichen des legitimen Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen (vgl. nur BVerfGE 109, 279, 335; 115, 320, 345; BVerfG NJW 2007, 2464, 2468) sein.
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.04.2024 - 1 Ws 42/24
    Wie jede staatliche Eingriffsmaßnahme muss die Anordnung jedoch verhältnismäßig (MüKo-StPO/Nestler, 1. Aufl., § 463a Rn. 16; SK-StPO/Paeffgen/Greco, 5. Aufl., § 463a Rn. 8), d.h. zum Erreichen des legitimen Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen (vgl. nur BVerfGE 109, 279, 335; 115, 320, 345; BVerfG NJW 2007, 2464, 2468) sein.
  • BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02

    Rasterfahndung II

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.04.2024 - 1 Ws 42/24
    Wie jede staatliche Eingriffsmaßnahme muss die Anordnung jedoch verhältnismäßig (MüKo-StPO/Nestler, 1. Aufl., § 463a Rn. 16; SK-StPO/Paeffgen/Greco, 5. Aufl., § 463a Rn. 8), d.h. zum Erreichen des legitimen Zwecks geeignet, erforderlich und angemessen (vgl. nur BVerfGE 109, 279, 335; 115, 320, 345; BVerfG NJW 2007, 2464, 2468) sein.
  • BVerfG, 09.12.2022 - 1 BvR 1345/21

    Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.04.2024 - 1 Ws 42/24
    Es werden lediglich Zufallserkenntnisse, etwa im Rahmen von unabhängig von der polizeilichen Beobachtung stattfindenden polizeilichen Kontrollen, bei der ausschreibenden Stelle zusammengeführt, um insbesondere verwendete Reiserouten sowie andere Zusammenhänge und Querverbindungen nachvollziehen zu können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2022 - 1 BvR 1345/21 -, juris, Rn. 174 f. zu § 35 Abs. 1 SOG MV; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. Januar 2023 - 10 C 22.113 -, juris zu Art. 36 PAG).
  • OLG München, 23.05.2006 - 3 VAs 35/06

    Anordnung der polizeilichen Beobachtung im Rahmen der Ausgestaltung der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.04.2024 - 1 Ws 42/24
    Zwar war die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Saarbrücken als das für die Durchführung der Führungsaufsicht verantwortliche Gericht zur Entscheidung über die Anfechtung der Anordnung der Leiterin der Führungsaufsichtsstelle beim Landgericht Landshut nach § 463a Abs. 2 StPO zuständig (vgl. OLG München, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 3 VAs 35/06 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30. April 2008 - 1 Ws 89/08 -, juris).
  • VGH Bayern, 12.01.2023 - 10 C 22.113

    Erfolglose Prozesskostenhilfebeschwerde: polizeiliche Beobachtung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.04.2024 - 1 Ws 42/24
    Es werden lediglich Zufallserkenntnisse, etwa im Rahmen von unabhängig von der polizeilichen Beobachtung stattfindenden polizeilichen Kontrollen, bei der ausschreibenden Stelle zusammengeführt, um insbesondere verwendete Reiserouten sowie andere Zusammenhänge und Querverbindungen nachvollziehen zu können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 9. Dezember 2022 - 1 BvR 1345/21 -, juris, Rn. 174 f. zu § 35 Abs. 1 SOG MV; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. Januar 2023 - 10 C 22.113 -, juris zu Art. 36 PAG).
  • OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 1 Ws 89/08
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.04.2024 - 1 Ws 42/24
    Zwar war die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Saarbrücken als das für die Durchführung der Führungsaufsicht verantwortliche Gericht zur Entscheidung über die Anfechtung der Anordnung der Leiterin der Führungsaufsichtsstelle beim Landgericht Landshut nach § 463a Abs. 2 StPO zuständig (vgl. OLG München, Beschluss vom 23. Mai 2006 - 3 VAs 35/06 -, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 30. April 2008 - 1 Ws 89/08 -, juris).
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