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   OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21   

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OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21 (https://dejure.org/2022,37065)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.12.2022 - 4 U 136/21 (https://dejure.org/2022,37065)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. Dezember 2022 - 4 U 136/21 (https://dejure.org/2022,37065)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Burhoff online

    Überholverbot, unübersichtliche Stelle, Gegenverkehr, Haftungsabwägung

  • openjur.de
  • bussgeldsiegen.de

    Überholverbot an unübersichtlichen Stellen - Haftungsabwägung bei Verkehrsunfall

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Das Verbot, an unübersichtlicher Stelle zu überholen (§ 5 Abs. 2 Satz 1 StVO), dient nicht nur dem Schutz des Gegenverkehrs, sondern auch des zu überholenden Verkehrsteilnehmers, der ebenfalls durch ein gegen § 5 Abs. 2 Satz 1 StVO verstoßendes Überholen gefährdet ...

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz nach einem Verkehrsunfall Überholverbot an unübersichtlicher Stelle Schutz des zu überholenden Verkehrsteilnehmers Haftungsabwägung bei einem berührungslosen Verkehrsunfall

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Leitsatz)

    Das Überholverbot an unübersichtlichen Stellen - Verbot dient auch dem Schutz des Überholten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Überholen an unübersichtlichen Stellen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Riskantes Überholmanöver vor einer Kurve - Autofahrer bremst wegen des Gegenverkehrs ab und bringt einige Rennradfahrer zu Fall

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verbot des Überholens an unübersichtlichen Stellen dient auch dem Schutz des Überholten - Mögliche Gefährdung des Überholten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2023, 458
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Saarbrücken, 19.07.2018 - 4 U 26/17

    Erstattung der Rechtsverfolgungskosten infolge eines Verkehrsunfalls

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21
    Kostenerstattung aufgrund des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs kann der Geschädigte vom Schädiger grundsätzlich nur insoweit verlangen, als seine Forderung diesem gegenüber auch objektiv berechtigt ist (BGH, Urteil vom 05.12.2017 - VI ZR 24/17, juris Rz. 7; Senat, Urteil vom 19.07.2018 - 4 U 26/17, juris Rn. 28).

    Der Wert des Feststellungsanspruchs ist vom Gericht unter Berücksichtigung aller Umstände nach freiem Ermessen festzusetzen (§ 3 ZPO), wobei den Wertangaben der Parteien, wenn sie nicht offensichtlich unzutreffend sind, erhebliches Gewicht zukommt (Senat, Urteil vom 19.07.2018 - 4 U 26/17, juris Rn. 35).

    Im Übrigen ist eine weitere Aufklärung der tatsächlichen Höhe dieser Positionen nur zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Rechtsverfolgungskosten vorliegend weder erforderlich noch prozessökonomisch (vgl. Senat, Urteil vom 19.07.2018 - 4 U 26/17, juris Rn. 35).

  • OLG Saarbrücken, 11.02.2021 - 4 U 8/20

    1. An die für den Entlastungsbeweis nach § 831 Abs. 1 Satz 2 BGB erforderliche

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21
    Insbesondere bei einem berührungslosen Unfall ist Voraussetzung für die Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem schädigenden Ereignis, dass es über seine bloße Anwesenheit an der Unfallstelle hinaus durch seine Fahrweise oder sonstige Verkehrsbeeinflussung zu der Entstehung des Schadens beigetragen hat (BGH, Urteil vom 22.11.2016 - VI ZR 533/15 -, juris Rn. 14 m.w.N.; Senat, Urteil vom 21.02.2021 - 4 U 8/20, juris Rn. 54).

    Ebenfalls nicht erforderlich ist, dass die von dem Geschädigten vorgenommene Ausweichreaktion aus seiner Sicht erforderlich war oder sich gar für ihn als die einzige Möglichkeit darstellte, um eine Kollision zu vermeiden (BGH, Urteil vom 21.09.2010 - VI ZR 263/09, juris Rn. 6; Senat, Urteil vom 11.11.2021 - 4 U 79/20, n.v.; Urteil vom 21.02.2021 - 4 U 8/20, juris Rn. 55).

    Ferner kann entgegen der Auffassung der Zweitberufung ein Mitverschulden des Klägers im Sinne von § 254 Abs. 1 BGB an den erlittenen Verletzungen nicht durch die Nutzung von Klickpedalen begründet werden (offengelassen in Senat, Urteil vom 11.02.2021 - 4 U 8/20 -, juris Rn. 60; vgl. auch BGH, Urteil vom 23.04.2020 - III ZR 251/17 -, juris Rn. 47).

  • BGH, 23.04.2020 - III ZR 251/17

    Kein Mitverschulden eines verunfallten Radfahrers, der zu spät vor einem über

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21
    Ferner kann entgegen der Auffassung der Zweitberufung ein Mitverschulden des Klägers im Sinne von § 254 Abs. 1 BGB an den erlittenen Verletzungen nicht durch die Nutzung von Klickpedalen begründet werden (offengelassen in Senat, Urteil vom 11.02.2021 - 4 U 8/20 -, juris Rn. 60; vgl. auch BGH, Urteil vom 23.04.2020 - III ZR 251/17 -, juris Rn. 47).

    Soweit die Zweitberufung dagegen einwendet, der Kläger hätte in Kenntnis dieser Situation noch vorausschauender und vorsichtiger fahren müssen, um jederzeit ein Anhalten und Ausklinken aus den Pedalen gewährleisten zu können, steht dem entgegen, dass die falsche Reaktion eines Verkehrsteilnehmers dann keinen vorwerfbaren Obliegenheitsverstoß darstellt, wenn dieser in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht vorhersehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgerechte unternimmt, um den Unfall zu verhüten (vgl. BGH, Urteil vom 23.04.2020 - III ZR 251/17 -, juris Rn. 44; OLG Schleswig, Urteil vom 28.09.2021 - 7 U 29/16 -, juris Rn. 61).

  • OLG Schleswig, 28.09.2021 - 7 U 29/16

    Schmerzensgeld in Höhe von 800.000,- EUR für schwerste, unfallbedingte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21
    Zwar ist davon auszugehen, dass die mit der Nutzung der Klickpedale einhergehende Zeitverzögerung beim Lösen der Füße von den Pedalen sich in Gefahrensituationen negativ auswirken kann (vgl. OLG Schleswig, Urteil vom 28.09.2021 - 7 U 29/16 -, juris Rn. 49 ff.).

    Soweit die Zweitberufung dagegen einwendet, der Kläger hätte in Kenntnis dieser Situation noch vorausschauender und vorsichtiger fahren müssen, um jederzeit ein Anhalten und Ausklinken aus den Pedalen gewährleisten zu können, steht dem entgegen, dass die falsche Reaktion eines Verkehrsteilnehmers dann keinen vorwerfbaren Obliegenheitsverstoß darstellt, wenn dieser in einer ohne sein Verschulden eingetretenen, für ihn nicht vorhersehbaren Gefahrenlage keine Zeit zu ruhiger Überlegung hat und deshalb nicht das Richtige und Sachgerechte unternimmt, um den Unfall zu verhüten (vgl. BGH, Urteil vom 23.04.2020 - III ZR 251/17 -, juris Rn. 44; OLG Schleswig, Urteil vom 28.09.2021 - 7 U 29/16 -, juris Rn. 61).

  • OLG Saarbrücken, 26.02.2015 - 4 U 26/14

    Schmerzensgeld bei Verkehrsunfall: Erhöhung wegen grober Fahrlässigkeit des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21
    Vielmehr ist die Schmerzensgeldhöhe in einer wertenden Gesamtschau aller Bemessungskriterien des konkreten Falls zu ermitteln, wobei die in vergleichbaren Fällen zugesprochenen Schmerzensgelder einen gewissen Anhaltspunkt bieten können, ohne jedoch zwingend zu einer bestimmten "richtigen" Schmerzensgeldhöhe zu führen (Senat, Urteil vom 26.02.2015 - 4 U 26/14, juris Rn. 47).

    Das Berufungsgericht darf es nicht dabei belassen zu prüfen, ob die Bemessung Rechtsfehler enthält, insbesondere ob das Gericht sich mit allen maßgeblichen Umständen ausreichend auseinandergesetzt und um eine angemessene Beziehung der Entschädigung zu Art und Dauer der Verletzungen bemüht hat (Senat, Urteil vom 26.02.2015 - 4 U 26/14, juris Rn. 48).

  • OLG Saarbrücken, 27.07.2010 - 4 U 585/09

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Vorteilsausgleich bei einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21
    Hierbei kommt es nicht zuletzt auf das Alter des Geschädigten an; denn ein und dieselbe Beeinträchtigung wird nicht in jedem Lebensalter gleich gravierend empfunden (Senat, Urteil vom 27.07.2010 - 4 U 585/09 - 166 -, juris Rn. 44 f. m.w.N.).

    Auch das Mitverschulden des Verletzten ist ein wichtiger Bemessungsfaktor, der freilich nicht zu einer quotenmäßigen Begrenzung des Anspruchs führen darf (Senat, Urteil vom 27.07.2010 - 4 U 585/09 -, juris Rn. 46; Grüneberg/Grüneberg, BGB, 81. Aufl. 2022, § 253 Rn. 20).

  • BGH, 05.12.2017 - VI ZR 24/17

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Gegenstandswert des Anspruchs auf Ersatz

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21
    Kostenerstattung aufgrund des materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruchs kann der Geschädigte vom Schädiger grundsätzlich nur insoweit verlangen, als seine Forderung diesem gegenüber auch objektiv berechtigt ist (BGH, Urteil vom 05.12.2017 - VI ZR 24/17, juris Rz. 7; Senat, Urteil vom 19.07.2018 - 4 U 26/17, juris Rn. 28).
  • OLG Naumburg, 30.09.2015 - 12 U 58/15

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem durch ein

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21
    Hierbei wurde in der Regel ein Seitenabstand von mindestens 1 m (OLG Naumburg NJW-RR 2016, 349; NK-GVR/Sebastian Gutt, 3. Aufl. 2021, StVO § 5 Rn. 29) bzw. von mindestens 1, 5 m (Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke/Heß, 27. Aufl. 2022, StVO § 5 Rn. 37a, jedoch ohne Nachweise aus der Rechtsprechung) angenommen.
  • AG Nordhorn, 07.05.2015 - 3 C 219/15

    Haftung bei Auffahrunfall anlässlich Rennrad-Trainingsfahrt im Pulk

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21
    Soweit das Landgericht auf das Urteil des AG Nordhorn (Urteil vom 07.05.2015 - 3 C 219/15 -, juris Rn. 14 ff.) Bezug genommen hat, weist die Erstberufung mit Recht darauf hin, dass sich aus den dortigen Erwägungen allenfalls ein gegenseitiger Verzicht auf den nach § 4 Abs. 1 StVO gebotenen Sicherheitsabstand innerhalb der Mitglieder des Pulks ergeben kann.
  • OLG Düsseldorf, 12.06.1995 - 1 U 213/94

    Teilnehmer; Breitensport; Ausscheren; Handzeichen; Richtungsänderung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.12.2022 - 4 U 136/21
    Wird bei organisierten (Sport-)Veranstaltungen im geschlossenen Verband (Pulk) gefahren, kann dies anders zu beurteilen sein (OLG Düsseldorf, Urteil vom 12.06.1995 - 1 U 213/94 -, juris).
  • BGH, 22.11.2016 - VI ZR 533/15

    Haftung bei Kfz-Unfall: Zurechnung des Betriebs eines Kraftfahrzeugs zu einem

  • BGH, 24.03.2015 - VI ZR 265/14

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftungsmerkmal "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeuges;

  • BGH, 21.09.2010 - VI ZR 263/09

    Fahrzeughalterhaftung: Unfall infolge einer objektiv nicht erforderlichen

  • BGH, 19.09.1974 - III ZR 73/72

    Geltendmachung von Nutzungsausfall für die Zeit eines Krankenhausaufenthalts

  • BGH, 11.01.1977 - VI ZR 268/74

    Kausalzusammenhang zwischen zu schneller Fahrweise und Unfall; Benutzung der

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