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   OLG Saarbrücken, 16.07.2008 - 5 U 135/06 - 27   

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https://dejure.org/2008,8757
OLG Saarbrücken, 16.07.2008 - 5 U 135/06 - 27 (https://dejure.org/2008,8757)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.07.2008 - 5 U 135/06 - 27 (https://dejure.org/2008,8757)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Juli 2008 - 5 U 135/06 - 27 (https://dejure.org/2008,8757)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • nomos.de PDF, S. 31

    Zur Übertragbarkeit der Rechtsprechung hinsichtlich fristloser Kündigung einer pKV auf die BU-Versicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung durch den Versicherer

  • Wolters Kluwer

    Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen unrichtiger Angaben des Versicherungsnehmers über den zuletzt ausgeübten Beruf; Anforderungen an den Nachweis einer psychischen Erkrankung

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § ... 260; ; ZPO § 263; ; ZPO § 264 Nr. 2; ; ZPO § 533; ; ZPO § 540 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; ; BGB § 314 Abs. 1; ; VVG § 34; ; VVG § 6 Abs. 3; ; B-BUZ § 2; ; B-BUZ § 2 Abs. 1; ; B-BUZ § 2 Abs. 2; ; B-BUZ § 7; ; B-BUZ § 8; ; B-BUZ § 14 Abs. 1

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BB-BUZ § 1; BB-BUZ § 2; BGB § 314
    Die Rechtsprechung zur fristlosen Kündigung eines Vertrags über eine private Krankenversicherung ist auf die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht ohne Weiteres übertragbar

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 314 Abs. 1
    Außerordentliche Kündigung einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung durch den Versicherer

  • rechtsportal.de

    Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung wegen unrichtiger Angaben des Versicherungsnehmers über den zuletzt ausgeübten Beruf; Anforderungen an den Nachweis einer psychischen Erkrankung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 344
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 03.10.1984 - IVa ZR 76/83

    Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung in der Krankenversicherung;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2008 - 5 U 135/06
    Speziell für den Bereich der Kranken- und Krankentagegeldversicherung ist anerkannt, dass dem Versicherer ein Festhalten am Versicherungsvertrag dann nicht mehr zugemutet werden kann, wenn der Versicherungsnehmer in besonders schwerwiegender Weise die Belange des Versicherers aus Eigennutz dadurch hintan stellt, dass er sich Versicherungsleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht (BGH, Urt. v. 03.10.1984 - IVa ZR 76/83 - VersR 1985, 54 f.; ebenso Senat, Urt. v. 23.11.2005 - 5 U 70/05-8 - VersR 2006, 644 [645]; OLG Hamm, VersR 2007, 236 [237]).

    Wie jeder andere Versicherungsvertrag schafft auch der Vertrag über die Berufsunfähigkeitsversicherung seinem Wesen nach eine auf gewisse Dauer angelegte Interessenverbindung (BGH, Urt. v. 03.10.1984 - IVa ZR 76/83 - VersR 1985, 54).

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2008 - 5 U 135/06
    Diese ist entsprechend § 264 Nr. 2 ZPO auch in der Berufung möglich (BGH, Urt. v. 19.03.2004 - V ZR 104/03 - NJW 2004, 2152 [2154]; Thomas/Putzo-Reichold, a.a.O., § 533 Rn. 11).
  • BGH, 07.02.1986 - V ZR 201/84

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage; Begriff des Feststellungsinteresses

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2008 - 5 U 135/06
    Diese kann durch die mit dem erstrebten Urteil verbundene Rechtskraftwirkung beseitigt werden (BGH, Urt. v. 07.02.1986 - V ZR 201/84 - NJW 1986, 2507 m.w.N.; Zöller-Greger, ZPO, 25. Aufl., § 256 Rn. 7).
  • BGH, 17.02.1993 - IV ZR 206/91

    Nachprüfungsverfahren zur Leistungspflicht bei der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2008 - 5 U 135/06
    Macht der Versicherer geltend, der Gesundheitszustand des Versicherungsnehmers habe sich zwischenzeitlich gebessert, weshalb nicht mehr von einer Berufsunfähigkeit ausgegangen werden könne, so trifft ihn insoweit im Prozess die Darlegungs- und Beweislast (BGH, Urt. v. 17.02.1993 - IV ZR 206/91 - VersR 1993, 562 [564]).
  • OLG Köln, 05.07.2005 - 24 U 12/05

    Heimliche Videoüberwachung der gemeinschaftlichen Waschküche eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2008 - 5 U 135/06
    Es kann somit dahin stehen, ob die im Rahmen einer von der Beklagten beauftragten Observation des Klägers heimlich gefertigten Bild- und Videoaufnahmen, die seine Tätigkeit im Betrieb im Dezember 2006 belegen, im Prozess verwertbar sind (vgl. dazu OLG Köln, NJW 2005, 2997; Musielak-Foerste, ZPO, 5. Aufl., § 286 Rn. 7, jew. m.w.N.).
  • BGH, 01.12.2004 - IV ZR 150/04

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Klage auf Feststellung des Fortbestandes

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2008 - 5 U 135/06
    Soweit der Kläger zunächst künftige Rentenzahlung sowie Feststellung der Beitragsbefreiung und Unwirksamkeit der Kündigung vom 07.04.2005 begehrt hat, war unter Vornahme eines 20%-igen Abschlages für die Feststellungsanträge jeweils der 3, 5-fache Jahresbetrag der vertraglich vereinbarten Rentenleistung und der Prämie anzusetzen (BGH, Beschl. v. 01.12.2004 - IV ZR 150/04 - VersR 2005, 959; Senat, Urt. v. 10.01.2001 - 5 U 737/00-70 - VersR 2002, 877 [879]).
  • BGH, 10.11.1977 - III ZR 39/76

    Fristlose Kündigung von Krediten durch die Bank ohne vorherige Warnung oder

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2008 - 5 U 135/06
    Es setzt voraus, dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessenlage eine Fortsetzung des Vertrags nicht mehr zumutbar ist (vgl. BGH, Urt. v. 10.11.1977 - III ZR 39/76 - NJW 1978, 947 [948]).
  • OLG Hamm, 24.02.2006 - 20 U 179/05

    Kündigung eines Versicherungsvertrages wegen Vorspiegelung einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2008 - 5 U 135/06
    Speziell für den Bereich der Kranken- und Krankentagegeldversicherung ist anerkannt, dass dem Versicherer ein Festhalten am Versicherungsvertrag dann nicht mehr zugemutet werden kann, wenn der Versicherungsnehmer in besonders schwerwiegender Weise die Belange des Versicherers aus Eigennutz dadurch hintan stellt, dass er sich Versicherungsleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht (BGH, Urt. v. 03.10.1984 - IVa ZR 76/83 - VersR 1985, 54 f.; ebenso Senat, Urt. v. 23.11.2005 - 5 U 70/05-8 - VersR 2006, 644 [645]; OLG Hamm, VersR 2007, 236 [237]).
  • OLG Saarbrücken, 23.11.2005 - 5 U 70/05

    Krankentagegeld: Fristlose Kündigung der Krankentagegeldversicherung aus

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2008 - 5 U 135/06
    Speziell für den Bereich der Kranken- und Krankentagegeldversicherung ist anerkannt, dass dem Versicherer ein Festhalten am Versicherungsvertrag dann nicht mehr zugemutet werden kann, wenn der Versicherungsnehmer in besonders schwerwiegender Weise die Belange des Versicherers aus Eigennutz dadurch hintan stellt, dass er sich Versicherungsleistungen erschleicht oder zu erschleichen versucht (BGH, Urt. v. 03.10.1984 - IVa ZR 76/83 - VersR 1985, 54 f.; ebenso Senat, Urt. v. 23.11.2005 - 5 U 70/05-8 - VersR 2006, 644 [645]; OLG Hamm, VersR 2007, 236 [237]).
  • OLG Saarbrücken, 10.01.2001 - 5 U 737/00

    Versicherer muss Kulanzcharakter einer befristeten Leistungszusage

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2008 - 5 U 135/06
    Soweit der Kläger zunächst künftige Rentenzahlung sowie Feststellung der Beitragsbefreiung und Unwirksamkeit der Kündigung vom 07.04.2005 begehrt hat, war unter Vornahme eines 20%-igen Abschlages für die Feststellungsanträge jeweils der 3, 5-fache Jahresbetrag der vertraglich vereinbarten Rentenleistung und der Prämie anzusetzen (BGH, Beschl. v. 01.12.2004 - IV ZR 150/04 - VersR 2005, 959; Senat, Urt. v. 10.01.2001 - 5 U 737/00-70 - VersR 2002, 877 [879]).
  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 80/95

    Zulässigkeit der Klageänderung bei Übergehen vom Antrag auf Herausgabe einer

  • OLG Saarbrücken, 06.02.2013 - 5 U 106/10

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung: Außerordentliche Kündigung des

    Ein die fristlose Kündigung rechtfertigender wichtiger Grund ist aber jedenfalls dann gegeben, wenn das Vertrauen des Versicherers in die Vertragstreue des Versicherungsnehmers so nachhaltig enttäuscht ist, dass ihm eine Fortsetzung des Vertrages auch unter Berücksichtigung dieser Interessenlage nicht mehr zumutbar ist (vgl. Senat, Urt. v. 16.7.2008 - 5 U 135/06 - VersR 2009, 344 verneinend für den Fall schlichter Falschangaben).
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