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   OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 2/21   

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https://dejure.org/2021,36093
OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 2/21 (https://dejure.org/2021,36093)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16.07.2021 - 5 U 2/21 (https://dejure.org/2021,36093)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 16. Juli 2021 - 5 U 2/21 (https://dejure.org/2021,36093)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 150; BGB § 311 Abs. 1
    Kein Leistungsherabsetzungsrecht des Lebensversicherers nach irrtümlicher Auszahlung des Rückkaufwerts an Zessionar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    In Ermangelung einer entsprechenden - vertraglichen oder gesetzlichen - Änderungsbefugnis ist ein Lebensversicherer nicht berechtigt, die Höhe der künftigen Leistungen aus einem Rentenversicherungsvertrag nach irrtümlicher Auszahlung des Rückkaufwertes einseitig unter ...

  • rechtsportal.de

    Feststellung des unveränderten Fortbestandes eines Rentenversicherungsvertrages; Einseitige Vertragsanpassung; Irrtümliche Auszahlung eines Rückkaufwertes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein einseitiges Änderungsrecht für Versicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2021, 1415
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 05.07.2017 - VIII ZR 163/16

    Stromverträge: Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 2/21
    Die Parteien können daher den Inhalt eines Schuldverhältnisses vertraglich in jeder beliebigen Hinsicht abändern, vorausgesetzt, dass die Änderung noch während der ursprünglich vereinbarten Laufzeit des Vertrages wirksam werden soll; eine einseitige Vertragsänderung ist dagegen nur möglich, wenn dies im Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist oder von den Parteien vereinbart wurde (BGH, Urteil vom 5. Juli 2017 - VIII ZR 163/16, NJW-RR 2017, 1206; Emmerich, in: MünchKomm-BGB a.a.O. § 311 Rn. 12; Ballhaus, in: RGRK 12. Aufl., § 305 Rn. 6).
  • BGH, 17.03.1999 - IV ZR 218/97

    Bedingungsanpassungsklausel in Allgemeinen Versicherungsbedingungen unwirksam

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 2/21
    Dass die Vertragsbedingungen eine - bei dieser Sachlage ohnehin nur unter engen Voraussetzungen zulässige - Ermächtigung an den Versicherer enthalten, den Vertragsinhalt während der Laufzeit einseitig zu ändern (vgl. BGH, Urteil vom 17. März 1999 - IV ZR 218/97, BGHZ 141, 153; Wandt, in: Beckmann/Matusche-Beckmann, a.a.O., § 11 Rn. 69 ff., jeweils auch zur problematischen Frage der Wirksamkeit solcher "Anpassungsklauseln"), kann ebenfalls nicht festgestellt werden.
  • BGH, 26.04.2017 - IV ZR 126/16

    Private Rentenversicherung mit Versorgung in Form von Witwenrente:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 2/21
    Eine ggf. zur Vertragsanpassung führende Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 Abs. 1 BGB; zur Anwendbarkeit auf die Lebensversicherung BGH, Urteil vom 26. April 2017 - IV ZR 126/16, VersR 2017, 741) lag definitionsgemäß nicht vor; denn dass dem Beklagten aufgrund der von ihm fälschlich bewirkten Auszahlung möglicherweise ein Rückforderungsanspruch gegen den Kläger in Höhe des im Jahre 2016 ausgekehrten Rückkaufswertes zusteht, begründet keine schwerwiegende Veränderung von Umständen, die zur Grundlage des Vertrages geworden sind, und fällt allein in die Risikosphäre des Beklagten.
  • BGH, 11.09.2019 - IV ZR 20/18

    Führen des Fehlens eines Neubemessungsvorbehalts in der Erklärung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 2/21
    Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass gerade Versicherungsverhältnisse in besonderem Maße von Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte beherrscht werden (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 11. September 2019 - IV ZR 20/18, VersR 2019, 1412).
  • BGH, 23.07.1997 - IV ZR 38/97

    Streitwert für Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 2/21
    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Wert einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer Lebensversicherung auf den Todes- oder Erlebensfall nach der Versicherungssumme unter Abzug eines Feststellungsabschlags von 20 Prozent zu bestimmen (BGH, Beschluss vom 23. Juli 1997 - IV ZR 38/97, NJW-RR 1997, 1562; Beschluss vom 29. Juni 1994 - IV ZR 9/94, BGHR ZPO § 3 Feststellungsantrag 3); dass dieser vorliegend bei Nichtausübung des Kapitalwahlrechtes bedingungsgemäß verrentet wird, ist mit Blick auf § 9 Satz 2 ZPO unmaßgeblich.
  • OLG Bamberg, 13.03.1997 - 1 U 160/96

    Voraussetzungen für die Einbeziehung geänderter Allgemeiner

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 2/21
    Dementsprechend setzt eine Vertragsänderung auch hier grundsätzlich eine vertragliche Vereinbarung und damit die Zustimmung des Versicherungsnehmers voraus (vgl. Senat, Urteil vom 25. November 1987 - 5 U 35/87, VersR 1989, 245; OLG Bamberg, VersR 1998, 833, jew. zur Einbeziehung neuerer AVB in einen laufenden Vertrag).
  • OLG Saarbrücken, 25.11.1987 - 5 U 35/87

    Haftpflichtansprüche aus Schadensfällen Angehöriger; Jeweilig geltende Fassung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 2/21
    Dementsprechend setzt eine Vertragsänderung auch hier grundsätzlich eine vertragliche Vereinbarung und damit die Zustimmung des Versicherungsnehmers voraus (vgl. Senat, Urteil vom 25. November 1987 - 5 U 35/87, VersR 1989, 245; OLG Bamberg, VersR 1998, 833, jew. zur Einbeziehung neuerer AVB in einen laufenden Vertrag).
  • BGH, 29.06.1994 - IV ZR 9/94

    Festsetzung des Wertes der Beschwer für eine Klage auf Feststellung des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 16.07.2021 - 5 U 2/21
    Nach gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung ist der Wert einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer Lebensversicherung auf den Todes- oder Erlebensfall nach der Versicherungssumme unter Abzug eines Feststellungsabschlags von 20 Prozent zu bestimmen (BGH, Beschluss vom 23. Juli 1997 - IV ZR 38/97, NJW-RR 1997, 1562; Beschluss vom 29. Juni 1994 - IV ZR 9/94, BGHR ZPO § 3 Feststellungsantrag 3); dass dieser vorliegend bei Nichtausübung des Kapitalwahlrechtes bedingungsgemäß verrentet wird, ist mit Blick auf § 9 Satz 2 ZPO unmaßgeblich.
  • OLG Saarbrücken, 13.12.2023 - 5 U 4/23

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklungsansprüche bei Leistung eines Schuldner

    Die gegen dieses Urteil eingelegte Berufung des hiesigen Klägers wurde mit - rechtskräftigem - Urteil des Senats vom 16. Juli 2021 - 5 U 2/21 (veröff. u.a in VersR 2021, 1415) hinsichtlich des Feststellungsausspruches zurückgewiesen mit der Begründung, der hiesige Kläger sei schon mangels einer entsprechenden - vertraglichen oder gesetzlichen - Abänderungsbefugnis nicht dazu berechtigt gewesen, die Höhe der künftigen Leistungen aus einem Rentenversicherungsvertrag nach irrtümlicher Auszahlung des Rückkaufwertes einseitig unter Verrechnung mit seinem möglichen Rückforderungsanspruch herabzusetzen.

    Hiervon ausgehend, entfaltet die - nur - vom Landgericht Saarbrücken im Vorprozess hinsichtlich der vermeintlichen Verrechnung des Rückerstattungsanspruchs des Klägers gegenüber dem Versicherungsnehmer erstinstanzlich vertretene Rechtsansicht, der Bereicherungsausgleich habe zwischen den Parteien des hiesigen Rechtsstreits zu erfolgen, keine Interventionswirkung, weil diese Erwägung nach der - insoweit maßgeblichen - Begründung des nachfolgend ergangenen rechtskräftigen Senatsurteils vom 16. Juli 2021 - 5 U 2/21, mit dem die Berufung des hiesigen Klägers insoweit zurückgewiesen wurde, nicht erheblich gewesen ist.

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