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   OLG Saarbrücken, 19.05.2021 - 5 W 27/21   

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OLG Saarbrücken, 19.05.2021 - 5 W 27/21 (https://dejure.org/2021,22873)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19.05.2021 - 5 W 27/21 (https://dejure.org/2021,22873)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 19. Mai 2021 - 5 W 27/21 (https://dejure.org/2021,22873)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Befangenheit eines mit der Begutachtung eines Versicherungsschadens bestellten Sachverständigen

  • rechtsportal.de

    Befangenheit eines mit der Begutachtung eines Versicherungsschadens bestellten Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    "Stark beleidigende" Aussagen des Klägers machen Gutachter nicht befangen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    "Stark beleidigende" Aussagen des Klägers machen den Gutachter nicht befangen! (IBR 2021, 607)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 15.03.2005 - VI ZB 74/04

    Frist für die Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2021 - 5 W 27/21
    Das Landgericht hat das neuerliche, mit Blick auf die nunmehr gerügten Umstände auch fristgerecht, nämlich unverzüglich angebrachte (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB; vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, 1869; Greger, in: Zöller, ZPO 33. Aufl., § 406 Rn. 11) Befangenheitsgesuch zu Recht mit einer ausführlichen und in jeder Hinsicht zutreffenden Begründung zurückgewiesen.

    Dies setzt - von dem Standpunkt der ablehnenden Partei aus bei vernünftiger Betrachtung - die Befürchtung voraus, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (BGH, a.a.O.; Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, 1869; Senat, Beschluss vom 11. März 2008 - 5 W 42/08-16, NJW-RR 2008, 1087; Beschluss vom 10. August 2015 - 5 W 63/15).

    Die wirkliche oder vermeintliche Unzulänglichkeit oder Fehlerhaftigkeit der sachverständigen Begutachtung oder ein Mangel an Sachkunde mögen die Anordnung der Ergänzung oder Erläuterung des Gutachtens oder eine neue Begutachtung durch denselben oder einen anderen Sachverständigen erforderlich machen; die Ablehnung des Sachverständigen rechtfertigten sie nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, 1869; Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017- 5 W 56/17; Beschluss vom 24. April 2020 - 5 W 16/20).

  • BGH, 11.04.2013 - VII ZB 32/12

    Honorarprozess des Architekten: Sachverständigenablehnung wegen Überschreitung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2021 - 5 W 27/21
    Wie das Landgericht in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Senats richtig ausführt, liegt eine zur Ablehnung eines Sachverständigen berechtigende Besorgnis der Befangenheit nur dann vor, wenn vom Standpunkt der ablehnenden Partei aus genügend objektive Gründe vorhanden sind, die in den Augen einer verständigen Partei geeignet sind, Zweifel an der Unparteilichkeit des Sachverständigen zu erregen (BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - VII ZB 32/12, NJW-RR 2013, 851).

    Die Befürchtung fehlender Unparteilichkeit kann berechtigt sein, wenn der Sachverständige den Gutachterauftrag in einer Weise erledigt, dass sie als Ausdruck einer unsachlichen Grundhaltung gegenüber einer Partei gedeutet werden kann (BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - VII ZB 32/12, NJW-RR 2013, 851).

  • OLG Stuttgart, 14.07.2017 - 13 W 13/17

    Ablehnung eines Sachverständigen: Bezeichnung der berechtigten Frage einer Partei

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2021 - 5 W 27/21
    Das kann etwa der Fall sein, wenn der Sachverständige seine Befugnisse überschreitet, etwa wenn er selbständig Beweise würdigt und nicht vorgegebene Anknüpfungstatsachen zugrunde legt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - XII ZB 280/15, BGHZ 212, 155, 167), wenn er den Eindruck erweckt, er halte eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen oder er schenke den Angaben des Gegners mehr Glauben (Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017- 5 W 56/17, m.w.N.), oder wenn er auf einen Vorhalt oder eine Frage völlig unangemessen reagiert (Greger, in: Zöller, a.a.O., § 406 Rn. 7; vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2017, 1088; KG, VersR 2009, 566).

    Die Besorgnis einer Befangenheit kann zwar vorliegen, wenn Äußerungen eines Sachverständigen evident unsachlich oder unangemessen, herabsetzend oder beleidigend sind (OLG Stuttgart, NJW-RR 2017, 1088; Zimmermann, in: MünchKomm-ZPO 6. Aufl., § 406 Rn. 7).

  • OLG München, 20.03.1980 - 25 W 920/80

    Ungünstiges Gutachten; Ablehnung des Sachverständigen; Befangenheit; Überhöhte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2021 - 5 W 27/21
    Im Übrigen wäre selbst eine angeblich zu hohe Entschädigungsforderung des Sachverständigen im Allgemeinen kein Ablehnungsgrund, sondern grds. mit den dafür vorgesehenen Rechtsbehelfen zu bekämpfen (vgl. OLG München, VersR 1980, 1124; Greger, in: Zöller, a.a.O., § 406 Rn. 9).
  • BGH, 05.10.2016 - XII ZB 280/15

    Erste Entscheidung des BGH zum Umgangsrecht des biologischen Vaters nach der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2021 - 5 W 27/21
    Das kann etwa der Fall sein, wenn der Sachverständige seine Befugnisse überschreitet, etwa wenn er selbständig Beweise würdigt und nicht vorgegebene Anknüpfungstatsachen zugrunde legt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - XII ZB 280/15, BGHZ 212, 155, 167), wenn er den Eindruck erweckt, er halte eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen oder er schenke den Angaben des Gegners mehr Glauben (Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017- 5 W 56/17, m.w.N.), oder wenn er auf einen Vorhalt oder eine Frage völlig unangemessen reagiert (Greger, in: Zöller, a.a.O., § 406 Rn. 7; vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2017, 1088; KG, VersR 2009, 566).
  • OLG Saarbrücken, 11.03.2008 - 5 W 42/08

    Befangenheit eines gerichtlich bestellten Sachverständigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2021 - 5 W 27/21
    Dies setzt - von dem Standpunkt der ablehnenden Partei aus bei vernünftiger Betrachtung - die Befürchtung voraus, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (BGH, a.a.O.; Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, 1869; Senat, Beschluss vom 11. März 2008 - 5 W 42/08-16, NJW-RR 2008, 1087; Beschluss vom 10. August 2015 - 5 W 63/15).
  • OLG Köln, 17.06.2020 - 5 W 16/20

    Zahnarzthaftungsprozess - Streitwert - Zusammenrechnung der Werte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2021 - 5 W 27/21
    Die wirkliche oder vermeintliche Unzulänglichkeit oder Fehlerhaftigkeit der sachverständigen Begutachtung oder ein Mangel an Sachkunde mögen die Anordnung der Ergänzung oder Erläuterung des Gutachtens oder eine neue Begutachtung durch denselben oder einen anderen Sachverständigen erforderlich machen; die Ablehnung des Sachverständigen rechtfertigten sie nicht (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2005 - VI ZB 74/04, NJW 2005, 1869; Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017- 5 W 56/17; Beschluss vom 24. April 2020 - 5 W 16/20).
  • KG, 06.09.2007 - 12 W 52/07

    Befangenheit des Sachverständigen: Unsachliche Reaktion auf einen Vorhalt des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2021 - 5 W 27/21
    Das kann etwa der Fall sein, wenn der Sachverständige seine Befugnisse überschreitet, etwa wenn er selbständig Beweise würdigt und nicht vorgegebene Anknüpfungstatsachen zugrunde legt (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2016 - XII ZB 280/15, BGHZ 212, 155, 167), wenn er den Eindruck erweckt, er halte eine streitige Behauptung zu Lasten einer Partei für erwiesen oder er schenke den Angaben des Gegners mehr Glauben (Senat, Beschluss vom 7. Dezember 2017- 5 W 56/17, m.w.N.), oder wenn er auf einen Vorhalt oder eine Frage völlig unangemessen reagiert (Greger, in: Zöller, a.a.O., § 406 Rn. 7; vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2017, 1088; KG, VersR 2009, 566).
  • OLG Saarbrücken, 03.07.2020 - 5 U 89/19

    1. Der Nachweis, dass konkrete Schäden auf ein bestimmtes Sturmereignis

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2021 - 5 W 27/21
    Dass er nicht bereit oder in der Lage wäre, den Gutachtenauftrag persönlich auszuführen (§ 407a Abs. 3 ZPO; dazu Greger, in: Zöller, ZPO 33. Aufl. § 407a Rn. 2; Senat, Urteil vom 3. Juli 2020 - 5 U 89/19, VersR 2020, 1448), wie die Beschwerde unter Hinweis auf vermeintliche gesundheitliche Einschränkungen mutmaßt, ist nicht erkennbar.
  • OLG Saarbrücken, 07.08.2008 - 5 W 151/08

    Richterablehnung: Bedanken für Anregungen der Parteien zur Verfahrensführung in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 19.05.2021 - 5 W 27/21
    Davon abgesehen, ist aber auch eine drastische Ausdrucksweise grundsätzlich hinzunehmen, wenn sie nicht in dem Sinne unangebracht ist, dass sie auf den Adressaten unsachlich oder verletzend wirkt (vgl. zur Richterablehnung Senat, Beschluss vom 7. August 2008 - 5 W 151/08-56, NJW-RR 2009, 287, m.w.N.).
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