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   OLG Saarbrücken, 26.03.2021 - 6 UF 46/21   

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https://dejure.org/2021,9649
OLG Saarbrücken, 26.03.2021 - 6 UF 46/21 (https://dejure.org/2021,9649)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.03.2021 - 6 UF 46/21 (https://dejure.org/2021,9649)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. März 2021 - 6 UF 46/21 (https://dejure.org/2021,9649)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • familienrecht-deutschland.de

    Inobhutnahme eines Kindes durch das Jugendamt; Beschwerdeberechtigung gegen eine familiengerichtliche Entscheidung mit Absehen von Massnahmen nach §§ 1666, 1666a BGB.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Inobhutnahme eines Kindes Beschwerdeberechtigung eines Jugendamtes Örtlich zuständiges Jugendamt Auseinanderfallen einer örtlichen Zuständigkeit Keine Doppelzuständigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2021, 1223
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.11.2013 - XII ZB 569/12

    Sorgerechtsverfahren: Sachliche Zuständigkeit des mitwirkenden Jugendamtes in

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.03.2021 - 6 UF 46/21
    Wie der Senat in seiner Hinweisverfügung vom 18. März 2021 dargelegt hat, ist nach höchstrichterlicher, vom Senat vorbehaltlos geteilter Auffassung allein dasjenige Jugendamt i.S. von § 59 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 162 Abs. 3 S. 2 FamFG beschwerdebefugt, welches nach § 162 Abs. 1 S. 1 FamFG anzuhören und hierfür zuständig ist (BGH FamRZ 2014, 375, juris Rz. 12; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 16. Juli 2018 - 9 WF 117/17 -, FamRZ 2019, 51; OLG Frankfurt, FamRZ 2017, 244; Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht, 8. Aufl. 2021, § 9 Rn. 24; vgl. auch BGH FamRZ 2015, 1699).

    Die - hier allein der Erörterung bedürfende - örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach § 87 b Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 86 SGB VIII (BGH FamRZ 2014, 375, juris Rz. 12; Keidel/Engelhardt, FamFG, 20. Aufl., § 162, Rz. 6).

    Für eine Doppelzuständigkeit streiten daher keine tragfähigen Sachgründe, vielmehr würde diese die Handhabbarkeit des Verfahrens eher nicht erleichtern, was vor dem Hintergrund des Beschleunigungsgebots (§ 155 Abs. 1 FamFG) nicht übersehen werden darf, zumal bloße Praktibilitätserwägungen in Zuständigkeitsfragen nicht ausschlaggebend sein können (vgl. BGH FamRZ 2014, 375, juris Rz. 14).

  • BGH, 08.10.2014 - XII ZB 406/13

    Verfahren über die Einrichtung einer Ergänzungspflegschaft:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.03.2021 - 6 UF 46/21
    Aus dieser Vorschrift lässt sich schließen, dass einer Behörde nur dann zur Wahrung des von ihr vertretenen öffentlichen Interesses eine Beschwerdeberechtigung zustehen soll, wenn ihr eine solche spezialgesetzlich eingeräumt ist (BGH FamRZ 2018, 937; 2015, 42).

    Nachdem auch die nur für Antragsverfahren geltende Regelung in § 59 Abs. 2 dem Kreisjugendamt N. im vorliegenden Amtsverfahren keine Beschwerdeberechtigung vermitteln kann (siehe dazu BGH FamRZ 2015, 42), ist das Rechtsmittel des Beschwerdeführers - wie vom Senat angekündigt - als unzulässig zu verwerfen.

  • OLG Frankfurt, 09.08.2016 - 5 UF 169/16

    Notwendigkeit der Ermittlung des tatsächlichen Alters eines vermeintlich

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.03.2021 - 6 UF 46/21
    Wie der Senat in seiner Hinweisverfügung vom 18. März 2021 dargelegt hat, ist nach höchstrichterlicher, vom Senat vorbehaltlos geteilter Auffassung allein dasjenige Jugendamt i.S. von § 59 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 162 Abs. 3 S. 2 FamFG beschwerdebefugt, welches nach § 162 Abs. 1 S. 1 FamFG anzuhören und hierfür zuständig ist (BGH FamRZ 2014, 375, juris Rz. 12; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 16. Juli 2018 - 9 WF 117/17 -, FamRZ 2019, 51; OLG Frankfurt, FamRZ 2017, 244; Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht, 8. Aufl. 2021, § 9 Rn. 24; vgl. auch BGH FamRZ 2015, 1699).
  • OLG Karlsruhe, 21.12.2018 - 18 UF 254/18

    Sorgerechtsverfahren: Beschwerdebefugnis des Jugendamtes bei vorläufiger

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.03.2021 - 6 UF 46/21
    Soweit das Oberlandesgericht Karlsruhe sich - allerdings nicht entscheidungstragend - dahin geäußert hat, dass in einer Fallgestaltung wie der vorliegenden, in der die örtliche Zuständigkeit auseinanderfalle, viel dafür spreche, davon auszugehen, dass beide Jugendämter anzuhören und damit für beschwerdeberechtigt zu halten seien (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 21. Dezember 2018 - 18 UF 254/18 -, juris Rz. 10), vermag dieses nicht näher begründete obiter dictum, das auch - soweit ersichtlich - weder in der Rechtsprechung noch in der familienverfahrensrechtlichen Literatur Unterstützung gefunden hat, den Senat nicht zu überzeugen.
  • BGH, 28.04.2010 - XII ZB 180/06

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten vor der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.03.2021 - 6 UF 46/21
    Der Mutter ist die von ihr für die Beschwerdeinstanz nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe zu versagen, weil einem Rechtsmittelgegner Verfahrenskostenhilfe erst gewährt werden kann, wenn das Rechtsmittel begründet worden ist und die Voraussetzungen für eine Verwerfung des Rechtsmittels nicht gegeben sind (BGH FamRZ 2016, 1449; 2010, 1147).
  • BGH, 28.09.2016 - XII ZB 251/16

    Kostenentscheidung im Umgangsverfahren: Beteiligtenstellung des Jugendamts;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.03.2021 - 6 UF 46/21
    Dem hier nicht nach §§ 87 b Abs. 1 S. 1, 86 SGB VIII zur Mitwirkung am vorliegenden Verfahren berufenen Kreisjugendamt N. kann - anders als etwa einem Amtsvormund (BGH FamRZ 2018, 601; vgl. auch BGH FamRZ 2017, 50) - auch keine Beschwerdeberechtigung aus § 59 Abs. 1 FamFG zugebilligt werden.
  • BGH, 21.03.2018 - XII ZB 458/17

    Beschwerderecht der zuständigen Verwaltungsbehörde hinsichtlich der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.03.2021 - 6 UF 46/21
    Aus dieser Vorschrift lässt sich schließen, dass einer Behörde nur dann zur Wahrung des von ihr vertretenen öffentlichen Interesses eine Beschwerdeberechtigung zustehen soll, wenn ihr eine solche spezialgesetzlich eingeräumt ist (BGH FamRZ 2018, 937; 2015, 42).
  • OLG Saarbrücken, 11.07.2018 - 9 WF 117/17

    Verfahren über die Aufhebung einer Einzelvormundschaft: Beschwerdeberechtigung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.03.2021 - 6 UF 46/21
    Wie der Senat in seiner Hinweisverfügung vom 18. März 2021 dargelegt hat, ist nach höchstrichterlicher, vom Senat vorbehaltlos geteilter Auffassung allein dasjenige Jugendamt i.S. von § 59 Abs. 3 FamFG i.V.m. § 162 Abs. 3 S. 2 FamFG beschwerdebefugt, welches nach § 162 Abs. 1 S. 1 FamFG anzuhören und hierfür zuständig ist (BGH FamRZ 2014, 375, juris Rz. 12; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 16. Juli 2018 - 9 WF 117/17 -, FamRZ 2019, 51; OLG Frankfurt, FamRZ 2017, 244; Völker/Clausius, Sorge- und Umgangsrecht, 8. Aufl. 2021, § 9 Rn. 24; vgl. auch BGH FamRZ 2015, 1699).
  • BGH, 08.06.2016 - XII ZB 501/15

    Betreuungsverfahren: Rechtsbeschwerde gegen die Betreuerentlassung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.03.2021 - 6 UF 46/21
    Der Mutter ist die von ihr für die Beschwerdeinstanz nachgesuchte Verfahrenskostenhilfe zu versagen, weil einem Rechtsmittelgegner Verfahrenskostenhilfe erst gewährt werden kann, wenn das Rechtsmittel begründet worden ist und die Voraussetzungen für eine Verwerfung des Rechtsmittels nicht gegeben sind (BGH FamRZ 2016, 1449; 2010, 1147).
  • BGH, 24.01.2018 - XII ZB 383/17

    Vormundschaftssache: Beschwerdeberechtigung des Vormunds; Eintritt der

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.03.2021 - 6 UF 46/21
    Dem hier nicht nach §§ 87 b Abs. 1 S. 1, 86 SGB VIII zur Mitwirkung am vorliegenden Verfahren berufenen Kreisjugendamt N. kann - anders als etwa einem Amtsvormund (BGH FamRZ 2018, 601; vgl. auch BGH FamRZ 2017, 50) - auch keine Beschwerdeberechtigung aus § 59 Abs. 1 FamFG zugebilligt werden.
  • BGH, 15.07.2015 - XII ZB 30/15

    Vormundsbestellungsverfahren für einen minderjährigen, ausländischen Flüchtling:

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