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   OLG Saarbrücken, 26.04.2016 - 1 W 10/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,11429
OLG Saarbrücken, 26.04.2016 - 1 W 10/16 (https://dejure.org/2016,11429)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26.04.2016 - 1 W 10/16 (https://dejure.org/2016,11429)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 26. April 2016 - 1 W 10/16 (https://dejure.org/2016,11429)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 767 Abs 2 ZPO, § 775 Nr 5 ZPO, § 843 ZPO
    Zwangsvollstreckung: Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsabwehrklage trotz möglichem Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung bei streitiger Erfüllungswirkung geleisteter Zahlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis für eine nachträglich geleistete Zahlungen gestützte Vollstreckungsgegenklage

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 775 Nr. 5; ZPO § 767
    Rechtsschutzbedürfnis für eine nachträglich geleistete Zahlungen gestützte Vollstreckungsgegenklage

  • rechtsportal.de

    ZPO § 775 Nr. 5 ; ZPO § 767
    Rechtsschutzbedürfnis für eine nachträglich geleistete Zahlungen gestützte Vollstreckungsgegenklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Vollstreckungsabwehrklage

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.04.2016 - 1 W 10/16
    Die Verteidigungsanzeige ist daher unschädlich, so lange in der Klagerwiderungsfrist kein auf Klageabweisung gerichteter Sachantrag angekündigt wird (BGH MDR 2007, 233).
  • BGH, 09.02.2006 - IX ZB 160/04

    Rechtsfolgen der Feststellung einer vorläufig bestrittenen, rechtshängigen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.04.2016 - 1 W 10/16
    Zutreffend geht das Landgericht davon aus, dass der Rechtsgedanke der fehlenden Klageveranlassung des Beklagten aus § 93 ZPO ebenfalls anzuwenden (BGH NJW-RR 2006, 773, 774) und zu prüfen ist, ob der Kläger die Klage mutwillig erhoben hat.
  • BGH, 07.05.2007 - VI ZR 233/05

    Zum Unterlassensanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen - Stolpe

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.04.2016 - 1 W 10/16
    Dabei wird im allgemeinen der ohne die Erledigung zu erwartende Verfahrensausgang den Ausschlag geben (BGH NJW 2007, 3429), d.h. regelmäßig hat der die Kosten zu tragen, dem sie auch nach den allgemeinen kostenrechtlichen Bestimmungen der ZPO (§§ 91-97, 100, 101 ZPO) aufzuerlegen gewesen wären (BGH NJW 2000, 3429; Zöller-Vollkommer, ZPO, 31. Aufl. Rn. 24 zu § 91 a mwN).
  • BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99

    Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.04.2016 - 1 W 10/16
    Dabei wird im allgemeinen der ohne die Erledigung zu erwartende Verfahrensausgang den Ausschlag geben (BGH NJW 2007, 3429), d.h. regelmäßig hat der die Kosten zu tragen, dem sie auch nach den allgemeinen kostenrechtlichen Bestimmungen der ZPO (§§ 91-97, 100, 101 ZPO) aufzuerlegen gewesen wären (BGH NJW 2000, 3429; Zöller-Vollkommer, ZPO, 31. Aufl. Rn. 24 zu § 91 a mwN).
  • BGH, 22.06.1977 - VIII ZR 5/76

    Zulässigkeit der Feststellungsklage des Drittschuldners

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 26.04.2016 - 1 W 10/16
    Das Rechtsschutzinteresse kann, in diesem rechtlichen Ansatz ist dem Landgericht zuzustimmen, auch dann fehlen, wenn der Schuldner auf einfacherem oder billigerem Weg zum gleichen Ziel kommen kann (BGH NJW 1977, 1881; Musielak-Voit, ZPO, 12. Aufl. Rn. 19 zu § 767 mwN).
  • BGH, 21.03.2019 - IX ZB 54/18

    Kostenentscheidung: Vorliegen eines sofortigen Anerkenntnisses nach Anordnung des

    So wird vertreten, dass ein Beklagter in diesem Fall das Kostenprivileg des § 93 ZPO verliert (OLGR Karlsruhe 2003, 198; OLGR Karlsruhe 2004, 513, 514; OLGR Brandenburg 2005, 523, 524; KG Berlin, Beschluss vom 10. Mai 2007 - 20 SCH 14/06, juris Rn. 13; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20. November 2007 - 5 W 51/07, juris Rn. 5; OLG Naumburg, FamRZ 2008, 1643; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 26. April 2016 - 1 W 10/16, juris, Rn. 28 f; Zöller/Herget, ZPO, 32. Aufl., § 93 Rn. 4; Prütting/Gehrlein/Schneider, ZPO, 10. Aufl., § 93 Rn. 3; MünchKomm-ZPO/Schulz, 5. Aufl., § 93 Rn. 14; Deichfuß, MDR 2004, 190, 192).
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