Rechtsprechung
OLG Schleswig, 11.10.2005 - 2 W 192/05 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen der Bestimmung des zuständigen Gerichtes in Betreuungssachen; Anforderungen an das Vorliegen eines wichtigen Grundes für die Abgabe des Verfahrens im Sinne von § 65a Abs. 1 Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG) in Verbindung ...
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Wichtiger Grund für die Abgabe einer Betreuungssache an ein anderes Gericht
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGG § 46 Abs. 2 § 65a Abs. 1
Zuständigkeit bei Änderung des gewöhnlichen Aufenthalts in Betreuungssachen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Ratzeburg - 2 AR 82/05
- AG Berlin-Charlottenburg, 11.10.2005 - 51 XVII M 114
- OLG Schleswig, 11.10.2005 - 2 W 192/05
Papierfundstellen
- NJW-RR 2006, 371
- FGPrax 2006, 23
- FamRZ 2006, 506 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Celle, 09.09.1992 - 17/92
Auszug aus OLG Schleswig, 11.10.2005 - 2 W 192/05
Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere auch die Interessen des Betreuers an der Erleichterung seiner Amtsführung sowie an einem möglichst unbeschwerlichen Kontakt zum Vormundschaftsgericht (BayObLGZ 1996, 274, 276 = FamRZ 1997, 438.439; OLG Hamm FamRZ 1993, 220).Dabei verkennt der Senat nicht, dass gerade die Neufassung des § 65a FGG eine rationale Arbeit der Vormundschaftsgerichte befördern will; die erleichterte Abgabemöglichkeit soll insbesondere darauf hinwirken, dass lange Anreisen des Vormundschaftsrichters zum Aufenthaltsort des Betroffenen zwecks Durchführung von Anhörungen vermieden werden (vgl. BT-Drs. 15/2494, S. 18, 40;… Probst, Betreuungs- und Unterbringungsverfahren, 2005, S. 27 Rdn. 12; gegen eine Berücksichtigung der Belange des Vormundschaftsgerichts noch OLG Celle FamRZ 1993, 220 f.).
- BayObLG, 05.11.1996 - 3Z AR 81/96
Maßgeblichkeit von Zweckmäßigkeitserwägungen bei Abgabe eines …
Auszug aus OLG Schleswig, 11.10.2005 - 2 W 192/05
Zu berücksichtigen sind dabei insbesondere auch die Interessen des Betreuers an der Erleichterung seiner Amtsführung sowie an einem möglichst unbeschwerlichen Kontakt zum Vormundschaftsgericht (BayObLGZ 1996, 274, 276 = FamRZ 1997, 438.439; OLG Hamm FamRZ 1993, 220).