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   OLG Schleswig, 21.11.2023 - 8 UF 161/23   

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https://dejure.org/2023,32819
OLG Schleswig, 21.11.2023 - 8 UF 161/23 (https://dejure.org/2023,32819)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21.11.2023 - 8 UF 161/23 (https://dejure.org/2023,32819)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 21. November 2023 - 8 UF 161/23 (https://dejure.org/2023,32819)
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Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1628 ; BGB § 1697a Abs. 1
    Vertretung von Kindern bei der gerichtlichen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen bei Getrenntleben der Eltern und Betreuung der Kinder im paritätischem Wechselmodell

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Wechselmodell: Vertretung von Kindern bei der gerichtlichen Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen ...

  • mdr-recht.de (Kurzinformation)

    Barunterhaltsinteressen des in einem paritätischen Wechselmodell betreuten Kindes - Wem steht das Wahlrecht zu?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unterhalt bei Wechselmodell: Wahlrecht zwischen Alleinentscheidungsbefugnis und Ergänzungspfleger

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei Geltendmachung von Kindesunterhalt im Rahmen des echten Wechselmodells besteht für Elternteil Wahlrecht zwischen Antrag auf Alleinentscheidungsbefugnis oder Bestellung eines Ergänzungspflegers - Wahlrecht steht nicht dem Familiengericht zu

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2024, 204
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.03.2014 - XII ZB 234/13

    Unterhalt des minderjährigen Kindes: Bedarfsminderung durch hohe Aufwendungen des

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.11.2023 - 8 UF 161/23
    Daraus ergibt sich, dass dem Elternteil, der die Barunterhaltsinteressen des Kindes verfolgt, ein Wahlrecht zusteht, ob er beim Familiengericht eine Entscheidung nach § 1628 Satz 1 BGB beantragt oder ob er auf die Bestellung eines Ergänzungspflegers hinwirkt (vgl. Schmitz, in: Wendl/Dose a.a.O. Rn. 45; BGH FamRZ 2014, 917 juris Rn. 16; BGH FamRZ 2006, 1015 juris Rn. 9; OLG Brandenburg NJW-RR 2020, 1330 juris Rn. 12; OLG Frankfurt FamRZ 2017, 289 juris Rn. 4 f.).
  • BGH, 21.12.2005 - XII ZR 126/03

    Barunterhaltspflicht von sich in der Betreuung eines Kindes abwechselnden Eltern

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.11.2023 - 8 UF 161/23
    Daraus ergibt sich, dass dem Elternteil, der die Barunterhaltsinteressen des Kindes verfolgt, ein Wahlrecht zusteht, ob er beim Familiengericht eine Entscheidung nach § 1628 Satz 1 BGB beantragt oder ob er auf die Bestellung eines Ergänzungspflegers hinwirkt (vgl. Schmitz, in: Wendl/Dose a.a.O. Rn. 45; BGH FamRZ 2014, 917 juris Rn. 16; BGH FamRZ 2006, 1015 juris Rn. 9; OLG Brandenburg NJW-RR 2020, 1330 juris Rn. 12; OLG Frankfurt FamRZ 2017, 289 juris Rn. 4 f.).
  • OLG Frankfurt, 17.10.2016 - 6 UF 242/16

    Zur Frage der Anwendung von § 1628 BGB beim Wechselmodell

    Auszug aus OLG Schleswig, 21.11.2023 - 8 UF 161/23
    Daraus ergibt sich, dass dem Elternteil, der die Barunterhaltsinteressen des Kindes verfolgt, ein Wahlrecht zusteht, ob er beim Familiengericht eine Entscheidung nach § 1628 Satz 1 BGB beantragt oder ob er auf die Bestellung eines Ergänzungspflegers hinwirkt (vgl. Schmitz, in: Wendl/Dose a.a.O. Rn. 45; BGH FamRZ 2014, 917 juris Rn. 16; BGH FamRZ 2006, 1015 juris Rn. 9; OLG Brandenburg NJW-RR 2020, 1330 juris Rn. 12; OLG Frankfurt FamRZ 2017, 289 juris Rn. 4 f.).
  • OLG Brandenburg, 26.06.2020 - 9 UF 36/20
    Auszug aus OLG Schleswig, 21.11.2023 - 8 UF 161/23
    Daraus ergibt sich, dass dem Elternteil, der die Barunterhaltsinteressen des Kindes verfolgt, ein Wahlrecht zusteht, ob er beim Familiengericht eine Entscheidung nach § 1628 Satz 1 BGB beantragt oder ob er auf die Bestellung eines Ergänzungspflegers hinwirkt (vgl. Schmitz, in: Wendl/Dose a.a.O. Rn. 45; BGH FamRZ 2014, 917 juris Rn. 16; BGH FamRZ 2006, 1015 juris Rn. 9; OLG Brandenburg NJW-RR 2020, 1330 juris Rn. 12; OLG Frankfurt FamRZ 2017, 289 juris Rn. 4 f.).
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