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   OLG Schleswig, 23.01.2002 - 2 W 210/01   

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https://dejure.org/2002,9144
OLG Schleswig, 23.01.2002 - 2 W 210/01 (https://dejure.org/2002,9144)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23.01.2002 - 2 W 210/01 (https://dejure.org/2002,9144)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 23. Januar 2002 - 2 W 210/01 (https://dejure.org/2002,9144)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heimleiter ; Betreuer ; Ruhestand

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Heimleiter im Ruhestand als Betreuer, Wirksamkeit der Entscheidung erst mit Rechtskraft

  • Judicialis

    BGB § 1897 IV; ; FGG § 26; ; FGG § 69 g V

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1897 Abs. 4; FGG § 26 § 69 g Abs. 5
    Heimleiter als Betreuer eines Heimbewohners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Norderstedt - 32 XVII H 34
  • LG Kiel - 3 T 23/01
  • OLG Schleswig, 23.01.2002 - 2 W 210/01

Papierfundstellen

  • FGPrax 2002, 113
  • FamRZ 2002, 984
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 11.09.1970 - 1 W 11262/70
    Auszug aus OLG Schleswig, 23.01.2002 - 2 W 210/01
    Soweit das Bayerische Oberste Landesgericht (aaO.) die Auffassung vertreten hat, die landgerichtliche (teilweise) Entlassung eines Betreuers (durch Aufhebung/Einschränkung der amtsgerichtlichen Bestellung) sei gemäß §§ 69 g Abs. 5 Satz 1, 69 a Abs. 3 Satz 1 FGG mit der Bekanntmachung wirksam geworden (ihre evtl. Aufhebung in der nächsten Instanz wirke aber wie sonst bei Entscheidungen, die mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar seien, zurück; vgl. hierzu Kammergericht NJW 1971, 53), vermag sich der Senat dieser Auffassung nicht anzuschließen.
  • BayObLG, 02.08.1995 - 3Z BR 112/95

    Entlassung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Schleswig, 23.01.2002 - 2 W 210/01
    Mit dieser Entscheidung ist der Beteiligte zu 1. seit 1.12.2001 wieder Betreuer des Betroffenen, da die im angefochtenen Beschluss liegende Entlassung (vgl. BayObLG FamRZ 1996, 58, 59 unter Ziff. 2.) für die Zeit ab 1.12.2001 nicht wirksam geworden ist, § 26 FGG.
  • LG Stuttgart, 31.01.1995 - 2 T 666/94
    Auszug aus OLG Schleswig, 23.01.2002 - 2 W 210/01
    Dass der Wechsel von der Pflegeheimleitung zur benachbarten Wohnheimleitung bei ein und derselben Einrichtung, nämlich dem DRK-Kreisverband, nicht ausreicht, Interessenkonflikte hinreichend zu vermeiden, hat das Landgericht Stuttgart in seinem Beschluss vom 31.1.1995 (BtPrax 1996, 75) überzeugend begründet.
  • BGH, 06.05.2009 - XII ZB 68/09

    Aussetzung der Aufhebung einer teilweisen Entziehung des Sorgerechts auf Antrag

    In isolierten Familiensachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit, in denen das Oberlandesgericht abweichend von § 28 Abs. 1 FGG bereits als Beschwerdegericht entschieden hat, erstreckt sich die Vorschrift allerdings auch auf Entscheidungen, die nach den §§ 621 e Abs. 2, 621 Abs. 1 Nr. 1 bis 3, 6 und 10 ZPO mit der Rechtsbeschwerde an den Bundesgerichtshof angefochten werden können (Keidel/Sternal Freiwillige Gerichtsbarkeit 15. Aufl. § 26 Rdn. 4; vgl. auch OLG Schleswig FamRZ 2002, 984 und OLG Frankfurt - 20 W 565/05 - veröffentlicht bei [...]).
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