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   OLG Stuttgart, 01.07.2020 - 16a W 3/20   

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OLG Stuttgart, 01.07.2020 - 16a W 3/20 (https://dejure.org/2020,16940)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01.07.2020 - 16a W 3/20 (https://dejure.org/2020,16940)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 01. Juli 2020 - 16a W 3/20 (https://dejure.org/2020,16940)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mindermeinungen gehören in Aufsätze, nicht in Urteile!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Ablehnungsgesuch der Daimler AG gegen den Richter in einem Diesel-Abgas-Verfahren für begründet erklärt

  • lto.de (Kurzinformation)

    "Diesel-Richter" muss auch Daimler-Verfahren abgeben

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ablehnungsgesuch der Daimler AG gegen den Richter in einem Diesel-Abgas-Verfahren ...

  • datev.de (Kurzinformation)

    Ablehnungsgesuch der Daimler AG gegen den Richter in einem Diesel-Abgas-Verfahren für begründet erklärt

Besprechungen u.ä. (2)

  • dr-stoll-kollegen.de (Entscheidungsanmerkung)

    Nächste Runde im Stuttgarter Justiz-Skandal: Diesel-Richter Reuschle vom OLG für befangen erklärt / Sorge um Unabhängigkeit der Justiz

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mindermeinungen gehören in Aufsätze, nicht in Gerichtsprotokolle! (IBR 2020, 501)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2020, 1014
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (27)

  • LG Stuttgart, 24.01.2020 - 3 O 57/20

    VW-Dieselskandal: Porsche SE will Richter loswerden

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2020 - 16a W 3/20
    Auf die sofortige Beschwerde der Beklagten wird der Beschluss des Landgerichts Stuttgart vom 24. Januar 2020, AZ: 3 O 57/20,.

    ist das gegenständliche, unter dem Aktenzeichen 22 O 272/19 geführte, Verfahren am 01.01.2020 auf die 3. Zivilkammer übertragen worden und hat das neue Aktenzeichen 3 O 57/20 erhalten.

    Das Landgericht Stuttgart hat durch die 3. Zivilkammer mit dem angefochtenen Beschluss vom 24.01.2020 - 3 O 57/20 - das Ablehnungsgesuch zurückgewiesen, mit der Begründung, die Beklagte habe ihr Ablehnungsrecht nach § 43 ZPO verloren.

    Das Ablehnungsgesuch war ursprünglich in dem bei der 22. Zivilkammer unter dem Aktenzeichen 22 O 272/19 geführten Verfahren angebracht worden, das ab dem 01.01.2020 aufgrund der Übertragung auf die 3. Zivilkammer das Aktenzeichen 3 O 57/20 erhalten hat.

    (b) Ein solcher tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang besteht zwischen dem Verfahren 3 O 254/18 (oder auch einem der hinzuverbundenen Verfahren) und dem gegenständlichen Verfahren 3 O 57/20 (ehemals 22 O 272/19) nicht.

  • BGH, 01.06.2006 - V ZB 193/05

    Zulässigkeit der Ablehnung eines Richters in einem anderen Verfahren bei Verlust

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2020 - 16a W 3/20
    (c) Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung vom 01.06.2006 (vgl. BGH, Beschl. v. 01.06.2006 - V ZB 193/05, NJW 2006, 2776 - 2778, juris Rn. 11), auf die sich auch das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss beruft, einer vermittelnden Ansicht angeschlossen, die einen Verlust des Ablehnungsrechts für einen anderen Rechtsstreit annimmt, wenn dieser mit dem Verfahren, in welchem der Ablehnungsgrund nicht geltend gemacht wurde, tatsächlich und rechtlich zusammenhängt (so zuvor bereits BFH, Beschl. v. 15.04.1987 - IX B 99/85, DB 1987, 1976, juris Rn. 15; OLG Celle, Beschl. v. 09.04.1960 - 1 W 35/60, NJW 1960, 1670; OLG Koblenz, Beschl. v. 17.09.1985 - 4 W 527/85, MDR 1986, 60, 61, und Beschl. v. 06.03.1989 - 4 W 165/89, MDR 1989, 647; Schneider, MDR 1977, 441, 443).

    Ebenso hatte der Bundesgerichtshof, auf dessen Entscheidung sich das Landgericht stützt, den rechtlichen und tatsächlichen Zusammenhang zwischen einer Klage auf Schadensersatz wegen Anfechtung eines notariellen Kaufvertrages wegen arglistiger Täuschung und einer zwischen denselben Parteien geführten Vollstreckungsgegenklage gegen die Vollstreckung aus der notariellen Vertragsurkunde desselben Kaufvertrages damit begründet, dass es um denselben notariellen Kaufvertrag und jeweils um die Frage ging, ob dieser aufgrund Anfechtung wegen arglistiger Täuschung unwirksam war (vgl. BGH, Beschl. v. 01.06.2006 - V ZB 193/05, NJW 2006, 2776 - 2778, juris Rn. 18).

  • BFH, 15.04.1987 - IX B 99/85

    Ablehnung eines Richters - Besorgnis der Befangenheit - Verlust des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2020 - 16a W 3/20
    (c) Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung vom 01.06.2006 (vgl. BGH, Beschl. v. 01.06.2006 - V ZB 193/05, NJW 2006, 2776 - 2778, juris Rn. 11), auf die sich auch das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss beruft, einer vermittelnden Ansicht angeschlossen, die einen Verlust des Ablehnungsrechts für einen anderen Rechtsstreit annimmt, wenn dieser mit dem Verfahren, in welchem der Ablehnungsgrund nicht geltend gemacht wurde, tatsächlich und rechtlich zusammenhängt (so zuvor bereits BFH, Beschl. v. 15.04.1987 - IX B 99/85, DB 1987, 1976, juris Rn. 15; OLG Celle, Beschl. v. 09.04.1960 - 1 W 35/60, NJW 1960, 1670; OLG Koblenz, Beschl. v. 17.09.1985 - 4 W 527/85, MDR 1986, 60, 61, und Beschl. v. 06.03.1989 - 4 W 165/89, MDR 1989, 647; Schneider, MDR 1977, 441, 443).

    (a) Ein tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang erfordert nicht nur, dass beide Verfahren zwischen denselben Parteien geführt werden (so OLG Celle, Beschl. v. 09.04.1960 - 1 W 35/60, NJW 1960, 1670), sondern dass zudem im ersten Verfahren für das zweite Verfahren verwertbare Arbeit geleistet worden ist, wie z.B. im Verhältnis Prozesskostenhilfeverfahren und Hauptsacheprozess (so OLG Koblenz, Beschl. v. 06.03.1989 - 4 W 165/89, MDR 1989, 647 und Beschl. v. 17.09.1985 - 4 W 527/85, MDR 1986, 60 - 61; in diesem Sinn auch Schneider, der eine Fortwirkung des Verlustes des Ablehnungsrechts nur auf Folgeprozesse annehmen will, vgl. Schneider MDR 1977, 441 - 444 ebenso Stein/Jonas/ Bork, ZPO, 23. Aufl. 2013, § 43 Rn. 3), oder dass es zumindest teilweise auf identische Streitfragen ankommt (so der Bundesfinanzhof in zwei Verfahren desselben Steuerpflichtigen, die jeweils von der identischen Tat- und Rechtsfrage abhingen, ob die Beschwerdeführer die Wohnungen eines Zweifamilienhauses im Jahr 1980 an Unternehmer vermietet hatten, vgl. BFH, Beschl. v. 15.04.1987 - IX B 99/85, BFHE 149, 424, BStBl II 1987, 577, juris Rn. 15).

  • OLG Koblenz, 17.09.1985 - 4 W 527/85

    Prozeßkostenhilfe; Beschwerde; Ablehnungsrecht; Verlust; Abhilfe; Vorlegung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2020 - 16a W 3/20
    (c) Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung vom 01.06.2006 (vgl. BGH, Beschl. v. 01.06.2006 - V ZB 193/05, NJW 2006, 2776 - 2778, juris Rn. 11), auf die sich auch das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss beruft, einer vermittelnden Ansicht angeschlossen, die einen Verlust des Ablehnungsrechts für einen anderen Rechtsstreit annimmt, wenn dieser mit dem Verfahren, in welchem der Ablehnungsgrund nicht geltend gemacht wurde, tatsächlich und rechtlich zusammenhängt (so zuvor bereits BFH, Beschl. v. 15.04.1987 - IX B 99/85, DB 1987, 1976, juris Rn. 15; OLG Celle, Beschl. v. 09.04.1960 - 1 W 35/60, NJW 1960, 1670; OLG Koblenz, Beschl. v. 17.09.1985 - 4 W 527/85, MDR 1986, 60, 61, und Beschl. v. 06.03.1989 - 4 W 165/89, MDR 1989, 647; Schneider, MDR 1977, 441, 443).

    (a) Ein tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang erfordert nicht nur, dass beide Verfahren zwischen denselben Parteien geführt werden (so OLG Celle, Beschl. v. 09.04.1960 - 1 W 35/60, NJW 1960, 1670), sondern dass zudem im ersten Verfahren für das zweite Verfahren verwertbare Arbeit geleistet worden ist, wie z.B. im Verhältnis Prozesskostenhilfeverfahren und Hauptsacheprozess (so OLG Koblenz, Beschl. v. 06.03.1989 - 4 W 165/89, MDR 1989, 647 und Beschl. v. 17.09.1985 - 4 W 527/85, MDR 1986, 60 - 61; in diesem Sinn auch Schneider, der eine Fortwirkung des Verlustes des Ablehnungsrechts nur auf Folgeprozesse annehmen will, vgl. Schneider MDR 1977, 441 - 444 ebenso Stein/Jonas/ Bork, ZPO, 23. Aufl. 2013, § 43 Rn. 3), oder dass es zumindest teilweise auf identische Streitfragen ankommt (so der Bundesfinanzhof in zwei Verfahren desselben Steuerpflichtigen, die jeweils von der identischen Tat- und Rechtsfrage abhingen, ob die Beschwerdeführer die Wohnungen eines Zweifamilienhauses im Jahr 1980 an Unternehmer vermietet hatten, vgl. BFH, Beschl. v. 15.04.1987 - IX B 99/85, BFHE 149, 424, BStBl II 1987, 577, juris Rn. 15).

  • OLG Celle, 09.04.1960 - 1 W 35/60
    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2020 - 16a W 3/20
    (c) Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung vom 01.06.2006 (vgl. BGH, Beschl. v. 01.06.2006 - V ZB 193/05, NJW 2006, 2776 - 2778, juris Rn. 11), auf die sich auch das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss beruft, einer vermittelnden Ansicht angeschlossen, die einen Verlust des Ablehnungsrechts für einen anderen Rechtsstreit annimmt, wenn dieser mit dem Verfahren, in welchem der Ablehnungsgrund nicht geltend gemacht wurde, tatsächlich und rechtlich zusammenhängt (so zuvor bereits BFH, Beschl. v. 15.04.1987 - IX B 99/85, DB 1987, 1976, juris Rn. 15; OLG Celle, Beschl. v. 09.04.1960 - 1 W 35/60, NJW 1960, 1670; OLG Koblenz, Beschl. v. 17.09.1985 - 4 W 527/85, MDR 1986, 60, 61, und Beschl. v. 06.03.1989 - 4 W 165/89, MDR 1989, 647; Schneider, MDR 1977, 441, 443).

    (a) Ein tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang erfordert nicht nur, dass beide Verfahren zwischen denselben Parteien geführt werden (so OLG Celle, Beschl. v. 09.04.1960 - 1 W 35/60, NJW 1960, 1670), sondern dass zudem im ersten Verfahren für das zweite Verfahren verwertbare Arbeit geleistet worden ist, wie z.B. im Verhältnis Prozesskostenhilfeverfahren und Hauptsacheprozess (so OLG Koblenz, Beschl. v. 06.03.1989 - 4 W 165/89, MDR 1989, 647 und Beschl. v. 17.09.1985 - 4 W 527/85, MDR 1986, 60 - 61; in diesem Sinn auch Schneider, der eine Fortwirkung des Verlustes des Ablehnungsrechts nur auf Folgeprozesse annehmen will, vgl. Schneider MDR 1977, 441 - 444 ebenso Stein/Jonas/ Bork, ZPO, 23. Aufl. 2013, § 43 Rn. 3), oder dass es zumindest teilweise auf identische Streitfragen ankommt (so der Bundesfinanzhof in zwei Verfahren desselben Steuerpflichtigen, die jeweils von der identischen Tat- und Rechtsfrage abhingen, ob die Beschwerdeführer die Wohnungen eines Zweifamilienhauses im Jahr 1980 an Unternehmer vermietet hatten, vgl. BFH, Beschl. v. 15.04.1987 - IX B 99/85, BFHE 149, 424, BStBl II 1987, 577, juris Rn. 15).

  • OLG Koblenz, 06.03.1989 - 4 W 165/89
    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2020 - 16a W 3/20
    (c) Der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung vom 01.06.2006 (vgl. BGH, Beschl. v. 01.06.2006 - V ZB 193/05, NJW 2006, 2776 - 2778, juris Rn. 11), auf die sich auch das Landgericht in dem angefochtenen Beschluss beruft, einer vermittelnden Ansicht angeschlossen, die einen Verlust des Ablehnungsrechts für einen anderen Rechtsstreit annimmt, wenn dieser mit dem Verfahren, in welchem der Ablehnungsgrund nicht geltend gemacht wurde, tatsächlich und rechtlich zusammenhängt (so zuvor bereits BFH, Beschl. v. 15.04.1987 - IX B 99/85, DB 1987, 1976, juris Rn. 15; OLG Celle, Beschl. v. 09.04.1960 - 1 W 35/60, NJW 1960, 1670; OLG Koblenz, Beschl. v. 17.09.1985 - 4 W 527/85, MDR 1986, 60, 61, und Beschl. v. 06.03.1989 - 4 W 165/89, MDR 1989, 647; Schneider, MDR 1977, 441, 443).

    (a) Ein tatsächlicher und rechtlicher Zusammenhang erfordert nicht nur, dass beide Verfahren zwischen denselben Parteien geführt werden (so OLG Celle, Beschl. v. 09.04.1960 - 1 W 35/60, NJW 1960, 1670), sondern dass zudem im ersten Verfahren für das zweite Verfahren verwertbare Arbeit geleistet worden ist, wie z.B. im Verhältnis Prozesskostenhilfeverfahren und Hauptsacheprozess (so OLG Koblenz, Beschl. v. 06.03.1989 - 4 W 165/89, MDR 1989, 647 und Beschl. v. 17.09.1985 - 4 W 527/85, MDR 1986, 60 - 61; in diesem Sinn auch Schneider, der eine Fortwirkung des Verlustes des Ablehnungsrechts nur auf Folgeprozesse annehmen will, vgl. Schneider MDR 1977, 441 - 444 ebenso Stein/Jonas/ Bork, ZPO, 23. Aufl. 2013, § 43 Rn. 3), oder dass es zumindest teilweise auf identische Streitfragen ankommt (so der Bundesfinanzhof in zwei Verfahren desselben Steuerpflichtigen, die jeweils von der identischen Tat- und Rechtsfrage abhingen, ob die Beschwerdeführer die Wohnungen eines Zweifamilienhauses im Jahr 1980 an Unternehmer vermietet hatten, vgl. BFH, Beschl. v. 15.04.1987 - IX B 99/85, BFHE 149, 424, BStBl II 1987, 577, juris Rn. 15).

  • EuGH, 13.12.2018 - C-492/17

    Rittinger u.a. - Der deutsche Rundfunkbeitrag ist mit dem Unionsrecht vereinbar

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2020 - 16a W 3/20
    (b) Dass nach der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 267 Abs. 2 AEUV auch ein Einzelrichter befugt ist, den EuGH anzurufen (vgl. EuGH, Urt. v. 13.12.2018 - C-492/17, NJW 2019, 577 - 581, juris Rn. 29 - 33) betrifft nur die Frage, ob eine Vorlage des Einzelrichters wirksam ist.
  • BAG, 21.09.2016 - 10 AZN 67/16

    Prozessverbindung - gesetzlicher Richter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2020 - 16a W 3/20
    Ist hiermit ein Wechsel des Spruchkörpers verbunden, ist für eine Verbindung aufgrund des Grundsatzes des gesetzlichen Richters (vgl. Art. 101 Abs. 1 GG) eine Zustimmung der Parteien (so Zöller/Greger, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 147 Rn. 2) oder sogar eine Regelung im Geschäftsverteilungsplan erforderlich (so BAG, Beschl. v. 21.09.2016 - 10 AZN 67/16, MDR 2017, 298, juris Rn. 23).
  • BGH, 13.11.2008 - IX ZB 231/07

    Rechtsfolgen eines Besetzungsmangels in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2020 - 16a W 3/20
    (3) Dass eine Verletzung des Grundsatzes des gesetzlichen Richters als solche einen Revisionsgrund, nicht aber einen Ablehnungsgrund darstellt (vgl. BGH, Beschl. v. 13.11.2008 - IX ZB 231/07, NJW-RR 2009, 210f., juris Rn. 9 f.), steht der Berücksichtigung vorstehender Umstände im Rahmen des § 42 Abs. 2 ZPO nicht entgegen, da diese vorliegend das Verhalten des abgelehnten Richters betreffen, in Gestalt einer verfahrensfehlerhaften Verfahrensverbindung (s.o. unter (1)) und einer Weigerung die Verfahren den jeweiligen Kammern nach § 348 Abs. 3 ZPO vorzulegen (so unter (2)).
  • OLG Frankfurt, 28.05.2007 - 1 W 23/07

    Kostentragungspflicht im Beschwerdeverfahren über Richterablehnung; Höhe des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 01.07.2020 - 16a W 3/20
    Eine Kostenentscheidung ist im Ablehnungsverfahren bei erfolgreicher Beschwerde entbehrlich, da es sich bei den Kosten der erfolgreichen Beschwerde um solche des Rechtsstreits handelt (vgl. Zöller/Vollkommer, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 46 Rn. 22; OLG Frankfurt, Beschl. v. 28.05.2007 - 1 W 23/07, MDR 2007, 1399, 1400, juris Rn. 5).
  • OLG Karlsruhe, 18.11.1991 - 6 W 60/91
  • OLG Düsseldorf, 13.09.1954 - 12 W 16/54
  • OLG Hamm, 27.06.1967 - 9 U 206/66
  • OLG Koblenz, 12.06.2019 - 5 U 1318/18

    Schadensersatz gegen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im

  • OLG Köln, 03.01.2019 - 18 U 70/18

    Abgasskandal - Sittenwidrige vorsätzliche Schädigung des Kunden

  • OLG Hamm, 10.09.2019 - 13 U 149/18

    Abgasskandal: VW muss Schadensersatz an Kundin zahlen

  • OLG Frankfurt, 25.09.2019 - 17 U 45/19

    Deliktische Haftung des Herstellers im Abgasskandal

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

  • OLG Naumburg, 27.09.2019 - 7 U 24/19

    Abgasskandal: Käufer eines Gebrauchtwagens Schadenersatz gegenüber VW zugebilligt

  • OLG Stuttgart, 24.09.2019 - 10 U 11/19

    Schadensersatz für einen vom Diesel-Abgasskandal betroffenen VW-Gebrauchtwagen

  • OLG Koblenz, 16.09.2019 - 12 U 61/19

    Deliktshaftung der Vorstandsmitglieder eines Automobilkonzerns gegenüber dem

  • BGH, 13.01.2016 - VII ZR 36/14

    Ablehnung eines Richters am BGH wegen öffentlicher Äußerungen auf einer

  • OLG Oldenburg, 21.10.2019 - 13 U 73/19

    Haftung des Fahrzeugherstellers im Abgasskandal: Rückabwicklung des mit Drittem

  • BGH, 10.04.2018 - VIII ZR 127/17

    Antrag auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit; Stützen

  • OLG Koblenz, 25.10.2019 - 3 U 819/19

    Umfang des Schadensersatzes bei Inverkehrbringen von abgasmanipulierten

  • BGH, 20.11.2017 - IX ZR 80/15

    Richterablehnung nach Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde:

  • OLG Hamm, 31.10.2019 - 13 U 178/18

    Vom Dieselskandal betroffener Pkw mit Motor EA 189

  • OLG Stuttgart, 22.09.2022 - 23 W 9/21

    Ablehnung eines Richters wegen Befangenheit; Entscheidung des Beschwerdegerichts

    In einem anderen Parallelverfahren, Az.: 3 O 57/20, erklärte ein Senat des Oberlandesgerichts Stuttgart mit Beschluss vom 1. Juli 2020 ein Ablehnungsgesuch der Beklagten gegen ihn für begründet (Az.: 16a W 3/20, juris).

    Dies war insbesondere auch dem abgelehnten Richter bewusst, der die Ablehnungsverfahren in dem Rechtsstreit 3 O 57/20, in dem die Entscheidung des Beschwerdegerichts erging, und dem Rechtsstreit 3 O 254/18, in dem er seine "Erweiterte dienstliche Äußerung" abgab, für gleichgelagert hielt; in seiner dienstlichen Äußerung zu ersterem verwies er auf seine dienstliche Äußerung zu letzterem (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 1. Juli 2020 - 16a W 3/20, juris, Rn. 9).

  • LG Erfurt, 09.08.2021 - 8 O 481/21

    Vorlage an den EuGH: Individualschützende Wirkung der europarechtlichen

    Ruft ein Einzelrichter seine Kammer nicht an, droht - wegen eines "groben Verfahrensfehlers" - seine Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit (s. nur OLG Stuttgart, Beschluss vom 1. Juli 2020 - 16a W 3/20, juris Rn. 53 ff.).
  • OLG Jena, 14.03.2022 - 6 W 414/21

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Festhaltens an einem

    Insoweit liegt der Sachverhalt anders als der der Entscheidung OLG Stuttgart, Beschluss vom 1. Juli 2020 - 16a W 3/20 -, juris, zugrundeliegende Sachverhalt, wo der Einzelrichter nach den getroffenen Feststellungen selbst der Überzeugung war, im Fall beabsichtigter Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Vorlage an die Kammer verpflichtet zu sein, die Sache der Kammer jedoch gleichwohl nicht vorgelegt hat (vgl. OLG Stuttgart, NJW-RR 2020, 1323).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 15.06.2021 - VerfGH 189/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung von Ablehnungsgesuchen

    Dasselbe gilt für den schlichten Hinweis auf eine einen gänzlich anders gelagerten Fall betreffende Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart (OLG Stuttgart, Beschluss vom 1. Juli 2020 - 16a W 3/20, MDR 2020, 1014 = juris).
  • LG Erfurt, 01.02.2022 - 8 O 1045/18
    Die Gründe, die hier zu dem (zweiten) Ablehnungsgesuch geführt haben, sind auch in keiner Weise vergleichbar mit dem Sachverhalt, über den das Oberlandesgericht Stuttgart (Beschluss vom 01.07.2020, Az. 16a W 3/20) zu entscheiden hatte.
  • OLG Stuttgart, 02.08.2022 - 23 W 18/21

    Richterablehnung: Besorgnis der Befangenheit wegen ergänzender dienstlicher

    In einem anderen Parallelverfahren, Az.: 3 O 57/20, erklärte ein Senat des Oberlandesgerichts Stuttgart mit Beschluss vom 1. Juli 2020 ein Ablehnungsgesuch der Beklagten gegen ihn für begründet (Az.: 16a W 3/20, juris).

    Dies war insbesondere auch dem abgelehnten Richter bewusst, der die Ablehnungsverfahren in dem Rechtsstreit 3 O 57/20, in dem die Entscheidung des Beschwerdegerichts erging, und dem Rechtsstreit 3 O 254/18, in dem er seine "Erweiterte dienstliche Äußerung" abgab, für gleichgelagert hielt; in seiner dienstlichen Äußerung zu ersterem verwies er auf seine dienstliche Äußerung zu letzterem (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss vom 1. Juli 2020 - 16a W 3/20, juris, Rn. 9).

  • OLG Stuttgart, 28.09.2020 - 6 W 48/20

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen Aussetzung des Verfahrens und

    Sie sind jedoch zum einen unter Zitierung von Literatur mit rechtlicher Argumentation unterfüttert, mit der der abgelehnte Richter seine Auffassung jeweils begründet; insoweit liegt der Sachverhalt anders als der der Entscheidung OLG Stuttgart, Beschluss vom 1. Juli 2020 - 16a W 3/20 -, juris, zugrundeliegende Sachverhalt, wo der - dort im übrigen originäre - Einzelrichter nach den getroffenen Feststellungen selbst der Überzeugung war, im Fall beabsichtigter Vorlage an den Europäischen Gerichtshof zur Vorlage an die Kammer verpflichtet zu sein, die Sache der Kammer jedoch gleichwohl nicht vorgelegt hat (OLG Stuttgart, a. a. O., Rn. 56, juris).
  • LG Erfurt, 16.05.2022 - 8 O 945/20
    Die Gründe, die hier zu dem (zweiten) Ablehnungsgesuch geführt haben, sind auch in keiner Weise vergleichbar mit dem Sachverhalt, über den das Oberlandesgericht Stuttgart (Beschluss vom 01.07.2020, Az. 16a W 3/20) zu entscheiden hatte.
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