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   OLG Stuttgart, 07.11.1995 - 6 U 118/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,8163
OLG Stuttgart, 07.11.1995 - 6 U 118/95 (https://dejure.org/1995,8163)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07.11.1995 - 6 U 118/95 (https://dejure.org/1995,8163)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 07. November 1995 - 6 U 118/95 (https://dejure.org/1995,8163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme der auf Grund eines Kreditvertrages gelieferten Sache durch den Kreditgeber als Ausübung des Rücktrittsrechtes; Rechtsfolgen eines Rücktritts; Rechte und Pflichten aus einem Rückgewährschuldverhältnis; Einigung über die Vergütung des "gewöhnlichen ...

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 563
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

    Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen

    Vor diesem Hintergrund begegnet es keinen Bedenken, eine Vergütungsvereinbarung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen (so auch OLG Oldenburg, NJW-RR 1996, 564; OLG Stuttgart, NJW-RR 1996, 563; MünchKomm-Habersack aaO Rdnr. 61, Staudinger/Kessal-Wulf aaO Rdnr. 14 m.w.N.; a.A. Reinicke/Tiedtke, ZIP 1992, 217, 221).
  • OLG Schleswig, 23.08.2007 - 5 W 31/07

    Fahrzeugverwertung durch kreditgebende Bank nach sofortiger Kündigung des

    Es spricht derzeit überwiegendes dafür, dass es sich dabei um den Händler-Einkaufspreis handelt (zum Unterschied zwischen Einkaufswert und Verkaufswert bei der Fahrzeugbewertung vgl. nur den Tatbestand des Urteils des OLG Stuttgart NJW-RR 1996, 563 f).
  • LG Itzehoe, 24.05.2012 - 7 O 301/11

    Verbundener Darlehensvertrag: Anforderungen an eine wirksame Vereinbarung über

    Zwar ist allgemein anerkannt, dass die Einigung durch eine auch in allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Teilzahlungsgeschäften vorformulierte Abrede vorwegzunehmen möglich ist (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 07.11.1995, 6 U 118/95, Rdn. 28).

    Er bestimmt sich nach allgemeiner, Meinung, der das Gericht folgt, nach dem für die gebrauchte Sache bei freihändigem Verkauf im Zeitpunkt des Wieder-an-sich-nehmens erzielbaren Verkaufspreises, also beim finanzierten Autokauf nach dem Preis, den der Kreditgeber bei Berücksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen, örtlichen und zeitlichen Verhältnisse am Gebrauchtwagenmarkt erzielen könnte (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 07.11.1995, 6 U 118/95, Rdn. 29; vgl. Staudinger/Kessel-Wulf, § 503 Rdn. 37).

  • OLG Brandenburg, 30.04.2008 - 3 W 58/07

    Finanzierter Autokauf: Bestimmung des zu vergütenden gewöhnlichen Verkaufswerts

    Maßgeblich ist dabei der gegenüber dem Letztverbraucher erzielbare Verkaufspreis, nicht etwa der Händlereinkaufspreis (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.11.1995 - 6 U 118/95 = NJW-RR 1996, 563; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rn. 1988 m.w.N.).

    Maßgeblich ist dabei der gegenüber dem Letztverbraucher erzielbare Verkaufspreis, nicht etwa der Händlereinkaufspreis (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 07.11.1995 - 6 U 118/95 = NJW-RR 1996, 563; Wolf/Eckert/Ball, Handbuch des gewerblichen Miet-, Pacht- und Leasingrechts, 9. Aufl., Rn. 1988 m.w.N.; a.A. OLG Frankfurt, OLGR Frankfurt 1998, 207).

  • LG Itzehoe, 11.11.2010 - 7 O 302/09

    Zur Rücktrittskiktion beim Verbraucherdarlehen, verbunden mit Pkw-Kauf

    Zwar ist allgemein anerkannt, dass die Einigung durch eine auch in allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Teilzahlungsgeschäften vorformulierte Abrede vorwegzunehmen möglich ist (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 07.11.1995, 6 U 118/95, Rdn. 28).

    Er bestimmt sich nach allgemeiner, Meinung, der das Gericht folgt, nach dem für die gebrauchte Sache bei freihändigem Verkauf im Zeitpunkt des Wieder-an-sich-nehmens erzielbaren Verkaufspreises, also beim finanzierten Autokauf nach dem Preis, den der Kreditgeber bei Berücksichtigung der allgemeinen wirtschaftlichen, örtlichen und zeitlichen Verhältnisse am Gebrauchtwagenmarkt erzielen könnte (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 07.11.1995, 6 U 118/95, Rdn. 29; vgl. Staudinger/Kessel-Wulf, § 503 Rdn. 37).

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