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   OLG Stuttgart, 08.11.2023 - 12 U 170/22   

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OLG Stuttgart, 08.11.2023 - 12 U 170/22 (https://dejure.org/2023,32063)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08.11.2023 - 12 U 170/22 (https://dejure.org/2023,32063)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 08. November 2023 - 12 U 170/22 (https://dejure.org/2023,32063)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • olg-stuttgart.de (Pressemitteilung)

    Berufung von Vorständen der Deutschen Umwelthilfe e.V. in Klimaschutzklage gegen Mercedes-Benz zurückgewiesen

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Vorstandsmitglieder der Deutschen Umwelthilfe haben keinen Anspruch gegen Mercedes-Benz AG auf Unterlassung des Vertriebs von PKW mit Verbrennungsmotoren ab dem 31.10.2030

  • die-aktiengesellschaft.de (Leitsatz)

    Kein Anspruch eines Umweltverbands gegen einen Kfz-Hersteller auf Unterlassung des Inverkehrbringens von Personenkraftwagen mit Verbrennungsmotor nach dem 31.10.2030

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2024, 38
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (31)

  • BVerfG, 24.03.2021 - 1 BvR 2656/18

    Verfassungsbeschwerden gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2023 - 12 U 170/22
    (a) Als intertemporale Freiheitssicherung entfalten die Grundrechte einen Schutz vor einer einseitigen Verlagerung der durch Art. 20a GG aufgegebenen Treibhausgasminderungslast in die Zukunft (BVerfGE 157, 30 Rn. 183).

    (aa) Aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1, 14 Abs. 1 GG folgt eine, durch Art. 20a GG als Staatszielbestimmung (BVerfGE 157, 30 Rn. 51) konkretisierte, klimawandelbezogene Schutzpflicht des Gesetzgebers (BVerfG aaO Rn. 148).

    So fehle es diesen Regelungen aktuell an den grundrechtlich zur Freiheitssicherung über Zeit und Generationen hinweg gebotenen Vorkehrungen zur Abmilderung der hohen Emissionsminderungslasten, die der Gesetzgeber mit den aktuellen Vorschriften auf Zeiträume nach 2030 verschoben habe (BVerfGE 157, 30 Rn. 142).

    (dd) Wegen der bereits getroffenen Festlegungen, durch die der Gesetzgeber seinen Schutzpflichten in ausreichendem Maße nachgekommen ist, bedarf es - mangels Entscheidungserheblichkeit - hier keiner Entscheidung, ob aus Art. 20a GG (i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) ein "Grundrecht auf ein ökologisches Existenzminimum" oder ein diesem ähnelndes "Recht auf eine menschenwürdige Zukunft" folgt (offengelassen in BVerfGE 157, 30 Rn. 113).

  • LG München I, 07.02.2023 - 3 O 12581/21

    "Deutsche Umwelthilfe"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2023 - 12 U 170/22
    Hieran ändert auch der Umstand nichts, dass den Klägern gegebenenfalls eine vom Allgemeininteresse unterscheidbare persönliche Betroffenheit fehlt (hierzu auch: LG München I, Urteil vom 07. Februar 2023 - 3 O 12581/21, BeckRS 2023, 2861, Rn. 47).

    Da vorliegend - wie näher dargelegt worden ist - eine gesetzliche Regelung besteht, die der verfassungsrechtlichen Schutzpflicht genügt, und die von den Klägern vorgetragene Gefährdungssituation in Gestalt einer (möglichen künftigen) Beeinträchtigung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts keine Abweichungen von der Interessenlage aufweist, welche den abstrakt-generellen Regelungen des Gesetzgebers zugrunde liegt (vgl. auch: LG München I, Endurteil vom 07. Februar 2023 - 3 O 12581/21, BeckRS 2023, 2861, Rn. 73), bedarf es bereits keiner abweichenden Auslegung der gesetzlichen Normen, um den grundgesetzlichen Schutzpflichten zu genügen.

  • BVerfG, 15.01.1958 - 1 BvR 400/51

    Lüth - Boykottaufruf, mittelbare Drittwirkung der Grundrechte

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2023 - 12 U 170/22
    Im Rahmen der quasinegatorischen Ansprüche sind insbesondere die grundrechtlich geschützten Belange der Parteien zu berücksichtigen und gegeneinander abzuwägen, wobei sich aus den Grundrechten kein direkter privatrechtlicher Anspruch ergibt; die Grundrechte entfalten vielmehr lediglich mittelbare Wirkung (so bereits BVerfGE 7, 198 Rn. 29).
  • BGH, 26.11.2015 - I ZR 3/14

    Zur Haftung von Access-Providern für Urheberrechtsverletzungen Dritter

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2023 - 12 U 170/22
    In diesem Fall müssen die Gerichte selbst bei unzureichenden gesetzlichen Vorgaben das materielle Recht mit den anerkannten Methoden der Rechtsfindung aus den für das betreffende Rechtsverhältnis maßgeblichen allgemeinen Rechtsgrundlagen ableiten (BVerfGE 84, 212 Rn. 41; BGH, Urteil vom 26. November 2015 - I ZR 3/14, MMR 2016, 188, Rn. 60).
  • BVerfG, 26.06.1991 - 1 BvR 779/85

    Aussperrung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2023 - 12 U 170/22
    In diesem Fall müssen die Gerichte selbst bei unzureichenden gesetzlichen Vorgaben das materielle Recht mit den anerkannten Methoden der Rechtsfindung aus den für das betreffende Rechtsverhältnis maßgeblichen allgemeinen Rechtsgrundlagen ableiten (BVerfGE 84, 212 Rn. 41; BGH, Urteil vom 26. November 2015 - I ZR 3/14, MMR 2016, 188, Rn. 60).
  • BVerfG, 24.11.2010 - 1 BvF 2/05

    Gentechnikgesetz

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2023 - 12 U 170/22
    Eine Beeinträchtigung der Kläger in ihren Grundrechten käme unter diesem Aspekt in Betracht, falls die dem Gesetzgeber durch Art. 20a GG als Staatszielbestimmung (vgl. BVerfGE 128, 1 Rn. 304) aufgegebene Treibhausgasminderungslast aktuell einseitig in die Zukunft verlagert würde, weil in den nationalen Gesetzen in vielen Sektoren Mindestregelungen über Reduktionserfordernisse nach 2030 fehlen, die geeignet wären, einer notwendigen Entwicklung klimaneutraler Techniken und Praktiken rechtzeitig grundlegende Orientierung und Anreiz zu bieten.
  • BGH, 24.01.2003 - V ZR 175/02

    Entfernung von Fernwärmeleitungen nach Beendigung des Versorgungsvertrages

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2023 - 12 U 170/22
    Maßgeblich ist vielmehr, dass eine gegebenenfalls auch rechtmäßige Handlung zu einem rechtswidrigen (Störungs-)Zustand führt (BGHZ 66, 37 Rn. 13; Urteil vom 24. Januar 2003 - V ZR 175/02, NJW-RR 2003, 953 (955) Rn. 25; Grüneberg/Herrler, § 1004 BGB 82. Aufl. Rn. 12).
  • BVerwG, 23.11.2006 - 3 C 30.05

    Staatszielbestimmung; Tierschutz; Schächten; betäubungsloses Schlachten;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2023 - 12 U 170/22
    Sofern der Gesetzgeber, dessen vorrangige Aufgabe es ist, widerstreitende Grundrechte zu einem gerechten Ausgleich zu bringen (vgl. BVerwGE 127, 183 Rn. 12 m.w.N.), eine verfassungsrechtlich nicht zu beanstandende Regelung getroffen hat, die (auch) die Belange und Rechte der Kläger berücksichtigt und schützt, sich die Beklagte innerhalb dieser Regelungen bewegt und sich auch die Folgen ihrer Handlungen - gemessen an diesen Regelungen - nicht als rechtswidrig darstellen, steht den Klägern ein quasinegatorischer Anspruch gegen die Beklagte nicht zu.
  • EuGH, 25.03.2021 - C-565/19

    Der Gerichtshof bestätigt die Unzulässigkeit der Klage, die von Familien aus der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2023 - 12 U 170/22
    Insofern ist vielmehr von einer sog. "Normalbetroffenheit" im Rahmen der zulässigen gesetzlichen Regelungen auszugehen (zur individuellen Betroffenheit durch den Klimawandel bereits: EuGH, Urteil vom 25. März 2021 - C-565/19 P, BeckRS 2021, 5531 Rn. 40).
  • BVerfG, 08.12.2015 - 1 BvR 2921/15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Inanspruchnahme auf Duldung des

    Auszug aus OLG Stuttgart, 08.11.2023 - 12 U 170/22
    Unter bestimmten Umständen ist auch die Ausstrahlungswirkung von Grundrechten auf das Privatrechtsverhältnis zu berücksichtigen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 8. Dezember 2015 - 1 BvR 2921/15, Rn. 9, juris).
  • BAG, 20.01.2010 - 7 ABR 79/08

    Internetnutzung durch den Betriebsrat

  • BGH, 19.12.1975 - V ZR 38/74

    Duldung von Niederspannungsleitungen

  • BVerwG, 15.10.2002 - 4 BN 51.02

    Grundsätze der Abwägung im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung; Verhältnis zu

  • BVerwG, 15.04.2021 - 3 B 9.20

    Zum Verhältnis von Tierschutzrecht und Jagdrecht bei der Festsetzung eines

  • RG, 05.01.1905 - VI 38/04

    Klage auf Unterlassung widerrechtlicher Handlungen

  • RG, 05.06.1935 - II 332/34

    1. Welche Voraussetzungen sind erforderlich für die Beseitigung der

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

  • BGH, 14.05.2009 - I ZR 98/06

    Tripp-Trapp-Stuhl

  • BGH, 27.09.2006 - VIII ZR 19/04

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung im Berufungsverfahren

  • BVerfG, 24.07.2018 - 2 BvR 1961/09

    Zur Gewährleistung wirkungsvollen Grundrechtsschutzes bei der Übertragung von

  • BGH, 11.08.2010 - XII ZR 181/08

    Prozessführungsbefugnis des Zwangsverwalters: Herausgabeklage für in der Zeit vor

  • BGH, 16.09.2008 - IX ZR 172/07

    Zulässigkeit der Revision bei Geltendmachung eines auf Insolvenzanfechtung

  • BGH, 29.09.2011 - IX ZB 106/11

    Regressklage gegen Rechtsanwalt wegen pflichtwidriger Prozessführung:

  • LG Stuttgart, 13.09.2022 - 17 O 789/21

    Klage gegen die Mercedes-Benz Group AG auf Unterlassung des Inverkehrbringens von

  • BGH, 02.04.2020 - IX ZR 135/19

    Wechsel im berufungsverfahren von Urkundenverfahren in das ordentliche Verfahren;

  • BGH, 08.12.2005 - VII ZR 191/04

    Geltendmachung von Abschlagszahlungen und der Schlusszahlung im Bauprozess

  • BGH, 15.12.2022 - I ZR 135/21

    Insolvenz eines Versicherungsnehmers nach Abtretung einer

  • BGH, 18.06.1970 - X ZB 2/70

    Fungizid

  • OLG München, 23.05.2018 - 15 U 2534/17

    Fehlende Aktivlegitmation - Zugestandene Tatsache nach wirksamem Bestreiten der

  • BGH, 10.03.1956 - IV ZR 336/55

    Scheidungsprozeß aus Breslau

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