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   OLG Stuttgart, 10.02.2014 - 5 U 111/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,7207
OLG Stuttgart, 10.02.2014 - 5 U 111/13 (https://dejure.org/2014,7207)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10.02.2014 - 5 U 111/13 (https://dejure.org/2014,7207)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 10. Februar 2014 - 5 U 111/13 (https://dejure.org/2014,7207)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Zur Schmerzensgeldbemessung nach serbischem Recht bei posttraumatischer Belastungsstörung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgebliches Recht zur Beurteilung der Schädigung eines deutschen Verkehrsteilnehmers bei einem Verkehrsunfall in Serbien

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Art 40 Abs 1 S 1 BGBEG, Art 40 Abs 4 BGBEG
    Verkehrsunfall in Serbien: Schmerzensgeldbemessung nach serbischem Recht bei posttraumatischer Belastungsstörung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßgebliches Recht für die Schädigung eines deutschen Verkehrsteilnehmers anlässlich eines Verkehrsunfalls in Serbien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit serbischen Rechts bei einem Verkehrsunfall in Serbien

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwendbarkeit serbischen Rechts bei einem Verkehrsunfall in Serbien

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • LG Stuttgart, 08.04.2013 - 27 O 218/09

    Bemessung eines Schmerzensgeldes bei einem Verkehrsunfall in Serbien

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2014 - 5 U 111/13
    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 08.04.2013 - 27 O 218/09.

    Unter Abänderung des am 08.04.2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Stuttgart - 27 O 218/09 - wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere 44.000,00 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu bezahlen.

    Unter Abänderung des am 08.04.2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Stuttgart - 27 O 218/09 - wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere 35.440,05 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu bezahlen.

    Unter Abänderung des am 08.04.2013 verkündeten Urteils des Landgerichts Stuttgart - 27 O 218/09 - wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger weitere vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 983, 06 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Rechtshängigkeit zu bezahlen.

  • KG, 23.04.2001 - 12 U 971/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2014 - 5 U 111/13
    In diesen Fällen wird eine Erhöhung der Schmerzensgeldbeträge jedenfalls allein wegen der ausländischen Staatsangehörigkeit abgelehnt (OLG Koblenz NJW-RR 2002, 1030; KG NJW-RR 2002, 1031).
  • OLG Koblenz, 15.10.2001 - 12 U 2123/98

    Schmerzensgeld: Darlegungslast hinsichtlich einer Hepatitis-Infektion während

    Auszug aus OLG Stuttgart, 10.02.2014 - 5 U 111/13
    In diesen Fällen wird eine Erhöhung der Schmerzensgeldbeträge jedenfalls allein wegen der ausländischen Staatsangehörigkeit abgelehnt (OLG Koblenz NJW-RR 2002, 1030; KG NJW-RR 2002, 1031).
  • BGH, 01.03.2016 - VI ZR 437/14

    EGBGB Art. 40 Abs. 1 Satz 1, Abs. 4

    Bei der Verweisung des Art. 40 Abs. 1 Satz 1 EGBGB handelt es sich um eine solche Gesamtverweisung (vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Februar 2014 - 5 U 111/13, juris Rn. 46; MünchKommBGB/Junker, 6. Aufl., Art. 40 EGBGB Rn. 120; BeckOK BGB/Spickhoff, Art. 40 EGBGB Rn. 43 (Stand: 01.02.2013); Erman/Hohloch, BGB, 14. Aufl., Art. 40 EGBGB Rn. 6; jurisPK BGB/Wurmnest, Art. 40 EGBGB Rn. 13 (Stand: 01.10.2014); PWW/Schaub, BGB, 10. Aufl., Art. 40 EGBGB Rn. 8; NK-BGB/Wagner, 2. Aufl., Art. 40 EGBGB Rn. 7; Rauscher, Internationales Privatrecht, 3. Aufl., Rn. 1252; aA Staudinger/von Hoffmann, BGB, Neubearb.

    Einigkeit besteht lediglich dahingehend, dass das Statut des Direktanspruchs darüber bestimmt, ob und unter welchen Voraussetzungen der Verletzte den Versicherer unmittelbar auf Schadensersatz in Anspruch nehmen kann (vgl. Gruber, VersR 2001, 16, 17; vgl. auch BT-Drucks. 14/343, S. 13; zu Art. 18 Rom II-VO Palandt/Thorn, BGB, 75. Aufl., Art. 18 Rom II-VO Rn. 1; BeckOK BGB/Spickhoff, VO (EG) 864/2007 Art. 18 Rn. 4 (Stand: 01.02.2013); Erman/Hohloch, BGB, 14. Aufl., Art. 18 Rom II-VO Rn. 2; NK-BGB/Nordmeier, 2. Aufl., Art. 18 Rom II-VO Rn. 22; missverständlich OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Februar 2014 - 5 U 111/13, juris Rn. 45).

  • OLG Celle, 22.01.2020 - 14 U 106/18

    Gesundheitliche Folgen eines Verkehrsunfalles; Unfallbedingte posttraumatische

    Dem Prozessverhalten der Parteien entnimmt der Senat überdies eine übereinstimmende Rechtswahl auf deutsches Recht, das für den Kläger günstiger sein dürfte als das nach dem Tatortprinzip anwendbare serbische Recht (sog. Günstigkeitsprüfung im Sinne von Art. 40 Abs. 4 EGBGB in der Fassung ab 1. Juni 1999; vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Februar 2014 - 5 U 111/13 -, Rn. 45 und 46; Schleswig-Holsteinisches OLG, Urteil vom 14. September 2017 - 7 U 17/14 -, Rn. 23 und 37; beide zitiert nach juris), weil letzteres Beeinträchtigungen der Lebensführung wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung bei der Bemessung von Schmerzensgeld nicht berücksichtigt [vgl. OLG Stuttgart, Urteil vom 10. Februar 2014 - 5 U 111/13 -, Orientierungssatz sowie Rn. 59 und 60, zitiert nach juris].
  • LG Stuttgart, 08.04.2013 - 27 O 218/09

    Bemessung eines Schmerzensgeldes bei einem Verkehrsunfall in Serbien

    Berufung eingelegt (OLG Stuttgart 5 U 111/13).
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