Rechtsprechung
OLG Stuttgart, 16.02.2016 - 12 U 63/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Auslobung: Rechtsbindungswille bei einer negativen Auslobung; Auslegung eines Preisausschreibens hinsichtlich des Nachweises des Masernvirus
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begründetheit von Ansprüchen einer Auslobung
- ra.de
- Justiz Baden-Württemberg
§ 133 BGB, § 157 BGB, § 657 BGB
Auslobung: Rechtsbindungswille bei einer negativen Auslobung; Auslegung eines Preisausschreibens hinsichtlich des Nachweises des Masernvirus - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Begründetheit von Ansprüchen einer Auslobung
- rechtsportal.de
BGB § 657 ; BGB § 133 ; BGB § 157
Begründetheit von Ansprüchen einer Auslobung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch auf ein ausgelobtes Preisgeld für den Nachweis des Masernvirus
- spiegel.de (Pressebericht, 16.02.2016)
Streit um Existenz von Masernviren: Impfgegner siegt
- welt.de (Pressebericht, 16.02.2016)
Virus: Impfgegner gewinnt 100.000-Euro-Streit um Masern
- olg-stuttgart.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)
Rechtsstreit über Nachweis des Masernvirus
- spiegel.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 14.02.2016)
Juristische Posse um Viren: Masern-Wettgegner vor Gericht
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Wer bezahlt, bestimmt: Der Auslobende legt die Regeln der Auslobung fest
In Nachschlagewerken
- Wikipedia(Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)+1Weitere Entscheidungen mit demselben BezugOLG Stuttgart, 16.02.2016 - 12 U 63/15
Auslobung: Rechtsbindungswille bei einer negativen Auslobung; Auslegung eines
LG Ravensburg, 12.03.2015 - 4 O 346/13Auslobung: Bindendes Belohnungsversprechen bei "Preisausschreiben" über den
Stefan Lanka
Sonstiges (2)
- lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Arzt will Streit um Masernviren vor BGH bringen: Wette oder Auslobung - existieren die Viren?
- suedkurier.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 14.04.2016)
Masern-Streit soll vor den Bundesgerichtshof
Verfahrensgang
- LG Ravensburg, 12.03.2015 - 4 O 346/13
- OLG Stuttgart, 16.02.2016 - 12 U 63/15
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- LG Ravensburg, 12.03.2015 - 4 O 346/13
Auslobung: Bindendes Belohnungsversprechen bei "Preisausschreiben" über den …
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2016 - 12 U 63/15
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 12.03.2015 - 4 O 346/13 - abgeändert und wie folgt gefasst:.Auf die Berufung des Beklagten hin wird das Urteil des Landgerichts Ravensburg vom 12.03.2015, Az.: 4 O 346/13, abgeändert.
- BGH, 16.10.2006 - II ZR 101/05
Rechtsfolgen der fehlenden Unterzeichnung eines Protokollurteils durch die …
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2016 - 12 U 63/15
Es handelte sich nicht um ein sog. Protokollurteil, das der von der Klägerin zitierten Entscheidung des BGH (NJW-RR 2007, 141) zu Grunde lag. - KG, 06.06.2006 - 12 U 138/05
Haftung beim Motorradunfall: Betriebsgefahr des Motorrades gegenüber dem groben …
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2016 - 12 U 63/15
Der Beklagte ist mit Beanstandungen gegen das Gutachten eines gerichtlichen Sachverständigen nach § 531 Abs. 2 ZPO ausgeschlossen, wenn er sie erstinstanzlich hätte geltend machen können, denn Beanstandungen eines Sachverständigengutachtens zählen zu den neuen Angriffs- oder Verteidigungsmitteln (vgl. KG Berlin, MDR 2007, 48 m.w.N. u. Zöller/Heßler, a.a.O., § 531 ZPO, Rn. 31, m.w.N.). - BGH, 28.01.2014 - III ZB 32/13
Berufung: Anforderungen an die Begründung bei erstinstanzlicher Klageabweisung …
Auszug aus OLG Stuttgart, 16.02.2016 - 12 U 63/15
Da die Berufungsbegründung erkennen lassen soll, aus welchen tatsächlichen und rechtlichen Gründen der Berufungskläger das angefochtene Urteil für unrichtig hält, hat dieser - zugeschnitten auf den Streitfall und aus sich heraus verständlich - diejenigen Punkte rechtlicher Art darzulegen, die er als unzutreffend beurteilt ansieht und dazu die Gründe anzugeben, aus denen sich die Fehlerhaftigkeit jener Punkte und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung herleiten (vgl. nur BGH, Beschluss vom 28.01.2014, III ZB 32/13, juris-Rn. 12).