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OLG Stuttgart, 20.11.1981 - 15 UF 243/81 WH |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verurteilung zur Herausgabe von Hausratsgegenständen nach Ehescheidung trotz Unmöglichkeit; Im Wege des Erbgangs zu Alleineigentum eines Ehegatten erworbene Gegenstände; Zurückbehaltungsrecht wegen nützlicher oder notwendiger Verwendungen
- familienrecht-deutschland.de
BGB § 1370
Familienvermögensrecht; gesetzliches Güterrecht; Ersatz von Haushaltsgegenständen. - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1370
Verfahrensgang
- AG Esslingen, 15.06.1981 - 3 F 372/80
- OLG Stuttgart, 20.11.1981 - 15 UF 243/81 WH
Papierfundstellen
- NJW 1982, 585
- MDR 1982, 231
- FamRZ 1982, 485
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 09.02.1994 - 5 UF 17/91
Größere Geldzuwendungen von Schwiegereltern an Eheleute und Zugewinnausgleich
Auch in einem solchen Fall ist nicht wie beim Erbgang (vgl. OLG Stuttgart in NJW 1982, 585, 586) zwingend, daß schon aufgrund einer Auslegung der Erbe des Zuwenders der Leistungsempfänger sein soll.