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OLG Stuttgart, 25.01.1979 - 3 U 119/78 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BGH, 10.12.1970 - II ZR 132/68
Voraussetzungen für das Zustandekommen vertraglicher Beziehungen - Anforderungen …
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.1979 - 3 U 119/78
Durch einen Verstoß gegen eine bindende Weisung kann die Bank ihrer Kundin gegenüber schadenersatzpflichtig werden (BGH NJW 1971, 558).Dies wurde vom BGH schon für den Akkreditivverkehr (BGH LM Nr. 1 und 2 zu § 780 BGB), für den Überweisungsverkehr (BGH WM 1961, 78, 79; 1962, 460, 461) und PAGE 735 Print WM Nr. 26 vom 30. Juni 1979 für den Dokumenten-Inkassoauftrag (BGH NJW 1971, 558, 559) entschieden.
- BGH, 07.03.1962 - VIII ZR 9/61
Nachträgliche Rechtswahl
Auszug aus OLG Stuttgart, 25.01.1979 - 3 U 119/78
Der mutmaßliche Wille der Parteien kann aber daraus entnommen werden, daß die Parteien im ersten Rechtszug ohne weiteres von der Maßgeblichkeit des deutschen Rechts ausgegangen sind, dementsprechend auch das Landgericht Stuttgart deutsches Recht angewandt hat und die Parteien in der Berufungsinstanz nicht widersprochen haben (vgl. BGH NJW 1962, 1005).