Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 25.07.2006 - 16 AR 3/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,24427
OLG Stuttgart, 25.07.2006 - 16 AR 3/06 (https://dejure.org/2006,24427)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25.07.2006 - 16 AR 3/06 (https://dejure.org/2006,24427)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 25. Juli 2006 - 16 AR 3/06 (https://dejure.org/2006,24427)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,24427) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zuständigkeitsbestimmung zwischen Vormundschaftsgericht und Familiengericht: Zustimmung der minderjährigen Nacherben zur Teilung eines Nachlassgrundstücks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit einer Zustimmung von minderjährigen Nacherben zur Teilung eines Nachlassgrundstücks

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 40

    § 1629 BGB; § 1643 BGB; § 1693 BGB; § 1697 BGB; § 1795 BGB; § 1909 BGB
    Zuständigkeitsbestimmung im Bereich von vormundschaftsgerichtlichen/ familiengerichtlichen Maßnahmen

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.09.1963 - V ZR 130/61

    Erbauseinandersetzungsverbot. Nacherbe

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2006 - 16 AR 3/06
    Da S. und T. nicht nur zu Ersatznacherben an Stelle ihres Vaters berufen sind (dann wäre ihre Zustimmung zum Erreichen der gewünschten Rechtsfolge nicht erforderlich, BGHZ 40, 115), sondern auch zu weiteren Nacherben nach dem Tod ihres Vaters, müssen auch sie mitwirken.
  • BayObLG, 01.03.2005 - 2Z BR 231/04

    Grundbuchberichtigung bei Übertragung eines Erbschaftsgrundstücks auf Vorerben

    Auszug aus OLG Stuttgart, 25.07.2006 - 16 AR 3/06
    Stimmt der Nacherbe hingegen zu, fehlt es an einer Rechtsbeeinträchtigung; der Gegenstand scheidet endgültig aus dem Nachlass aus (BayObLG, FamRZ 2005, 1862 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht