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   OLG Stuttgart, 28.02.2020 - 4 Ws 45/20   

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https://dejure.org/2020,9342
OLG Stuttgart, 28.02.2020 - 4 Ws 45/20 (https://dejure.org/2020,9342)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28.02.2020 - 4 Ws 45/20 (https://dejure.org/2020,9342)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 28. Februar 2020 - 4 Ws 45/20 (https://dejure.org/2020,9342)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 9 Abs 1 JVEG, § 9 Abs 3 JVEG, § 11 Abs 1 S 3 JVEG, § 11 Abs 3 JVEG
    Vergütung bei einer Übersetzung des Inhalts von Tonaufzeichnungen

  • landesrecht-bw.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    JVEG § 9 ; JVEG § 11
    Vergütung eines mit der schriftlichen Übersetzung des Inhalts von Tonaufzeichnungen beauftragten Sprachmittlers; Abgrenzung der Tätigkeit als Übersetzer oder als Sprachsachverständiger

  • rechtsportal.de

    JVEG § 9 ; JVEG § 11
    Vergütung eines mit der schriftlichen Übersetzung des Inhalts von Tonaufzeichnungen beauftragten Sprachmittlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • OLG Stuttgart, 15.04.2019 - 1 Ws 52/19

    Abgrenzung von Übersetzungen zur Dolmetschertätigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.02.2020 - 4 Ws 45/20
    Die Staatskasse hat die Angelegenheit unter Hinweis auf den Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 15. April 2019 (1 Ws 52/19) der Strafkammer mit dem Antrag vorgelegt, die Vergütung gemäß § 4 JVEG gerichtlich festzusetzen.

    Wie bzw. auf welcher Grundlage die Leistungen der Antragstellerin nach Maßgabe des JVEG zu honorieren sind, hängt davon ab, welche Art von Tätigkeit im konkreten Fall beauftragt und innerhalb des solchermaßen vorgegebenen Rahmens erbracht worden ist (ebenso OLG Stuttgart, Beschluss vom 15. April 2019 - 1 Ws 52/19, juris Rn. 26; Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 23. März 2015 - 1 Ws 79/15 (39/15), juris Rn. 8; KG, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 1 Ws 2/11, juris Rn. 4).

  • OLG Stuttgart, 31.10.2014 - 4 Ws 432/14

    Vergütung des Übersetzers: Erhöhtes Honorar mangels Editierbarkeit des Textes;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.02.2020 - 4 Ws 45/20
    Dies sind nicht nur Papiervorlagen, sondern auch zwar elektronisch zur Verfügung gestellte, aber nicht nach den obigen Ausführungen editierbare Texte (einhellige Meinung: OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 1 Ws 535/13, juris Rn. 7; OLG Stuttgart, Beschluss vom 31. Oktober 2014 - 4 Ws 432/14, juris Rn. 4; OLG Frankfurt, aaO und Beschluss vom 11. Februar 2015 - 4 WF 235/14, juris Rn. 10 ff.; Binz, aaO, JVEG § 11 Rn. 4; Giers, aaO, § 11 JVEG Rn. 5; Schneider, JVEG, 3. Aufl., § 11 Rn. 9).
  • OLG Hamm, 21.02.2019 - 4 Ws 150/18

    Vergütung von schriftlichen Übertragungen des Wortlauts überwachter Telefonate in

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.02.2020 - 4 Ws 45/20
    Der Aufwand für die vorliegend den Schwerpunkt der Tätigkeit bildende Sprachanalyse, Transkription zur Entschlüsselung sowie die notwendigen Anmerkungen und Erläuterungen zur Interpretation des Ausgangstextes im Zieltext durch die Antragstellerin als Sprachsachverständige ist mit der Übersetzervergütung nicht mit abgegolten, sondern ist trotz des Kostendämpfungsprinzips des § 1 Abs. 1 Satz 2 JVEG nach der vom JVEG bezweckten angemessenen Vergütung in Anlehnung an § 9 Abs. 1 Satz 4 JVEG gesondert zu vergüten (Binz, aaO, JVEG § 11 Rn. 7; ebenso OLG Hamm, Beschluss vom Beschluss vom 21. Februar 2019 - III - 4 Ws 150/18, juris Rn. 65 und 79; so auch Weber in Hartmann/Toussaint, Kostenrecht, 49. Aufl., § 9 JVEG Rn. 29).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 4 WF 235/14

    Redaktionsversehen in § 11 I 2 JVEG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.02.2020 - 4 Ws 45/20
    Dies sind nicht nur Papiervorlagen, sondern auch zwar elektronisch zur Verfügung gestellte, aber nicht nach den obigen Ausführungen editierbare Texte (einhellige Meinung: OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 1 Ws 535/13, juris Rn. 7; OLG Stuttgart, Beschluss vom 31. Oktober 2014 - 4 Ws 432/14, juris Rn. 4; OLG Frankfurt, aaO und Beschluss vom 11. Februar 2015 - 4 WF 235/14, juris Rn. 10 ff.; Binz, aaO, JVEG § 11 Rn. 4; Giers, aaO, § 11 JVEG Rn. 5; Schneider, JVEG, 3. Aufl., § 11 Rn. 9).
  • OLG Hamburg, 15.11.2004 - IV-1/04

    Bemessung des Vergütungsanspruches eines Übersetzers nach § 11 Abs. 1 JVEG

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.02.2020 - 4 Ws 45/20
    Zu den vergütungsfähigen Anschlägen sind sämtliche Tastenanschläge zu zählen, so dass Schriftzeichen jeder Art, nicht nur Buchstaben, sondern auch sämtliche Satzzeichen unter Einschluss der Leerzeichen zu berücksichtigen sind (OLG Hamburg, Beschluss vom 15. November 2004 - IV 1/04, juris Rn. 5 ff.; Binz, aaO, JVEG § 11 Rn. 3; Schneider, aaO, § 11 Rn. 52; Weber, aaO, § 11 JVEG Rn. 12).
  • OLG Celle, 19.12.2013 - 1 Ws 535/13

    Übersetzervergütung bei elektronischem nicht editierbarem Text

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.02.2020 - 4 Ws 45/20
    Dies sind nicht nur Papiervorlagen, sondern auch zwar elektronisch zur Verfügung gestellte, aber nicht nach den obigen Ausführungen editierbare Texte (einhellige Meinung: OLG Celle, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - 1 Ws 535/13, juris Rn. 7; OLG Stuttgart, Beschluss vom 31. Oktober 2014 - 4 Ws 432/14, juris Rn. 4; OLG Frankfurt, aaO und Beschluss vom 11. Februar 2015 - 4 WF 235/14, juris Rn. 10 ff.; Binz, aaO, JVEG § 11 Rn. 4; Giers, aaO, § 11 JVEG Rn. 5; Schneider, JVEG, 3. Aufl., § 11 Rn. 9).
  • OLG Hamburg, 04.08.2006 - 2 Ws 180/06

    Dolmetscherentschädigung: Erhöhter Stundensatz wegen besonderer Schwierigkeit der

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.02.2020 - 4 Ws 45/20
    Nach alledem ist davon auszugehen, dass der durch das JVEG getroffenen Regelung ein Strukturmodell zugrunde liegt, das sich seiner Konzeption nach als systematisch geschlossen darstellt und dem zugrunde gelegten Bild des selbständig und hauptberuflich Tätigen entspricht, bei welchem nach dem Umfang seiner professionellen Tätigkeit Belastungsschwankungen im zeitlichen Verlauf per Saldo zu einem Ausgleich gelangen werden (OLG Hamburg, Beschluss vom 4. August 2006 - 2 Ws 180/06, juris Rn. 22).
  • OLG Düsseldorf, 12.10.1999 - 1 Ws 352/99

    Entschädigung eines Sprachsachverständigen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.02.2020 - 4 Ws 45/20
    Im Unterschied zum Dolmetscher und Übersetzer hat der Sprachsachverständige die Aufgabe, einen zu dolmetschenden oder zu übersetzenden Text zu interpretieren (BGH, aaO; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12. Oktober 1999 - 1 Ws 352, 356-357/99, NStZ-RR 2000, 96; OLG Stuttgart, aaO, Rn. 30), insbesondere bei Erläuterung von im Ausgangstext vorkommenden Abkürzungen, bei unklaren Begriffen, bei unvollständigem oder unklarem Ausgangstext, bei erforderlichen rechtsvergleichenden Überlegungen, aber auch bei Auslegung anderssprachiger Sprachbilder und Redewendungen (Binz, aaO, JVEG § 9 Rn. 33; Giers in Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 11 JVEG Rn. 2).
  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50

    Ermittlung des Inhalts einer fremdsprachigen Urkunde durch das Gericht;

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.02.2020 - 4 Ws 45/20
    Seine Aufgabe besteht darin, den Prozessverkehr des Gerichts mit den der Gerichtssprache unkundigen anderen Prozessbeteiligten durch Übertragung der schriftlichen oder mündlich zum Prozess abgegebenen Erklärungen zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 28. November 1950 - 2 StR 50/50, BGHSt 1, 4; Schmitt in Meyer-Goßner-Schmitt, StPO, 62. Aufl., § 185 GVG Rn. 1; Wickern in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 185 GVG Rn. 1).
  • OLG Frankfurt, 28.11.2014 - 18 W 211/14

    Übersetzervergütung: Erhöhtes Honorar bei Übersetzung eines nicht editierbaren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 28.02.2020 - 4 Ws 45/20
    Editierbare Texte müssen mit einer Textverarbeitung (z.B. Microsoft Word) erstellt sein und gewährleisten, dass sie vom Übersetzer mit einer Textverarbeitung ohne weitere Zwischenschritte verändert und weiter bearbeitet werden können (Binz, aaO, JVEG § 11 Rn. 4; OLG Frankfurt, Beschluss vom 28. November 2014 - 18 W 211/14, juris Rn. 5).
  • OLG Schleswig, 23.03.2015 - 1 Ws 79/15

    Abgrenzung von Dolmetscher-, Übersetzer- und Sprachsachverständigentätigkeit:

  • KG, 15.02.2011 - 1 Ws 2/11

    Dolmetscherhonorar: Übersetzung verschiedener Telefongespräche aus

  • KG, 03.04.2014 - 1 Ws 65/13

    Dolmetschervergütung: Stundensatz bei Tätigkeit als Sprachsachverständiger

  • OLG Düsseldorf, 08.08.2011 - 2 W 27/11

    Erstattungsfähigkeit der Kosten für die mündliche Übersetzung von Schriftsätzen

  • OLG München, 16.12.1993 - 11 W 2638/93
  • LG Düsseldorf, 26.07.2021 - 2 KLs 3/20
    Der Schwerpunkt der Tätigkeit lag damit in der Interpretation des Gesprochenen und entspricht damit nicht der gewöhnlichen Tätigkeit einer Übersetzung, die im Schwerpunkt aus einer schriftlichen Übersetzung besteht (vgl. hierzu KG Berlin, Beschluss v. 3. April 2014 - 1 Ws 65/13, Rn. 7 m.w.N., juris; OLG Stuttgart, Beschluss v. 28. Februar 2020 - 4 Ws 45/20, Rn 12f., juris; OLG Düsseldorf, Beschluss v. 8. August 2011 - 2 W 27/11, BeckRS 2012, 5112).

    Denn der Sprachsachverständige, der in der Hauptverhandlung zu Beweiszwecken ein Schriftstück, das gesprochene Wort eines Telefongesprächs oder - wie hier - Text- und Sprachnachrichten sowie Videos übersetzt, erbringt damit eine typische Dolmetscherleistung (vgl. hierzu KG Berlin, Beschluss v. 3. April 2014 - 1 Ws 65/13, Rn. 7 m.w.N., juris; OLG Stuttgart, Beschluss v. 28. Februar 2020 - 4 Ws 45/20, Rn 20. juris).

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