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   OLG Zweibrücken, 08.09.2006 - 2 UF 129/06   

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https://dejure.org/2006,6910
OLG Zweibrücken, 08.09.2006 - 2 UF 129/06 (https://dejure.org/2006,6910)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08.09.2006 - 2 UF 129/06 (https://dejure.org/2006,6910)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 08. September 2006 - 2 UF 129/06 (https://dejure.org/2006,6910)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zumutbarkeitsprüfung im Rahmen der Verpflichtung zur Entrichtung von Beiträgen zur Begründung von Anwartschaften auf eine bestimmte Rente in einer gesetzlichen Rentenversicherung

  • Judicialis

    BGB § 1587 b; ; BGB § 1587 f; ; VAHRG § 1 Abs. 2; ; VAHRG § 1 Abs. 3; ; VAHRG § 3 b Abs. 1 Nr. 1; ; VAHRG § 3 b Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Anordnung einer Beitragszahlung im Versorgungsausgleich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1178
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.10.1996 - XII ZB 188/94

    Berechnung des Ehezeitanteils an einer Betriebsrente

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 08.09.2006 - 2 UF 129/06
    Mit der Zumutbarkeitsprüfung soll insbesondere eine unverhältnismäßige wirtschaftliche Belastung des Ausgleichspflichtigen vermieden werden (BtDrs. 10/5447 S. 25; BGH FamRZ 1997, 166 m.w.N.).
  • BGH, 22.06.2016 - XII ZB 514/15

    Versorgungsausgleich: Abfindung eines bei einem schweizerischen Versorgungsträger

    Dabei kann dahinstehen, ob die bestehende Möglichkeit einer Kreditfinanzierung des Abfindungsbetrags eine wirtschaftliche Zumutbarkeit der Abfindung überhaupt bewirken könnte (so OLG Brandenburg FamRZ 2013, 1039, 1041; OLG Zweibrücken FamRZ 2007, 1178; Götsche in Götsche/Rehbein/Breuers Versorgungsausgleichsrecht 2. Aufl. § 23 VersAusglG Rn. 22; Borth Versorgungsausgleich 7. Aufl. Rn. 891; ablehnend OLG Koblenz FamRZ 2009, 119; Ruland Versorgungsausgleich 4. Aufl. Rn. 826; Schulz/Hauß Familienrecht 2. Aufl. § 23 VersAusglG Rn. 6).
  • OLG Saarbrücken, 21.10.2009 - 9 UF 26/07

    Berücksichtigung der Kosten für Niederschlagswasser bei der Berechnung des

    Von daher kann dahinstehen, ob und in welchem Umfang dem Antragsteller aus dem bereits aus der Erbschaft zugeflossenen Betrag in Höhe von 20.000 Dollar, mit dem er nach seinem unwidersprochen gebliebenen Sachvortrag zulässiger Weise einen Unterhaltsrückstand in Höhe von 6.245,00 EUR aus der gemäß Ziffer 2. des Vergleichs 17. Oktober 2005 in dem Verfahren betreffend den Getrenntlebendunterhalt übernommenen Zahlungsverpflichtung ausgeglichen (vgl. hierzu OLG Oldenburg, Beschl. v. 3. März 2008, 11 UF 53/07), aber auch sonstige Verbindlichkeiten wie Anwaltskosten getilgt hat, ein Betrag für die Beitragszahlung verblieben ist und ob der Antragsteller bereits unter Berücksichtigung eines solchen Restvermögens zu einer Kreditaufnahme zwecks Finanzierung der Beitragszahlung unter Berücksichtigung seines bereinigten Nettoeinkommens verpflichtet ist (siehe hierzu OLG Zweibrücken, FamRZ 2007, 1178).
  • OLG Brandenburg, 09.10.2012 - 10 UF 213/10

    Familienrechtlicher Versorgungsausgleich: Zulässigkeit der Annahme eines

    Die Inanspruchnahme eines Darlehens zur Finanzierung der Abfindung ist jedenfalls dann zumutbar, wenn es dem Verpflichteten angesichts seiner sonstigen Einkommensverhältnisse möglich ist, dieses ohne Beeinträchtigung des eigenen angemessenen Unterhalts und der materiell-rechtlich bestehenden Unterhaltsansprüche Dritter abzutragen (vgl. hierzu Borth, a.a.O., Rn. 792; OLG Zweibrücken, FamRZ 2007, 1178).
  • OLG Brandenburg, 21.02.2008 - 9 UF 168/07

    Überprüfung der Anpassung der laufenden Leistung der betrieblichen

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  • OLG Brandenburg, 17.02.2009 - 9 UF 132/08

    Versorgungsausgleich: Ausgleich von im Beitrittsgebiet erworbenen

    Auch eine Kreditfinanzierung kann zumutbar sein (vgl. OLG Zweibrücken, FamRB 2007, 234 für den Fall einer Beitragszahlung von 6.500 EUR bei einem regelmäßigen Einkommen des Ausgleichspflichtigen von 1.920 EUR).
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