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   OLG Zweibrücken, 16.09.2010 - 3 W 132/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,13571
OLG Zweibrücken, 16.09.2010 - 3 W 132/10 (https://dejure.org/2010,13571)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16.09.2010 - 3 W 132/10 (https://dejure.org/2010,13571)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 16. September 2010 - 3 W 132/10 (https://dejure.org/2010,13571)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 43 Nr 1 WoEigG, § 37 Abs 2 BGB
    Wohnungseigentum: Verfahrensart bei gerichtlicher Ermächtigung eines Wohnungseigentümers zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung durch einen Wohnungseigentümer in Ermangelung eines Verwalters als Wohnungseigentumsverfahren (WEG-Verfahren)

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 43 Nr. 1; BGB § 37 Abs. 2
    Rechtsnatur des Verfahrens zur gerichtlichen Ermächtigung eines Wohnungseigentümers zur Einberufung einer Eigentümerversammlung

  • rechtsportal.de

    WEG § 43 Nr. 1 ; BGB § 37 Abs. 2
    Rechtsnatur des Verfahrens zur gerichtlichen Ermächtigung eines Wohnungseigentümers zur Einberufung einer Eigentümerversammlung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Versammlung zur Verwalterbestellung: Verfahren?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Streit über die Einberufung einer Versammlung ist ein WEG-Verfahren! (IMR 2010, 544)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 2011, 79
  • FGPrax 2011, 101
  • ZMR 2011, 155
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Frankfurt, 27.09.2004 - 20 W 513/01

    Wohnungseigentum: Erfordernis der gerichtlichen Ermächtigung eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.09.2010 - 3 W 132/10
    Soweit auch in der Rechtsprechung die vorliegende Fallkonstellation über eine analoge Anwendung der genannten Vorschriften bejaht worden ist (vgl. z.B. OLG Frankfurt, OLGR 2005, 95; OLG Köln, NZM 2003, 810 m.w.N), stammen diese Entscheidungen alle aus einer Zeit vor Inkrafttreten (1.7.2007) des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes vom 26.3.2007 (BGBl I 2007, 370) und somit aus einer Zeit, in der das gesamte WEG - Verfahren ohnehin ein solches der freiwilligen Gerichtsbarkeit war.
  • OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02

    Gerichtliche Bestellung eines WEG -Notverwalters

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 16.09.2010 - 3 W 132/10
    Soweit auch in der Rechtsprechung die vorliegende Fallkonstellation über eine analoge Anwendung der genannten Vorschriften bejaht worden ist (vgl. z.B. OLG Frankfurt, OLGR 2005, 95; OLG Köln, NZM 2003, 810 m.w.N), stammen diese Entscheidungen alle aus einer Zeit vor Inkrafttreten (1.7.2007) des Gesetzes zur Änderung des Wohnungseigentumsgesetzes vom 26.3.2007 (BGBl I 2007, 370) und somit aus einer Zeit, in der das gesamte WEG - Verfahren ohnehin ein solches der freiwilligen Gerichtsbarkeit war.
  • LG Hamburg, 23.05.2012 - 318 S 198/11

    Wohnungseigentumssache: Verwirkung und Verjährung des Anspruchs des

    Die nochmalige Anrufung der Eigentümerversammlung, etwa auch durch gerichtliche Ermächtigung dazu (vgl. OLG Zweibrücken, NZM 2011, 79), durch den Kläger wäre daher vorliegend bloße Förmelei.
  • LG München I, 07.05.2013 - 36 T 7524/13

    WEG-Klage: Rechtspfleger nicht zuständig!

    Ist dies der Fall, kann der Kläger mit Erfolg die Zustimmung zur Einberufung einer Wohnungseigentümerversammlung von den Beklagten verlangen, denn die Gesamtheit der Wohnungseigentümer ist zur Einberufung einer Eigentümerversammlung stets befugt (Spielbauer/Then, WEG, § 24 Rd.-Nr. 22; OLG Celle MDR 2000, 1428, vgl. zum ganzen auch OLG Zweibrücken, ZMR 2011, 155).
  • AG Pinneberg, 26.01.2016 - 60 C 40/15

    Erste Versammlung seit langem: Tagesordnung ist auf Verwalterwahl zu beschränken!

    Soweit früher wie auch im Verfahren vor dem hiesigen Gericht zu dem Aktenzeichen 60 C 2/12 unter analoger Anwendung des § 37 Abs. 2 BGB eine funktionelle Zuständigkeit des Rechtspflegers angenommen wurde, so gilt diese Rechtsansicht als mittlerweile überholt, vgl. AG Charlottenburg, ZMR 2010, 76 f; OLG Zweibrücken, ZMR 2011, 155 f.
  • AG Düsseldorf, 21.06.2017 - 25 T 173/17
    Wenn die Wohnungseigentümergemeinschaft weder einen Verwalter noch einen Verwaltungsbeirat hat, hat der eine Verwalterbestellung Begehrende Klage auf Ermächtigung eines Wohnungseigentümers (ggf. seine Person) zur Einberufung einer Eigentümerversammlung mit einer bestimmten Tagesordnung zu erheben (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16. September 2010, - 3 W 132/10; AG Pinneberg, Urteil vom 26. Januar 2016, - 60 C 40/15).
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