Rechtsprechung
OLG Zweibrücken, 19.05.2006 - 2 UF 50/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Deutsches Notarinstitut
BGB §§ 1821 Abs. 1 Nr. 1, 107, 1629, 1641, 1643, 1909, 2047, 1093
Bestellung eines Wohnrechtes durch minderjährige Miterben im Rahmen einer Erbauseinandersetzung nicht genehmigungsfähig - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen für die erweiternde Anordnung einer Ergänzungspflegschaft und die Erteilung entsprechender familiengerichtlicher Genehmigungen durch den Rechtspfleger; Grundsätze für die Bestimmung des rechtlichen Vorteils beim Erwerb von Grundstücken bzw. Rechten an ...
- Judicialis
BGB § 181; ; BGB § 1093; ; BGB § 1641; ; BGB § 1642 Abs. 1; ; BGB § 1821 Nr. 1; ; BGB § 1909
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Familiengerichtliche Genehmigung der Einrämung eines Wohnrechtes ohne Gegenleistung durch einen minderjärigen Erben zugunsten seiner Mutter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Notare Bayern , S. 60 (Leitsatz)
BGB §§ 181, 1093, 1821 Nr. 1
Einräumung unentgeltlichen Wohnrechts durch minderjährigen Erben rechtlich nachteilig
Verfahrensgang
- AG Rockenhausen, 23.02.2006 - 3 F 279/05
- OLG Zweibrücken, 19.05.2006 - 2 UF 50/06
Papierfundstellen
- FamRZ 2007, 661 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 25.11.2004 - V ZB 13/04
Zustimmungsbedürftigkeit der Übereignung eines Grundstücks an einen …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2006 - 2 UF 50/06
Darin liegt - unter Berücksichtigung der konkreten Ausgestaltung der getroffenen Regelungen - aber kein rechtlicher Nachteil für den Minderjährigen (vgl. dazu BGHZ 161, 170, 176 ff. m.w.N.). - BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80
Wohnrecht für ehemalige Haushälterin - § 598 BGB, §§ 516, 517 BGB, vertraglich …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2006 - 2 UF 50/06
Ob in der Zuwendung des Wohnungsrechts nicht ohnehin eine Schenkung zu sehen wäre, die gemäß § 1641 BGB ausgeschlossen und damit von vornherein nicht genehmigungsfähig ist, kann dahinstehen (a.A. wohl BGHZ 82, 354, 357; OLG Hamm NJW-RR 1996, 717, jeweils für die dauerhafte schuldrechtliche Überlassung einer Wohnung). - BGH, 25.04.1985 - IX ZR 141/84
Verbot des Selbstkontrahierens bei lediglich vorteilhaften Geschäften; …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2006 - 2 UF 50/06
Die Vorschrift ist nach ihrem Sinn und Zweck dann nicht anwendbar, wenn das Insichgeschäft dem Vertretenen lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt, weil in diesem Falle ein Interessenwiderstreit ausgeschlossen ist (st. Rspr., vgl. BGHZ 94, 232, 235;… Palandt/Heinrichs aaO § 181 Rdn. 9 m.w.N.). - OLG Stuttgart, 30.06.2004 - 8 W 495/03
Betreuungsverfahren: Ergänzungsbetreuerbestellung für die Genehmigung eines …
Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2006 - 2 UF 50/06
Infolgedessen fehlt es am Rechtsschutzbedürfnis für die Anordnung einer entsprechenden Ergänzungspflegschaft (…vgl. Palandt/Diederichsen aaO § 1909 Rdn. 7; OLG Stuttgart FamRZ 2005, 62 jeweils m. w. N.). - OLG Hamm, 05.02.1996 - 2 U 139/95
Auszug aus OLG Zweibrücken, 19.05.2006 - 2 UF 50/06
Ob in der Zuwendung des Wohnungsrechts nicht ohnehin eine Schenkung zu sehen wäre, die gemäß § 1641 BGB ausgeschlossen und damit von vornherein nicht genehmigungsfähig ist, kann dahinstehen (a.A. wohl BGHZ 82, 354, 357; OLG Hamm NJW-RR 1996, 717, jeweils für die dauerhafte schuldrechtliche Überlassung einer Wohnung).