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   OLG Zweibrücken, 25.07.2022 - 1 U 153/21   

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https://dejure.org/2022,53905
OLG Zweibrücken, 25.07.2022 - 1 U 153/21 (https://dejure.org/2022,53905)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25.07.2022 - 1 U 153/21 (https://dejure.org/2022,53905)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 25. Juli 2022 - 1 U 153/21 (https://dejure.org/2022,53905)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rückzahlung von Prämien und der Herausgabe von Nutzunge einer fondsgebundenen Rürup-Rentenversicherung; Belehrung zum Widerrufsrecht

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 19.12.2019 - C-355/18

    Rust-Hackner - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Dienstleistungsverkehr -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.07.2022 - 1 U 153/21
    Aus der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 19.12.2019, Az. C-355/18 - C-357/18 und C-479/18, Juris) kann der verallgemeinerungsfähige Schluss gezogen werden, dass nicht jede unrichtige Information des Versicherungsnehmers als fehlerhafte Belehrung anzusehen ist, die notwendigerweise ein Widerrufsrecht bedingt.
  • BGH, 28.06.2017 - IV ZR 440/14

    Versicherungsvertrag: Wirksamkeit trotz unterlassener Pflichtmitteilungen des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.07.2022 - 1 U 153/21
    Der Bundesgerichtshof sieht die Grenze für eine solche Auslegung (auch im Versicherungsrecht) erst dort überschritten, wo damit das Regelungsziel des Gesetzgebers in einem wesentlichen Punkt verfehlt oder verfälscht wird bzw. einer nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Norm ein entgegengesetzter Sinn gegeben oder der normative Gehalt der Norm grundlegend neu bestimmt wird (Urteil vom 28.06.2017, Az. IV ZR 440/14, Juris).
  • BGH, 12.03.2014 - IV ZR 295/13

    Zur Unzulässigkeit der Unkündbarkeit einer zusammen mit einer Lebens- oder

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.07.2022 - 1 U 153/21
    Darzulegen ist, in welcher Konstellation welche gegenseitigen Ansprüche bestehen, wobei erforderlich aber auch ausreichend die Darstellung in abstrakt-genereller Weise ist (BGH, Urteil vom 12.03.2014, Az. IV ZR 295/13, Juris)".
  • BGH, 27.03.2019 - IV ZR 132/18

    Versicherungsvertrag: Umfang der Belehrung hinsichtlich der Rechtsfolgen des

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.07.2022 - 1 U 153/21
    Im Verfahren zum Az. IV ZR 132/18 (Urteil vom 27.03.2019, Juris) hatte er über eine insoweit identische Belehrung zu befinden, ohne diese indes - wegen des unterbliebenen Hinweises auf die Pflicht zur Herausgabe von Nutzungen - zu beanstanden (ebenso z.B. OLG Koblenz, Beschlüsse vom 04.02.2020 und 10.03.2020, Az. 10 U 1717/19).
  • OLG Stuttgart, 20.01.2022 - 7 U 46/21

    Widerruf eines Rentenversicherungsvertrages Unzureichende Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.07.2022 - 1 U 153/21
    Der Senat hält ebenfalls an der Beurteilung fest, dass die beklagtenseits erteilten Informationen hinsichtlich der Überschussermittlung und Überschussbeteiligung - gemessen an § 7 VVG i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 3 InfoV - nicht zu beanstanden sind (vgl. insoweit auch OLG Stuttgart, Urteil vom 20.01.2022, Az. 7 U 46/21, vorgelegt als Anlage K8).
  • EuGH, 19.12.2019 - C-357/18

    Rückabwicklung von Lebensversicherungen: Prämienrückzahlung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.07.2022 - 1 U 153/21
    Aus der aktuellen Rechtsprechung des EuGH (Urteile vom 19.12.2019, Az. C-355/18 - C-357/18 und C-479/18, Juris) kann der verallgemeinerungsfähige Schluss gezogen werden, dass nicht jede unrichtige Information des Versicherungsnehmers als fehlerhafte Belehrung anzusehen ist, die notwendigerweise ein Widerrufsrecht bedingt.
  • OLG Jena, 26.02.2021 - 4 U 307/20

    Private Krankenversicherung: Beginn des Versicherungsschutzes vor Ende der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 25.07.2022 - 1 U 153/21
    Der Senat hat vielmehr - unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des OLG Jena vom 26.02.2021 (Az. 4 U 307/20, Juris) - darauf hingewiesen, dass eine konkludente Zustimmung des Versicherungsnehmers dann in Betracht kommt, wenn dieser - wie im Streitfall - über sein Recht zum Widerruf belehrt worden ist.
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