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   OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 12 B 10.19   

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https://dejure.org/2020,37575
OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 12 B 10.19 (https://dejure.org/2020,37575)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.11.2020 - 12 B 10.19 (https://dejure.org/2020,37575)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. November 2020 - 12 B 10.19 (https://dejure.org/2020,37575)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 27 AufenthG, § 29 AufenthG, § 30 AufenthG, § 31 AufenthG
    Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 27 AufenthG, § 29 Aufenthg, § 30 AufenthG, § 26 Abs 2 BeschV, Art 3 Abs 1 EGRL 2003/86
    Sicherung des Lebensunterhalts; Prognosezeitraum; Ehegattennachzug; Rentenalter; Familienzusammenführung; Westbalkan

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AufenthG § 5 Abs. 1 Nr. 1, AufenthG § 30, SGB II § 19 Abs. 1 S. 3, AufenthG § 2 Abs. 3 S. 1
    Ehegattennachzug, Sicherung des Lebensunterhalts, Altersversorgung, Rente, Prognose, Bedarfsgemeinschaft, Visum, Visumsverfahren, Berufung, Revision

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Berlin - 11 K 397.18
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 12 B 10.19
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 12 B 10.19
    Erforderlich ist vielmehr, dass die zur Verfügung stehenden Mittel eine gewisse Nachhaltigkeit aufweisen (BVerwG, Urteil vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329, juris Rn. 33) und die Prognose rechtfertigen, dass der Lebensunterhalt des Ausländers in Zukunft auf Dauer ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist (BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 10.12 - BVerwGE 146, 198, juris Rn. 24).

    In Fällen der Visumerteilung ist ausreichend, wenn der Ausländer diese Voraussetzung nach der Einreise erfüllen kann und wird (BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 a. a. O. Rn. 17).

  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12

    Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Bedarf;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 12 B 10.19
    Daher ist der Lebensunterhalt des Ausländers in der Regel nicht gesichert, wenn der Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft, deren Mitglied er ist, nicht durch eigene Mittel bestritten werden kann (BVerwG, Urteil vom 29. November 2012 - 10 C 4.12 - BVerwGE 145, 153, juris Rn. 25 ff.).

    Aufenthaltsrechtlich nicht anzusetzen sind die in § 28 SGB II enthaltenen Bedarfe für Bildung und Teilhabe (BVerwG, Urteil vom 29. November 2012, a. a. O. Rn. 28).

  • OVG Bremen, 15.10.2010 - 1 B 172/10

    Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Ehegattennachzugs; Sicherung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 12 B 10.19
    Die bloße Möglichkeit, dass der Lebensunterhalt künftig einmal nicht mehr gesichert sein könnte, steht einer positiven Prognose nicht entgegen (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 15. Oktober 2010 - 1 B 172/10 - juris Rn. 15).
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 12 B 10.19
    Maßgeblich ist nicht der tatsächliche Bezug öffentlicher Mittel, sondern allein, ob der Ausländer über hinreichende Mittel verfügt, die einen solchen Anspruch ausschließen (st. Rspr., etwa BVerwG, Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 - BVerwGE 131, 370, juris Rn. 21).
  • BVerwG, 07.04.2009 - 1 C 17.08

    Visum; Familienzusammenführung; Kindernachzug; Altersgrenze; getrennt lebende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 12 B 10.19
    Erforderlich ist vielmehr, dass die zur Verfügung stehenden Mittel eine gewisse Nachhaltigkeit aufweisen (BVerwG, Urteil vom 7. April 2009 - 1 C 17.08 - BVerwGE 133, 329, juris Rn. 33) und die Prognose rechtfertigen, dass der Lebensunterhalt des Ausländers in Zukunft auf Dauer ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel gesichert ist (BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 10.12 - BVerwGE 146, 198, juris Rn. 24).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.05.2012 - 2 B 8.11

    Verpflichtungsklage; Visumerteilung; Ukraine; Nachzug des Ehegatten zur jüdischen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 12 B 10.19
    Die fehlende Fähigkeit der Unterhaltssicherung ist auch bei Alter und Krankheit ein Grund, einen Aufenthaltstitel nicht zu erteilen (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. Mai 2012 - 2 B 8.11 - juris Rn. 24 m.w.N.) oder zu verlängern; auf ein Verschulden des Ausländers kommt es hierbei nicht an.
  • OVG Hamburg, 02.03.2018 - 1 Bs 264/17

    Anforderungen an die Deckung des laufenden Lebensunterhalts einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 12 B 10.19
    Zuzugeben ist der Beklagten und der Beigeladenen, dass für die positive Prognose der dauerhaften Unterhaltssicherung einer Person, die sich bereits im Rentenalter befindet oder demnächst befinden wird, maßgeblich ist, ob sie ihren Lebensunterhalt aus hinreichenden Ansprüchen aus einer Altersversorgung bestreiten kann oder ob sie notfalls über sonstiges Einkommen oder Vermögen verfügt, welches nicht von der fortbestehenden Möglichkeit der Erwerbstätigkeit abhängt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 11 S 8.16 - juris Rn. 4; OVG Hamburg, Beschluss vom 2. März 2018 - 1 Bs 264/17 - juris Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2016 - 11 S 8.16

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für 64-jährige verwitwete Vietnamesin bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.11.2020 - 12 B 10.19
    Zuzugeben ist der Beklagten und der Beigeladenen, dass für die positive Prognose der dauerhaften Unterhaltssicherung einer Person, die sich bereits im Rentenalter befindet oder demnächst befinden wird, maßgeblich ist, ob sie ihren Lebensunterhalt aus hinreichenden Ansprüchen aus einer Altersversorgung bestreiten kann oder ob sie notfalls über sonstiges Einkommen oder Vermögen verfügt, welches nicht von der fortbestehenden Möglichkeit der Erwerbstätigkeit abhängt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 11 S 8.16 - juris Rn. 4; OVG Hamburg, Beschluss vom 2. März 2018 - 1 Bs 264/17 - juris Rn. 13).
  • OVG Bremen, 27.01.2021 - 2 B 293/20
    Die Annahme einer "begründeten Aussicht" erfordert eine positive Prognose in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit, dass der Zusammenführende die Kriterien für den langfristigen Aufenthalt erfüllen wird, dass also der Aufenthaltstitel nach innerstaatlichem Recht über die für einen ständigen Aufenthalt erforderliche Frist hinaus verlängert werden kann und auch die sonstigen Bedingungen für den Erhalt des Daueraufenthaltsrechts wahrscheinlich erfüllt sein werden (OVG Berlin-Bbg, Urt. v. 05..11.2020 - OVG 12 B 10.19, juris Rn. 25).
  • OVG Bremen, 27.01.2020 - 2 B 293/20

    Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde, Wohnsitzauflage für Geduldete,

    Die Annahme einer "begründeten Aussicht" erfordert eine positive Prognose in Bezug auf die Wahrscheinlichkeit, dass der Zusammenführende die Kriterien für den langfristigen Aufenthalt erfüllen wird, dass also der Aufenthaltstitel nach innerstaatlichem Recht über die für einen ständigen Aufenthalt erforderliche Frist hinaus verlängert werden kann und auch die sonstigen Bedingungen für den Erhalt des Daueraufenthaltsrechts wahrscheinlich erfüllt sein werden (OVG Berlin-Bbg, Urt. v. 05..11.2020 - OVG 12 B 10.19, juris Rn. 25).
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