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   OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - 12 B 2.14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,37648
OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - 12 B 2.14 (https://dejure.org/2014,37648)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.11.2014 - 12 B 2.14 (https://dejure.org/2014,37648)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. November 2014 - 12 B 2.14 (https://dejure.org/2014,37648)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 402 ZPO, § 413 ZPO, § 1 Abs 1 S 2 JVEG, § 9 Abs 1 S 3 JVEG vom 13.07.2013, § 76 Abs 2 Nr 7 StBerG
    Kostenerstattung für Gutachten der Steuerberaterkammer im Zivilprozess; keine Gebührenerhebung durch Gebührenbescheid

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    §§ 402 ff ZPO, § 413 ZPO, § 1 JVEG, § 9 JVEG, § 76 Abs 2 Nr 7 StBerG, § 79 Abs 2 StBerG, § 14 Abs 2 RVG, § 1 Abs 2 GebG BE
    Vergütung; Sachverständige; Zivilprozess; Gebührengutachten; Steuerberaterkammer; Heranziehung durch Beweisbeschluss des Prozessgerichts; keine Gebührenerhebung nach Gebührenordnung der Kammer; Vorrang der bundesrechtlichen Justizvergütungsregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 29.11.2005 - 1 BvR 2035/05

    Höhe der Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - 12 B 2.14
    Verfassungsrechtliche Bedenken gegen diese Regelung sind solange nicht zu erheben, wie dem Sachverständigen nicht eine unangemessen niedrige Vergütung zugemutet wird; der Staat muss aber selbst bei der Indienstnahme Privater für öffentliche Aufgaben keine Vergütung in der auf dem freien Markt für vergleichbare Leistungen erzielbaren Höhe vorsehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. November 2005 - 1 BvR 2035/05 - BVerfGK 6, 399, juris Rn. 17).

    Im Übrigen ist darauf zu verweisen, dass § 9 Abs. 1 Satz 3 JVEG eine - hinreichend bestimmte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. November 2005 a.a.O., juris Rn. 12) - Auffangregelung für die Fälle enthält, die keiner Honorargruppe ausdrücklich zugeordnet sind.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2013 - L 14 U 213/10
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - 12 B 2.14
    Mit Hinweis- und Beweisbeschluss vom 27. März 2012 beschloss der 14. Zivilsenat des Kammergerichts in dem Rechtsstreit 14 U 213/10 u.a., durch Einholung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens der Steuerberaterkammer Berlin Beweis über die Behauptung der Klägerin zu erheben, die Steuerberaterin könne aus verschiedenen Rechnungen insgesamt nur eine angemessene Vergütung in Höhe von 6.763,21 Euro verlangen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Streitakte und den Verwaltungsvorgang der Beklagten sowie die Akten des zugrundeliegenden zivilgerichtlichen Streitverfahrens vor dem Kammergericht (14 U 213/10, 3 O 509/08, 4 Bände) verwiesen, die dem Senat bei der Entscheidungsfindung vorgelegen haben.

  • BGH, 07.11.2006 - X ZR 138/04

    Sachverständigenentschädigung IV

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - 12 B 2.14
    In § 1 Abs. 1 Satz 2 JVEG wird insoweit klargestellt, dass die Vergütung nur nach diesem Gesetz gewährt wird, seine Bestimmungen demnach allein maßgeblich sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2007 - X ZR 75/05 - GRUR 2008, 736, und vom 7. November 2006 - X ZR 138/04 - GRUR 2007, 175, juris, jeweils Rn. 1).
  • BGH, 07.12.1983 - VIII ZR 257/82

    Formularmäßige Vereinbarung eines Kündigungsrechts des Leasinggebers bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - 12 B 2.14
    Das JVEG enthält mit den von der Rechtsprechung zu seiner Ergänzung entwickelten Grundsätzen eine abgeschlossene und spezielle Regelung darüber, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein Sachverständiger für ein von ihm erstattetes Gutachten zu entschädigen ist (vgl. bereits zum Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen: BGH, Urteil vom 25. Oktober 1983 - VI ZR 249/81 - NJW 1984, 871).
  • BGH, 15.05.2007 - X ZR 75/05

    Gerichtliche Festsetzung der Vergütung eines Sachverständigen; Erforderlichkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - 12 B 2.14
    In § 1 Abs. 1 Satz 2 JVEG wird insoweit klargestellt, dass die Vergütung nur nach diesem Gesetz gewährt wird, seine Bestimmungen demnach allein maßgeblich sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 15. Mai 2007 - X ZR 75/05 - GRUR 2008, 736, und vom 7. November 2006 - X ZR 138/04 - GRUR 2007, 175, juris, jeweils Rn. 1).
  • BGH, 25.10.1983 - VI ZR 249/81

    Interesse einer im Rechtsstreit unterlegenen Partei an der Befreiung von der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - 12 B 2.14
    Das JVEG enthält mit den von der Rechtsprechung zu seiner Ergänzung entwickelten Grundsätzen eine abgeschlossene und spezielle Regelung darüber, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang ein Sachverständiger für ein von ihm erstattetes Gutachten zu entschädigen ist (vgl. bereits zum Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen: BGH, Urteil vom 25. Oktober 1983 - VI ZR 249/81 - NJW 1984, 871).
  • LG Frankfurt/Main, 09.10.2008 - 3 O 509/08

    "WHO’S WHO INTERNATIONAL MAGAZINE"

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - 12 B 2.14
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf den Inhalt der Streitakte und den Verwaltungsvorgang der Beklagten sowie die Akten des zugrundeliegenden zivilgerichtlichen Streitverfahrens vor dem Kammergericht (14 U 213/10, 3 O 509/08, 4 Bände) verwiesen, die dem Senat bei der Entscheidungsfindung vorgelegen haben.
  • OVG Berlin, 18.02.2004 - 1 B 23.03
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.11.2014 - 12 B 2.14
    Es liegt kein unzulässiger In-Sich-Prozess vor (vgl. dazu OVG Berlin, Urteil vom 18. Februar 2004 - OVG 1 B 23.03 - OVGE 25, 213, juris Rn. 24 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.03.2021 - L 7 KO 7/18

    Medizinischer Sachverständiger hat keinen Vergütungsanspruch, wenn er

    Das JVEG ist hinsichtlich der Vergütung gerichtlich herangezogener Sachverständiger abschließend (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. November 2014 - OVG 12 B 2.14 - juris RdNr. 24 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.03.2023 - L 7 KO 21/20
    Das JVEG ist hinsichtlich der Vergütung gerichtlich herangezogener Sachverständiger abschließend (Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. November 2014 - OVG 12 B 2.14 - juris RdNr. 24 ff.).
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