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   OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2008 - 12 L 102.07, 12 N 224.07   

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https://dejure.org/2008,26352
OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2008 - 12 L 102.07, 12 N 224.07 (https://dejure.org/2008,26352)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.12.2008 - 12 L 102.07, 12 N 224.07 (https://dejure.org/2008,26352)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Dezember 2008 - 12 L 102.07, 12 N 224.07 (https://dejure.org/2008,26352)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahmsweises Unterbleiben eines Widerrufs der Bestellung eines Wirtschaftsprüfers trotz nicht geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse wegen fehlender Interessengefährdung

  • Judicialis

    WPO § 20 Abs. 2 Nr. 5; ; WPO § 130 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WPO § 20 Abs. 2 Nr. 5; WPO § 130 Abs. 1
    Recht der freien Berufe: Wirtschaftsprüfer; Widerruf der Bestellung; Insolvenzverfahren; Steuerrückstände; Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen als Arbeitgeber; nicht geordnete wirtschaftliche Verhältnisse; Gefährdung der Interessen von Auftraggebern oder ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.08.2005 - 6 C 15.04

    Wirtschaftsprüfer; Bestellung; Widerruf der Bestellung; nicht geordnete

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2008 - 12 L 102.07
    Hierbei ist eine Nichtgefährdung erst dann anzunehmen, wenn sie hinreichend sicher ausgeschlossen werden kann (BVerwG, Urteil vom 17. August 2005, BVerwGE 124, 110, 123).

    Nach § 20 Abs. 2 Nr. 5 WPO ist der Widerruf im Fall nicht geordneter wirtschaftlicher Verhältnisse zwingend vorgeschrieben, für andere - weniger belastende - Ordnungsmaßnahmen ist der gesetzlichen Konzeption der Wirtschaftsprüferordnung zufolge kein Raum (BVerwG, Urteil vom 17. August 2005, BVerwGE 124, 110, 132).

  • BVerwG, 11.11.2002 - 7 AV 3.02

    Berufungszulassung; Vorlageverfahren; zeitlicher Anwendungsbereich; bereits

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2008 - 12 L 102.07
    Eine Änderung der Sachlage kann im Berufungszulassungsverfahren nur berücksichtigt werden, wenn der Kläger die maßgeblichen neuen Tatsachen innerhalb der Frist des § 124 a Abs. 4 Satz 4 VwGO geltend macht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. November 2002, NVwZ 2003, 490, 491; Seibert, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl., § 124 Rn. 97).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2008 - 12 N 224.07

    Widerruf der Bestellung als Wirtschaftsprüfer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2008 - 12 L 102.07
    OVG 12 N 224.07 OVG 12 L 102.07.
  • AGH Schleswig-Holstein, 02.05.2005 - 2 AGH 12/04

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Zulassung zur Anwaltschaft wegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.12.2008 - 12 L 102.07
    Unabhängig davon ist der Anstellungsvertrag tatsächlich erst unter dem Druck des Widerrufsverfahrens geschlossen worden (vgl. insoweit zum Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft Anwaltsgerichtshof Schleswig, Beschluss vom 2. Mai 2005, BRAK-Mitt. 2005, 193).
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