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OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 1 B 4.20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 3 Abs 1 GG, § 43 Abs 1 Alt 1 VwGO, § 43 Abs 2 VwGO, § 55 VwGO, § 87a Abs 1 VwGO
Motoryacht; Sportfahrzeug; Bootszeugnis; Fahrgastbeförderung; Übergangsvorschrift; Schleusung auf Berliner Binnengewässern; Fahrgastschiff; Wartezeiten; Fahrzeugtyp/-kategorie; Maße/Abmessungen; Verwendungs- und Einsatzzweck; Gleichberechtigte Schleusung mit nicht nach ...
Verfahrensgang
- VG Berlin, 29.05.2020 - 10 K 21.20
- OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 1 B 4.20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 20.11.2003 - 3 C 44.02
Feststellungsklage; konkretes Rechtsverhältnis; Arzneimittelvertrieb; …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 1 B 4.20
Dagegen bilden Tatbestandsmerkmale, von deren Vorliegen die Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten abhängen, kein feststellungsfähiges Rechtsverhältnis (vgl. Urteil vom 20. November 2003 - BVerwG 3 C 44.02 - juris Rn. 18 ff. m.w.N.). - VG Berlin, 20.03.2017 - 10 K 132.16
Anspruch eines Betreibers von Fahrgastschiffen und Vermieter von Sportbooten am …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 1 B 4.20
Zutreffend hat das Verwaltungsgericht bereits darauf hingewiesen, dass die unstreitigen sicherheitstechnischen und konstruktionsbedingten Unterschiede zwischen einem Fahrgastschiff auf der einen und einem Sportboot auf der anderen Seite für den Schleusungsprozess nicht die allein maßgeblichen Kriterien sind (VG Berlin, Urteil vom 20. März 2017 - 10 K 132.16 - Rn. 40, juris).