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   OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 11 B 9.20   

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OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 11 B 9.20 (https://dejure.org/2024,4111)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.01.2024 - 11 B 9.20 (https://dejure.org/2024,4111)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Januar 2024 - 11 B 9.20 (https://dejure.org/2024,4111)
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Volltextveröffentlichung

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 30 Abs 3 Nr 4 AsylVfG 1992, § 5 Abs 1 AufenthG, § 5 Abs 4 AufenthG, § 8 Abs 1 AufenthG, § 10 Abs 2 AufenthG
    Aufenthaltsrecht: Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung; Aufenthaltsrecht der Kinder; Voraussetzungen für Niederlassungserlaubnis erfüllt; Versagungsgrund ; Verurteilung zu Bewährungsstrafe ; Unterstützung einer terroristischen Vereinigung ; Ausweisungsinteresse

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 15.08.2019 - 1 C 23.18

    Besondere Privilegierung nachgezogener Kinder bei der Aufenthaltsverfestigung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 11 B 9.20
    Der Kläger hat zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung des Berufungsgerichts (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 31. Mai 2018 - OVG 11 B 18.16 - juris, Rn. 21 ff.; BVerwG, Urteil vom 15. August 2019 - BVerwG 1 C 23.18 - juris, Rn. 12) einen Anspruch auf Verlängerung seiner Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage von § 35 Abs. 3 Satz 2 Var. 2 und Satz 3 i.V.m. § 35 Abs. 1 Satz 2 Aufenthaltsgesetz (in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Februar 2008, BGBl. I S. 162, zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023, BGBl. I Nr. 390, - AufenthG -).

    Der persönliche Anwendungsbereich dieser Regelung erstreckt sich auf volljährig gewordene ausländische Kinder, die erst so spät in das Bundesgebiet nachgezogen sind, dass sie sich bei Vollendung des 16. Lebensjahres noch nicht seit fünf Jahren im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach dem 6. Abschnitt des Aufenthaltsgesetzes befanden, bei denen dieser Tatbestand jedoch später eingetreten ist (Bergmann/Dienelt/Dienelt, 14. Auflage 2022, AufenthG § 35 Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 15. August 2019 - BVerwG 1 C 23.18 - juris, Rn. 18 ff. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 13. September 2011 - BVerwG 1 C 17.10 - juris, Rn. 22).

    § 35 Abs. 3 Satz 1 und 2 AufenthG kommt zur Anwendung, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis nach § 35 Abs. 1 Satz 2 AufenthG gegeben sind, einem Anspruch jedoch ein Erteilungshindernis nach § 35 Abs. 3 Satz 1 AufenthG entgegensteht (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. August 2019 - BVerwG 1 C 23.18 - juris, Rn. 14), vor allem wenn ein auf dem persönlichen Verhalten des Ausländers beruhendes Ausweisungsinteresse besteht (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1) oder der Ausländer in den letzten drei Jahren wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten verurteilt worden ist (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 Var. 2 AufenthG).

  • BVerwG, 17.12.2015 - 1 C 31.14

    Abschiebungsschutz nach nationalem Recht; Abschluss; bestandskräftiger; des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 11 B 9.20
    Zu einem Anspruch im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 3 AufenthG führen "nicht Regelansprüche" oder Ansprüche aufgrund von Sollvorschriften (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - BVerwG 1 C 31.14 - juris, Rn. 20 f. m.w.N.).

    Ein Regelanspruch oder ein Anspruch aus einer "Soll"-Regelung ist wegen der normativen Offenheit in Bezug auf Umstände, die einen Fall als atypisch erscheinen lassen, kein vollständig, sondern nur "im ersten Schritt" gebundener Anspruch (vgl. zur "Soll"-Regelung BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2015 - BVerwG 1 C 31.14 - juris, Rn. 21; hierauf verweisend auch Bergmann/Dienelt/Dienelt, 14. Auflage 2022, AufenthG § 10 Rn. 14).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.03.2019 - 2 M 148/18

    Rechtsschutzbedürfnis für einen Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Ablehnung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 11 B 9.20
    Überwiegend wird von einer Sperre nur für die erstmalige Erteilung ausgegangen (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. März 2019 - 2 M 148/18 - juris, Rn. 18, und OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16. September 2009 - 2 L 118/08 - juris, Rn. 37; Hailbronner, a.a.O., Rn. 31; NK-AuslR/Müller, 3. Auflage 2023, AufenthG, § 10 Rn. 21).

    In diesem Fall beruht der Aufenthalt nämlich nicht auf der Asylantragstellung, sondern weiterhin auf einer nach der Einreise bereits getroffenen aufenthaltsrechtlichen Entscheidung (so überzeugend OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. März 2019 - 2 M 148/18 - juris, Rn. 18), weshalb nicht die Verlängerung eines Aufenthaltstitels, sondern nur die Begründung eines rechtmäßigen Aufenthalts durch die Erteilung eines Aufenthaltstitels dem Zweck der Vorschrift zuwiderlaufen könnte.

  • BVerwG, 22.02.2017 - 1 C 3.16

    Flüchtling darf wegen Unterstützung der PKK ausgewiesen werden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 11 B 9.20
    Weiterhin gilt jedenfalls für die Fälle des Unterstützens einer terroristischen Vereinigung ein abgesenkter Gefahrenmaßstab, der auch Vorfeldmaßnahmen erfasst und keine von der Person des Unterstützers ausgehende konkrete und gegenwärtige Gefahr erfordert (BVerwG, Urteil vom 22. Februar 2017 - BVerwG 1 C 3.16 - juris, Rn. 34).
  • BVerwG, 27.07.2017 - 1 C 28.16

    Abschiebung; Abwägung; Asylberechtigter; Ausweisung; Ausweisungsinteresse;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 11 B 9.20
    Das Erfordernis der Veränderung der inneren Einstellung bedingt es, dass der Ausländer in jedem Fall einräumen muss oder zumindest nicht bestreiten darf, in der Vergangenheit durch sein Handeln die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet zu haben (BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2017 - BVerwG 1 C 28.16 - juris, Rn. 30, zugleich zur Fortgeltung der früheren Rechtsprechung; VGH Bayern, Urteil vom 27. Oktober 2017 - 10 B 16.1252 - juris, Rn. 53; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Juni 2019 - 11 S 2118/18 - juris, Rn. 12; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. März 2016 - 19 A 2330/11 - juris, Rn. 65, jeweils m.w.N.; Bergmann/Dienelt/Bauer, 14. Auflage 2022, AufenthG § 54 Rn. 46 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.11.2010 - 1 C 21.09

    Niederlassungserlaubnis; Ausweisungsgründe; Straftaten; Gründe der öffentlichen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 11 B 9.20
    Im Falle des § 35 Abs. 1 AufenthG wird die allgemeine Erteilungsvoraussetzung des § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG jedoch durch die bereichsspezifische Sonderregelung des § 35 Abs. 3 Satz 1 AufenthG verdrängt (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16. November 2010 - BVerwG 1 C 21.09 - juris, Rn. 12, zu § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 AufenthG).
  • BVerwG, 29.07.1993 - 1 C 25.93

    Ausländer - Aufenthaltserlaubnis - Rückschaffungsverbot - Rückbeförderungsverbot

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 11 B 9.20
    Da das Gesetz für diese Fälle eine verpflichtende Ablehnung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nicht vorsieht, verbleibt es dann bei der Grundregel des § 35 Abs. 3 Satz 2 AufenthG, wonach eine Aufenthaltserlaubnis verlängert werden kann (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Juli 1993 - BVerwG 1 C 25.93 - juris, Rn. 35 f., zur Parallelproblematik beim Regelversagungsgrund; ferner GK-AufenthG/Marx, a.a.O., § 35 Rn. 77 ff.).
  • VGH Bayern, 27.10.2017 - 10 B 16.1252

    Überwiegen des öffentlichen Ausweisungsinteresse wegen der Unterstützung einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 11 B 9.20
    Das Erfordernis der Veränderung der inneren Einstellung bedingt es, dass der Ausländer in jedem Fall einräumen muss oder zumindest nicht bestreiten darf, in der Vergangenheit durch sein Handeln die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet zu haben (BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2017 - BVerwG 1 C 28.16 - juris, Rn. 30, zugleich zur Fortgeltung der früheren Rechtsprechung; VGH Bayern, Urteil vom 27. Oktober 2017 - 10 B 16.1252 - juris, Rn. 53; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Juni 2019 - 11 S 2118/18 - juris, Rn. 12; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. März 2016 - 19 A 2330/11 - juris, Rn. 65, jeweils m.w.N.; Bergmann/Dienelt/Bauer, 14. Auflage 2022, AufenthG § 54 Rn. 46 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2016 - 19 A 2330/11

    Rücknahme der Einbürgerung eines Ausländers wegen Unterstützung einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 11 B 9.20
    Das Erfordernis der Veränderung der inneren Einstellung bedingt es, dass der Ausländer in jedem Fall einräumen muss oder zumindest nicht bestreiten darf, in der Vergangenheit durch sein Handeln die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet zu haben (BVerwG, Urteil vom 27. Juli 2017 - BVerwG 1 C 28.16 - juris, Rn. 30, zugleich zur Fortgeltung der früheren Rechtsprechung; VGH Bayern, Urteil vom 27. Oktober 2017 - 10 B 16.1252 - juris, Rn. 53; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. Juni 2019 - 11 S 2118/18 - juris, Rn. 12; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. März 2016 - 19 A 2330/11 - juris, Rn. 65, jeweils m.w.N.; Bergmann/Dienelt/Bauer, 14. Auflage 2022, AufenthG § 54 Rn. 46 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.02.2012 - 1 B 22.11

    Ausnahme von der Titelerteilungssperre nach bestandskräftiger Ablehnung eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2024 - 11 B 9.20
    Erforderlich zur Durchbrechung der Regelerteilungssperre ist vielmehr ein strikter Rechtsanspruch, bei dem alle zwingenden und regelhaften Tatbestandsvoraussetzungen erfüllt sind (BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 2012 - BVerwG 1 B 22.11 - juris, Rn. 4; Hailbronner, AuslR, Stand: April 2023, § 10 AufenthG, Rn. 23; Bergmann/Dienelt/Dienelt, 14. Auflage 2022, AufenthG § 10 Rn. 32; NK-AuslR/Müller, 3. Auflage 2023, AufenthG § 10 Rn. 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.06.2019 - 11 S 2118/18

    Ausweisung; Abrücken des Ausländers von einer Verankerung und Aktivitäten in der

  • VGH Bayern, 02.09.2013 - 10 B 10.1713

    Niederlassungserlaubnis; 7-jähriger Besitz einer Aufenthaltserlaubnis; Anrechnung

  • OVG Niedersachsen, 26.07.2007 - 12 ME 252/07

    Prüfung der Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach unanfechtbarer Ablehnung

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.09.2009 - 2 L 118/08

    Keine Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für einen anderen Aufenthaltszweck

  • VGH Bayern, 11.03.2020 - 10 ZB 19.229

    Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis

  • VGH Bayern, 01.06.2006 - 24 BV 04.2561
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

  • BVerwG, 30.03.2010 - 1 C 6.09

    Niederlassungserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen;

  • BVerwG, 29.11.2012 - 10 C 4.12

    Anerkennung; Anhörung; ausländisches Recht; Ausnahme; Bedarf;

  • BVerwG, 13.09.2011 - 1 C 17.10

    Niederlassungserlaubnis; Voraufenthaltszeiten; Sieben-Jahres-Frist;

  • VGH Baden-Württemberg, 07.11.2018 - 11 S 2018/18

    Versagung einer Niederlassungserlaubnis; Fiktionswirkung; Aufenthaltserlaubnis

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2018 - 11 B 18.16

    Aufenthaltserlaubnis; Verlängerung; maßgeblicher Zeitpunkt der Sach- und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.09.2016 - 11 S 27.16

    Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; freiwillige Ausreise; kein

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