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   OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2018 - 11 N 78.16   

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https://dejure.org/2018,11190
OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2018 - 11 N 78.16 (https://dejure.org/2018,11190)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23.04.2018 - 11 N 78.16 (https://dejure.org/2018,11190)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 23. April 2018 - 11 N 78.16 (https://dejure.org/2018,11190)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 37 Abs 5 AufenthG 2004, § 44 Abs 1 S 1 AuslG 1990
    Rückkehranspruch aus § 37 Abs 5 AufenthG (juris: AufenthG 2004)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 37 Abs 5 AufenthG, § 44 Abs 1 S 1 AuslG 1990
    Visum; Wiederkehrer; Rentenbezug; Erlöschen des Daueraufenthaltsrechts durch Ausweisung; nachfolgende Abschiebung; Fehlen der tatbestandsimmanenten Voraussetzungen für Wiederkehranspruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2018 - 11 N 78.16
    Im Übrigen ist grundsätzlich davon auszugehen, dass das Gericht ihm unterbreitetes Vorbringen auch tatsächlich zur Kenntnis nimmt und berücksichtigt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, BVerfGE 86, 133, 145 f.).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2018 - 11 N 78.16
    Derartige Zweifel bestehen dann, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung der angegriffenen Entscheidung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Juni 2000 - 1 BvR 830/00 -, NVwZ 2000, 1136 f.) und nicht nur die Begründung der angefochtenen Entscheidung oder nur einzelne Elemente dieser Begründung, sondern auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10. März 2004, Buchholz 310 § 124 Nr. 33).
  • BVerfG, 29.10.2015 - 2 BvR 1493/11

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Verstoßes gegen die Garantie effektiven

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2018 - 11 N 78.16
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in der Begründung der Entscheidung nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert ist (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 29. Oktober 2015 - 2 BvR 1493/11 -, Rn. 45, juris).
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