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   OVG Bremen, 11.01.2024 - 2 B 316/23   

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https://dejure.org/2024,581
OVG Bremen, 11.01.2024 - 2 B 316/23 (https://dejure.org/2024,581)
OVG Bremen, Entscheidung vom 11.01.2024 - 2 B 316/23 (https://dejure.org/2024,581)
OVG Bremen, Entscheidung vom 11. Januar 2024 - 2 B 316/23 (https://dejure.org/2024,581)
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Volltextveröffentlichung

  • Oberverwaltungsgericht Bremen

    AEUV Art 267 Abs 3; AufenthG § ... 14 Abs 1 Nr 2; AufenthG § 15a; AufenthG § 38a; AufenthG § 4 Abs 1; Richtlinie 2003/109/EG Art 14; Richtlinie 2003/109/EG Art 15; Schengener Grenzkodex § 6; SDÜ § 21 Abs 1
    In einem anderen EU-Staat langfristig aufenthaltsberechtigte Drittstaatsangehörige; Einreise zur Begründung eines Daueraufenthalts; Visum; Lebensunterhaltssicherung - Daueraufenthaltsrecht; Lebensunterhaltssicherung; unerlaubte Einreise; Verteilung; Visum; visumfreie ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus OVG Bremen, 11.01.2024 - 2 B 316/23
    Einer Vorlage bedarf es nämlich nicht, wenn die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass keinerlei Raum für einen vernünftigen Zweifel an der Entscheidung der gestellten Frage bleibt (EuGH, Urt. v. 06.10.1982 - 283/81, juris Rn. 16).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16

    Den Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes müssen die Gerichte

    Auszug aus OVG Bremen, 11.01.2024 - 2 B 316/23
    Dies gilt auch dann, wenn man in Rechnung stellt, dass sich infolge der Entscheidung im vorliegenden Eilverfahren das Klageverfahren erledigen könnte und daher die Möglichkeit einer Vorlage an den EuGH im Klageverfahren eventuell nicht besteht (vgl. zur Reichweite der Vorlagepflicht im Eilverfahren BVerfG, Beschl. v. 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16, juris Rn. 14 - 16).
  • OVG Bremen, 22.11.2022 - 2 S 63/22

    Festsetzung des Streitwerts bei der Anfechtung einer Anordnung zur Verteilung

    Auszug aus OVG Bremen, 11.01.2024 - 2 B 316/23
    Die Streitwertfestsetzung folgt aus § 47 Abs. 1, § 52 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 2 GKG (vgl. ausführlich OVG Bremen, Beschl. v. 22.11.2022 - 2 S 63/22, juris, insbesondere Rn. 5).
  • OVG Hamburg, 01.06.2018 - 1 Bs 126/17

    Aufenthalt eines Drittstaatsangehörigen, der Inhaber eines von einem anderen

    Auszug aus OVG Bremen, 11.01.2024 - 2 B 316/23
    Der im Rahmen von Art. 21 SDÜ normalerweise geltende Rechtssatz, dass Ausländer, die bereits im Zeitpunkt der Einreise einen Daueraufenthalt im Bundesgebiet beabsichtigen, sich nicht auf die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels berufen können (vgl. OVG Hamburg, Beschl. v. 01.06.2018 - 1 Bs 126/17, juris Rn. 16 ff.), findet auf die Personengruppe der langfristig Aufenthaltsberechtigten insoweit keine Anwendung.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2023 - 4 MB 13/23

    Vorläufiger Rechtsschutz nach Ablehnung eines Antrages auf Erteilung einer

    Auszug aus OVG Bremen, 11.01.2024 - 2 B 316/23
    Für Personen die - wie der Antragsteller in Italien - in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union die Stellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten innehaben, ergibt sich aus Art. 14 Abs. 1 Satz 1, Art. 15 Abs. 1 Satz 1 Richtlinie 2003/109/EG i.V.m. Art. 21 SDÜ, dass sie auch dann für bis zu 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen ohne deutschen Aufenthaltstitel (insbesondere: ohne nationales Visum) ins Bundesgebiet einreisen dürfen, wenn sie beabsichtigen, hier dauerhaft einen Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit zu begründen (vgl. mit ausführlicher Begründung und weiteren Nachweisen OVG S-H, Beschl. v. 21.07.2023 - 4 MB 13/23, juris Rn. 23 f.).
  • EuGH, 03.10.2006 - C-241/05

    Bot - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Artikel 20

    Auszug aus OVG Bremen, 11.01.2024 - 2 B 316/23
    Somit durfte er sich in einem Zeitraum von 180 Tagen ab dem 25.01.2023 - d.h. bis zum 24.07.2023 - bis zu 90 Tage in Deutschland aufhalten (vgl. zur Berechnungsweise Progin- Theuerkauf/ Epiney, in: Thym/ Hailbronner, EU Immigration and Asylum Law, 3. Ed. 2022, Schengen Border Code Regulation, Art. 6 Rn. 6 mit Verweis auf EuGH, Urt. v. 03.10.2006, C-241/05).
  • OVG Bremen, 05.07.2019 - 2 B 98/18

    Ausweisung, Abschiebungsandrohung - Abschiebungsandrohung; Ankunftsnachweis;

    Auszug aus OVG Bremen, 11.01.2024 - 2 B 316/23
    Soweit der Antragsteller in der Beschwerdeschrift pauschal auf seinen erstinstanzlichen Schriftsatz vom 07.11.2023 verweist, genügt dies nicht dem Darlegungsgebot aus § 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 05.07.2019 - 2 B 98/18, juris Rn. 9).
  • OVG Bremen, 12.10.2021 - 2 LA 332/21

    Anhörung; Anscheinsbeweis; Begründung; Berufungszulassungsverfahren;

    Auszug aus OVG Bremen, 11.01.2024 - 2 B 316/23
    Das spätere Verhalten (z.B. der Abschluss eines Arbeitsvertrags oder die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis oder Duldung) als solches macht die Einreise nicht quasi rückwirkend "unerlaubt", sondern ist nur von Belang, wenn und soweit aus ihm Rückschlüsse auf die Absichten des Ausländers im Zeitpunkt der Einreise gezogen werden können (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 25.11.2022 - 2 B 164/22, juris Rn. 18; Beschl. v. 12.10.2021 - 2 LA 332/21, juris Rn. 7).
  • OVG Bremen, 25.11.2022 - 2 B 164/22

    Duldungsfiktion; rechtmäßiger Aufenthalt; unerlaubte Einreise;

    Auszug aus OVG Bremen, 11.01.2024 - 2 B 316/23
    Das spätere Verhalten (z.B. der Abschluss eines Arbeitsvertrags oder die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis oder Duldung) als solches macht die Einreise nicht quasi rückwirkend "unerlaubt", sondern ist nur von Belang, wenn und soweit aus ihm Rückschlüsse auf die Absichten des Ausländers im Zeitpunkt der Einreise gezogen werden können (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 25.11.2022 - 2 B 164/22, juris Rn. 18; Beschl. v. 12.10.2021 - 2 LA 332/21, juris Rn. 7).
  • OVG Bremen, 26.01.2021 - 1 B 321/20
    Auszug aus OVG Bremen, 11.01.2024 - 2 B 316/23
    b) Zudem muss der Beschwerdeführer in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes, wenn das Verwaltungsgericht den angefochtenen Beschluss auf mehrere selbständig tragende Begründungen gestützt hat, gegen jede dieser Begründungen Beschwerdegründe vortragen, um dem Darlegungserfordernis (§ 146 Abs. 4 Satz 3 VwGO) zu genügen (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 26.01.2021 - 1 B 321/20, juris Rn. 4; Kopp/ Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, § 146 Rn. 41).
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