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   OVG Bremen, 21.04.2020 - 1 LA 85/18   

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https://dejure.org/2020,8992
OVG Bremen, 21.04.2020 - 1 LA 85/18 (https://dejure.org/2020,8992)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21.04.2020 - 1 LA 85/18 (https://dejure.org/2020,8992)
OVG Bremen, Entscheidung vom 21. April 2020 - 1 LA 85/18 (https://dejure.org/2020,8992)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2019 - 10 LA 35/19

    Darlegung eines Verfahrensfehlers im Falle der nicht ordnungsgemäßen Einführung

    Auszug aus OVG Bremen, 21.04.2020 - 1 LA 85/18
    Dies erfordert regelmäßig eine Durchdringung der Materie und eine Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Eine auf tatsächliche Verhältnisse gestützte Grundsatzrüge erfordert die Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen etwa im Hinblick auf hierzu vorliegende gegensätzliche Auskünfte oder abweichende Rechtsprechung einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Hat das Verwaltungsgericht Feststellungen zu einer Tatsachenfrage mit von ihm benannten Erkenntnisquellen begründet, muss zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine fallbezogene Auseinandersetzung mit diesen Erkenntnisquellen erfolgen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

  • VGH Bayern, 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung gegen asylrechtliches Urteil

    Auszug aus OVG Bremen, 21.04.2020 - 1 LA 85/18
    Dies erfordert regelmäßig eine Durchdringung der Materie und eine Auseinandersetzung mit den Erwägungen des Verwaltungsgerichts (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Eine auf tatsächliche Verhältnisse gestützte Grundsatzrüge erfordert die Angabe konkreter Anhaltspunkte dafür, dass die für die Entscheidung erheblichen Tatsachen etwa im Hinblick auf hierzu vorliegende gegensätzliche Auskünfte oder abweichende Rechtsprechung einer unterschiedlichen Würdigung zugänglich sind (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Insoweit ist es Aufgabe des Rechtsmittelführers, durch die Benennung von bestimmten begründeten Informationen, Auskünften, Presseberichten oder sonstigen Erkenntnisquellen zumindest eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür darzulegen, dass nicht die Feststellungen, Erkenntnisse und Einschätzungen des Verwaltungsgerichts, sondern die gegenteiligen Bewertungen in der Zulassungsschrift zutreffend sind, so dass es zur Klärung der sich insoweit stellenden Fragen der Durchführung eines Berufungsverfahrens bedarf (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

    Hat das Verwaltungsgericht Feststellungen zu einer Tatsachenfrage mit von ihm benannten Erkenntnisquellen begründet, muss zur Darlegung der Klärungsbedürftigkeit eine fallbezogene Auseinandersetzung mit diesen Erkenntnisquellen erfolgen (vgl. BayVGH, Beschl. v. 04.04.2019 - 13a ZB 18.30490, juris Rn. 6 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 10.07.2019 - 10 LA 35/19, juris Rn. 24 m.w.N.).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2017 - A 11 S 512/17

    (Keine) Möglichkeit der Verweisung eines afghanischen Staatsangehörigen aus der

    Auszug aus OVG Bremen, 21.04.2020 - 1 LA 85/18
    Bei einer verfolgungsbedingten Trennung vom Ehepartner und den gemeinsamen minderjährigen Kindern sind diese Familienangehörigen in die Prüfung einzubeziehen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.10.2017 - A 11 S 512/17, juris).

    Ein vorverfolgt ausgereister afghanischer Staatsangehöriger, bei dem die Vermutung dafür spricht, dass er bei einer Rückkehr einer erneuten Verfolgung in seiner Heimatregion ausgesetzt wäre und der verfolgungsbedingt von seiner Frau und den beiden gemeinsamen minderjährigen Kindern getrennt wurde, kann nicht als alleinstehender junger Mann auf die Stadt Kabul als Ort internen Schutzes im Sinne des § 3e AsylG verwiesen werden (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 16.10.2017 - A 11 S 512/17, juris Rn. 297 ff.).

  • BVerwG, 05.11.2018 - 1 B 77.18

    Darstellen des deutschen Namens auf dem deutschen Aufenthaltstitel in gleicher

    Auszug aus OVG Bremen, 21.04.2020 - 1 LA 85/18
    Dabei muss sich der Antragsteller mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.11.2018 - 1 B 77.18, juris Rn. 9; BVerwG, Beschl. v. 20.09.2018 - 1 B 66.18, juris Rn. 3, jeweils zu §§ 132 Abs. 2 Nr. 1, 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ).
  • BVerwG, 20.09.2018 - 1 B 66.18

    Bewilligung von Prozesskostenhilfe i.R.e. Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus OVG Bremen, 21.04.2020 - 1 LA 85/18
    Dabei muss sich der Antragsteller mit den Erwägungen des angefochtenen Urteils, auf die sich die aufgeworfene Frage von angeblich grundsätzlicher Bedeutung bezieht, substantiiert auseinandersetzen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 05.11.2018 - 1 B 77.18, juris Rn. 9; BVerwG, Beschl. v. 20.09.2018 - 1 B 66.18, juris Rn. 3, jeweils zu §§ 132 Abs. 2 Nr. 1, 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO ).
  • VG Würzburg, 23.03.2023 - W 4 K 22.30192

    Somalia, unglaubhafte Verfolgungsgeschichte, interne Schutzmöglichkeit in

    Kontakt zu seiner Ehefrau hat der Kläger nach eigenen Angaben nicht mehr, auch liegt aufgrund seiner unglaubhaften Verfolgungsgeschichte keine verfolgungsbedingte Trennung vor (vgl. hierzu VGH BW, U.v. 16.10.2017 - A 11 S 512/17 - juris Ls. 3; OVG Bremen, B.v. 21.4.2020 - 1 LA 85/18 - juris Rn. 2), so dass der Kläger nur für sich sorgen muss und kann.
  • OVG Bremen, 09.09.2020 - 2 LA 184/20
    Hingegen genügt es nicht, wenn er lediglich die Richtigkeit der Würdigung des Verwaltungsgerichts bezweifelt oder ohne nähere Konkretisierung pauschal behauptet, die tatsächlichen Verhältnisse im Herkunftsland stellten sich anders dar (OVG Bremen, Beschl. v. 08.06.2020 - 2 LA 30/19, juris Rn. 6; Beschl. v. 21.04.2020 - 1 LA 85/18, juris Rn. 3; OVG NW, Beschl. v. 01.04.2020 - 19 A 3476/18.A, juris Rn. 7; Bay. VGH , Beschl. v. 23.10.2019 - 13a ZB 19.32670, juris Rn. 5).
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